BND spionierte ausländische Journalisten aus. Außerdem in der Presseschau: Gesetzentwurf gegen Kinderehen wird scharf kritisiert, Verfassungsrichter über bedrohte Verfassungsgerichtsbarkeit und Haftbefehl gegen Todesfahrer erlassen.
Thema des Tages
BND-Bespitzelung: Nach Informationen des Spiegel (Martin Knobbe u.a.; spiegel.de-Vorabmeldung) hat der Bundesnachrichtendienst seit 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen aus der ganzen Welt ausspioniert, darunter die BBC und die New York Times. Reporter ohne Grenzen sehen hierin einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit, die auch für ausländische Journalisten zu gelten habe. Der Bericht weist darauf hin, dass Journalisten als Berufsträger einen besonderen Schutz vor Eingriffen des Staates genießen und es inländischen Nachrichtendiensten verboten sei, diese abzuhören. Eine Regelung, die die Presse vor der Überwachung durch den BND schütze, gebe es aber nicht und sei auch durch die Novelle des BND-Gesetzes nicht ergangen. Es werde deshalb eine Verfassungsbeschwerde angestrebt, in der es insbesondere um die Frage gehen solle, ob sich im Ausland befindende Ausländer gegenüber dem BND auf deutsche Grundrechte berufen könnten, wie die Montags-taz (Christian Rath) schreibt. Auch die Opposition im Bundestag zeigte sich empört und forderte umgehende Aufklärung, so netzpolitik.org (Simon Reibig).
Rechtspolitik
Kinderehen: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Anfang März einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen ins Bundeskabinett einbringen. Der Entwurf, der der Montags-SZ (Constanze von Bullion) vorliegt, sieht vor, dass künftig nur noch heiraten dürfe, wer mindestens 18 Jahre alt sei. Außerdem müsse das Jugendamt einen Aufhebungsantrag beim Familiengericht stellen, falls einer der Ehepartner bei Eheschluss zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Die Ehe solle sogar als nicht-existent behandelt werden, wenn der Partner bei Eheschluss unter 16 Jahre alt war. Betroffen seien aber nur aktuell Minderjährige und nicht verheiratete Erwachsene, die bei Eheschluss minderjährig waren. Der Entwurf wurde von juristischen Fachverbänden scharf kritisiert.
Der Entwurf sorge für neues Leid, so Constanze von Bullion (SZ). Für konservative Musliminnen bedeute die Trennung einen Ehrverlust, der bei der Rückkehr in ihre Heimat lebensbedrohlich sein könne. Christian Rath (taz.de) hält die Vorstellung, man müsse Kinder aus einem "Ehe-Alptraum" retten, für naiv, für die meisten Flüchtlinge sei eine Zwangstrennung von ihrem Partner nach gemeinsamer Flucht und Ankunft in einem fremden Land wohl eher ein "Schock". Positiv zu bewerten sei aber, dass der Entwurf sich nur auf aktuell minderjährige Ehepartner konzentriere und nicht auf Erwachsene, die bei Eheschluss minderjährig waren. Bedauerlich sei aber die fehlende Härtefallklausel bei Ehen, die mit unter 16-Jährigen geschlossen wurden.
Dieselfahrverbote: Der Rechtsanwalt Stefan Kugler vertritt zwei Stuttgarter, deren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zum Dieselfahrverbot in der Stuttgarter Innenstadt ab 2018 führten. Im Interview mit dem Spiegel (Jan Friedmann) erläutert er, warum dieses Verbot im Kampf gegen Feinstaubbelastung nicht ausreichend sei. Nur weniger Autoverkehr insgesamt führe zu weniger Feinstaubbelastungen in den Innenstädten. In Stuttgart werde, so Kugler, schon seit zwölf Jahren gegen europäisches Recht zur Luftreinhaltung verstoßen.
Lobbyregister: Ein Gesetzentwurf der SPD, der der Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) vorliegt, sieht ein sogenanntes Lobbyregister beim Bundestag sowie Meldepflichten und ein Verbot von Boni-Zahlungen für erfolgreiches "Lobbyieren" vor, um Einflussnahme im politischen Betrieb transparenter zu machen. Damit werden allerdings, so Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ), nicht nur Lobbyisten, sondern auch Abgeordnete an die kurze Leine genommen, diese seien auf Informationen von außen angewiesen.
Abschiebungsanordnung: Gegen zwei in Deutschland geborene Islamisten, die einen Terroranschlag geplant haben sollen, aber nicht verurteilt wurden, erließ der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) eine Abschiebungsanordnung gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz. Ob das rechtens ist, fragt die FAS (Morten Freidel), immerhin lebten beide noch nie außerhalb Deutschlands. Auch wenn es für eine strafrechtliche Verurteilung nicht reichte, sei eine solche Abschiebungsanordnung zur Gefahrenabwehr rechtmäßig, diese stelle, so Freidel, keine Strafe dar und dürfe auch gegen in Deutschland Geborene ergehen.
Elektronische Fußfessel: Nach einem Schreiben, das der Samstags-Welt (Manuel Bewarder/Florian Flade) vorliegt, kritisiert das BKA die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Fußfessel für nicht verurteilte islamistische Gefährder. Diese könne verdeckte Observationen des BKA und damit auch die Informationsgewinnung zur "Erstellung von Kontakt- und Bewegungsbildern" gefährden.
