Das BVerfG lehnt erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Umgang mit IT-Sicherheitslücken bei Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen ab. Der Subsidiaritätsgrundsatz sei nicht gewahrt, eine mögliche Rechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt.
Nicht zuletzt die Bundesinnenministerin fordert ein strengeres Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in den Kanälen des Messengerdienstes. Ein Weg könnte über den MStV führen - und zwar bis hin zur Sperrung, meinen Jonas Kahl und Simon Liepert.
Es geht um Drogenhandel, illegalen Waffenverkäufe oder Geldwäsche. Kriminelle haben den Messengerdienst Encrochat für ihre Geschäfte genutzt. Inzwischen sind die Daten entschlüsselt und die StA Berlin rüstet sich für die Strafverfolgung.
Internetplattformen sollen im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht genommen und die Marktmacht von Internetriesen beschränkt werden. Diesen Zielen ist die EU nun einen Schritt nähergekommen.
Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.
Der Cyberbunker warb damit, technisch alles möglich zu machen – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Zigtausende Deals im Darknet liefen über die Server. Jetzt sind die Betreiber des Rechenzentrums verurteilt worden.
Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Es geht um Scheinfirmen, Anlagebetrug und dunkle Finanzmachenschaften im Internet. Einer, der davon mutmaßlich profitiert hat, steht nun in Bayern vor Gericht. Der Prozessauftakt ist auf den 23. November terminiert.