Das Gendersternchen soll einer geschlechtersensiblen Sprache dienen. Deshalb würden Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität bei der Verwendung nicht diskriminiert, so das LAG.
Das BAG hatte einer ZDF-Redakteurin einen Gehaltsauskunftsanspruch zugesprochen. Nun zeigt sich: Sie verdient tatsächlich wesentlich weniger als männliche Kollegen in vergleichbarer Position. Nun erhob sie Verfassungsbeschwerde.
Anders als bei Konzerten kann es laut BGH bei Partyevents sehr wohl darauf ankommen, welche Eigenschaften ein Besucher mitbringt. Ein damals 44-jähriger Anwalt durfte damit wegen seines Alters am Einlass einer Party abgewiesen werden.
Vor vier Jahren durfte ein damals 44-jähriger Anwalt aus München nicht am Isarrauschen teilnehmen, der Optik nach entsprach er nicht dem Zielpublikum. Nun entscheidet der BGH über seine AGG-Klage.
Eine Initiative möchte, dass Elternschaft und Fürsorgearbeit als Merkmale ins AGG kommen. Wer sich um Kinder oder Angehörige kümmert, werde in der Arbeitswelt benachteiligt.
In einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber müssen auch schwerbehinderte Menschen die in einer Stellenbeschreibung geforderte Mindestnote erfüllen. Ist die Note schlechter, fehlt die fachliche Eignung, so das BAG.
Verdient eine Frau weniger als eine männliche Vergleichsperson, spreche das für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Der Arbeitgeber müsse dann versuchen, diese Vermutung zu widerlegen, so das BAG.
Showdown für das Entgelttransparenzgesetz: Das BAG muss entscheiden, ob die Gehaltsauskunft als Indiz für eine AGG-Diskriminierung gelten kann - mit deutlichen Folgen für die Rechtsdurchsetzung bei der Entgeltgleichheit, meint Nora Markard.