Justiz
BGH zu Bausparverträgen: Die FAS (Corinna Budras) befasst sich mit den Hintergründen und Folgen des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes zur Kündbarkeit von Bausparverträgen durch die Bausparkassen, das in der vergangenen Woche erging. Es kommt auch der Rechtsprofessor Tobias Tröger zu Wort. Seiner Meinung nach dürfe in bestehende Vertragsbeziehungen nur eingegriffen werden, wenn "eine ganze Branche in Schieflage gerät und dies Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems hat", wovon vorliegend aber noch keine Rede sein könne. In seiner Kolumne erklärt Hermann-Josef Tenhagen (spiegel.de), aus welchen Gründen das Urteil irritierend sei und gibt Tipps für Bausparer dazu, ihre Rendite zu retten.
BVerwG zu PKK-nahem Flüchtling: Der Lehrbeauftragte Carsten Hörich erläutert auf lto.de den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung. Bezug nimmt er dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein anerkannter Flüchtling, der allerdings Unterstützer einer terroristischen Vereinigung ist, zwar ausgewiesen, aber nicht abgeschoben werden könne.
OLG München zu künstlicher Befruchtung: In einem kurzen Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) erklärt Dagmar Waltjens, Familienrechtlerin und Mitglied des Ethikrats, warum das Oberlandesgericht richtig urteilte, als es einer Witwe die Herausgabe des Spermas ihres verstorbenen Mannes durch eine Befruchtungsklinik verweigerte. In diesem Fall hatte der Mann eine Herausgabe nach seinem Tod vertraglich ausgeschlossen. Sei ein solcher Ausschluss nicht erfolgt, müsse das Sperma aber herausgegeben werden, das durch das Embryonenschutzgesetz geregelte Verbot sei verfassungswidrig.
LG Bielefeld zu Urheberrechtsschutz: Sprüche, die auf Twitter verbreitet werden, unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz, entschied das Landgericht Bielefeld in einer Erfolgsprognose für einen Prozesskostenhilfe-Antrag, wie lto.de meldet. Bei dem Antragsteller handelte es sich um einen Twitter-Nutzer, der behauptete, Verfasser des Spruchs: "Wann genau ist aus 'Sex, Drugs & Rock n Roll' eigentlich 'Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer' geworden?" zu sein und der einer Postkarten-Vermarkterin vorwirft, aus diesem Spruch ohne seine Erlaubnis Profit geschlagen zu haben.
LG Coburg zu Abtretung der Kreditsicherung: Hat ein Versicherungsnehmer seine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer zur Kreditsicherung verwendet, so kann er sich nicht Jahre später auf sein Widerrufsrecht berufen, wie das Landgericht Coburg entschied. Ein solches Verhalten sei widersprüchlich und stelle somit eine unzulässige Rechtsausübung dar. Dies ergibt sich aus einer Meldung von lto.de.
LG Frankfurt zu versuchtem "Tyrannenmord": Die FAS (Raquel Erdtmann) berichtet über ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, in dem eine Frau wegen des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an ihrem Partner, der sie über einen längeren Zeitraum hinweg misshandelte, zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
AG München zum Mietrecht: Mieter sind grundsätzlich nicht berechtigt, auf ihren Balkonen oder Loggien Bäume zu pflanzen, wie das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Eine derartige Nutzung bewege sich nicht im Rahmen des nach der Verkehrsanschauung üblichen vertragsmäßigen Gebrauchs. Dies melden spiegel.de und lto.de.
VG Meiningen zur Flüchtlingsanerkennung: Syrische Asylbewerber können sich für ein volles Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht mehr allein auf ihre Herkunft berufen, entschied das Verwaltungsgericht Meiningen laut einer Meldung von lto.de. Das Risiko, bei einer Rückkehr von syrischen "Sicherheitskräften" wegen vermeintlicher "oppositioneller Gesinnung" und der vorangegangenen illegalen Ausreise gefoltert oder misshandelt zu werden, sei nicht mehr groß genug. Es schloss sich damit den vorangegangenen Entscheidungen mehrerer Oberverwaltungsgerichte an.
BAG – Kündigungsschutz für Servicekraft: Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem Verfahren mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Privathaushalt mit mehr als 15 Angestellten unter das Kündigungsschutzgesetz fällt und die Kündigung einer dort angestellten Servicekraft daher einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz bedurft hätte. Zu einer Entscheidung kam es nicht, weil die Parteien zu einem Vergleich kamen. Auf lto.de zeichnet Rechtsprofessor Michael Fuhlrott den Gang dieser Kündigungsschutzklage durch die Vorinstanzen nach, welche die grundlose Kündigung für rechtmäßig hielten.
BGH – Wechselmodell: Nach der Trennung teilen sich die Eltern idealerweise zu gleichen Teilen die Betreuung der Kinder auf. Am heutigen Montag entscheidet der Bundesgerichtshof über die Einklagbarkeit dieses sogenannten Wechselmodells auch gegen den Willen der Mutter des Kindes. Es berichtet die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch).
LG Stuttgart – Schleckerprozess: Vor dem Landgericht Stuttgart beginnt am 6. März der Prozess gegen den früheren Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker und