Die Notenskala im Jurastudium

Die Notengebung im Jura-Studium ist eine Wissenschaft für sich: Ein „Sehr gut“ ist beinahe unerreichbar, für ein „Prädikatsexamen“ muss man mindestens mit „Vollbefriedigend“ abschließen und am Ende heißt es „Vier gewinnt“.

In der Juristenausbildung werden Prüfungen in Punkten von 0 bis 18 bewertet. Die Punkte bilden wiederum jeweils in Dreierschritten die 7 Notenstufen von „Sehr gut“ bis „Ungenügend“ ab. Moment mal! Sieben Notenstufen? Ja genau. Im juristischen Bewertungssystem gibt es zwischen „Gut“ und „Befriedigend“ die Note „Vollbefriedigend“, kurz „VB“.  Dies ist nicht die einzige Besonderheit - dazu später aber noch mehr.

Die sieben Notenstufen des juristischen Notensystems

EinzelnotePunkteBedeutung
Sehr gut16 - 18Eine besonders hervorragende Leistung
Gut13 - 15Eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
Vollbefriedigend (VB)10 - 12Eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
Befriedigend7 - 9Eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
Ausreichend4 - 6Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
Mangelhaft1 - 3Eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
Ungenügend0Eine völlig unbrauchbare Leistung

Wird aus Einzelbewertungen mehrerer Prüfungen eine Gesamtbewertung gebildet, wird die Durchschnittsnote bis auf zwei Dezimalstellen berechnet. Daraus ergibt sich folgende Wertungsskala: 

GesamtnotePunkte
Sehr gut14.00 - 18.00
Gut11.50 - 13.99
Vollbefriedigend (VB)9.00 - 11.49
Befriedigend6.50 - 8.99
Ausreichend4.00 - 6.49
Mangelhaft1.50 - 3.99
Ungenügend0 - 1.49

Nur 0,2% schaffen ein „Sehr gut“

Der Großteil der erfolgreichen Kandidaten beendet die Erste Juristische Prüfung, wie das Erste Staatsexamen heute offziell heißt, mit einem „Befriedigend“. Die Notenbereiche „Gut“ und „Sehr gut“ sind Sphären, in die so gut wie kein Absolvent vorzudringen vermag. So schlossen 2017 bundesweit gerade einmal 0,2% der Absolventen die Erste Juristische Prüfung mit einem „Sehr gut“ ab, ein „Gut“ schaffen immerhin bereits 5,6%. Das sagenumwobene „Vollbefriedigend“ erreichen 26,8% der Absolventen.

Die Erste juristischen Prüfung ist unterteilt in Staatsprüfung und Schwerpunktprüfung. Die Staatsprüfung wird an einem Justizprüfungsamt abgelegt. Sie besteht aus schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an der Universität absolviert. Dabei macht die staatliche Prüfung 70% und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30% der Endnote aus.

Betrachtet man die Ergebnisse nur der staatlichen Pflichtfachprüfung, zeigt sich bei den Noten ein noch deutlicheres Bild: 

  • Nur 0,1% der Prüflinge beenden sie bundesweit mit einem „Sehr gut“ und 2,8% mit einem „Gut“. Das „VB“ schafften 2017 13,9%
  • Ab 4 Punkten gilt eine Prüfung als bestanden – Ursprung der Aussage: „Vier gewinnt!“. 28,7% der Prüflinge schafften dies 2017 nicht

Die Schwerpunktbereichsprüfung wirkt sich in aller Regel also positiv auf die Endnote der Ersten Prüfung aus. So haben 2017 bundesweit lediglich 3,9% diese nicht bestanden. 21,1% haben diese hingegen sogar mit einem "Gut" abschließen können. 

Freie Jobwahl mit dem „Prädikatsexamen“

Wird von einem „Prädikatsexamen“ gesprochen, so meint dies eine Gesamtwertung von mindestens 9,00 Punkten. Wieso das Prädikatsexamen der Wunsch eines jeden Studierenden der Rechtswissenschaften ist? Ganz einfach: Die Examina mit Prädikatsexamen abzuschließen bedeutet kurz gesagt, dass man sich seinen zukünftigen Job so gut wie aussuchen kann - zum Beispiel als Anwalt in der Großkanzlei mit sechsstelligem Einstiegsgehalt oder als Richter.

Das Jura-Notensystem fußt auf der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV) aus dem Jahre 1981. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht regelmäßig eine Statistik der juristischen Prüfungen.

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