In Bayern werden Referendare zum 1. April und 1. Oktober eingestellt. Wartezeiten gibt es grundsätzlich keine - wer jedoch mit dem Gedanken spielt, sein Referendariat in München abzuleisten, sollte möglichst eine soziale Bindung zur Landeshauptstadt vorweisen können. Die Ausbildungsplätze dort sind nämlich äußerst begehrt.
1. Zivilrechtsstation | 5 | Monate | |
2. Strafrechtsstation | 3 | Monate | |
3. Verwaltungsstation | 4 | Monate | |
4. Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. Schriftliche Prüfungen | 11 | Klausuren | |
6. Wahlstation | 3 | Monate | |
7. Mündliche Prüfung |
Stand: März 2019
Oberlandesgerichte: | 3 |
Landgerichte: | 22 |
Neueinstellungen pro Jahr: | ca. 1.546 |
Einstellungstermine: | 2 x jährlich |
Vergütung (monatlich): | 1302,08 € |
Familienzuschlag möglich | |
Wartezeit: | keine |
Stand: März 2019
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Bayern umfasst 11 Klausuren: 5 Zivilrecht, 2 Strafrecht und 4 öffentliches Recht - wobei in einer jedenfalls Steuerrecht geprüft wird. Das Niveau der bayerischen Prüfung gilt als besonders anspruchsvoll.
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
11 Klausuren | 75% |
mündliche Prüfung | 25% |
Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)
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