Noten­schnitte in der Universitäts­prüfung

Das Jura-Studium schließt mit der "Ersten Juristischen Prüfung" ab. Sie besteht aus zwei Teilprüfungen:

  • die Prüfung im universitären Schwerpunktbereich ("Juristische Universitätsprüfung"). Sie besteht aus der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung
  • die staatliche Pflichtfachprüfung ("Ersten Juristischen Staatsprüfung"). Sie fließt zu 70% in die Gesamtnote ein.

Unsere Tabelle zeigt die Notendurchschnitte in den Universitätsprüfungen nach Bundesländern ohne Berücksichtigung der Ergebnisse in der Staatsprüfung. Der Datensatz für 2015 wurde 2017 veröffentlicht.

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