Von der Uckermark bis nach Straßburg – die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat Beschwerde beim EGMR eingereicht. Sie will als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt werden, um Schilder für ihre "Nudelmesse" aufstellen zu dürfen.
Die Bundesregierung soll zugesagt haben, Angela Merkels Kritik an Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nicht zu wiederholen. Dem Gericht ist allerdings keine Einigung bekannt, der Verhandlungstermin am Dienstag findet statt.
Das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten löste einen diplomatischen Eklat aus. Die Kanzlerin bewertete es als "bewusst verletzend". Böhmermann will ihr das jetzt gerichtlich untersagen lassen.
Ein YouTuber nimmt in seinen Videos die Polizei aufs Korn. Beamte und Passanten werden auf der Straße zum Opfer seiner Streiche. Das AG Hamburg findet das nicht lustig, will dem 26-Jährigen aber eine legale Internet-Karriere nicht verbauen.
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Die Vereinigung "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist keine Religionsgemeinschaft und wird somit rechtlich nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
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Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bleibt auch weiter zu großen Teilen verboten. Der Satiriker unterlag dem türkischen Präsidenten Erdogan auch vor dem Hanseatischen OLG, das die "schweren Herabsetzungen" als ungerechtfertigt ansah.
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Bleibt das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan in weiten Teilen verboten? Darüber verhandelte am Dienstag das Hanseatische OLG. Wann das Urteil fallen soll, steht nun jedenfalls fest.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen das Satiremagazin Titanic wegen einer Internetseite mit einer Darstellung von Österreichs Bundeskanzler im Fadenkreuz.
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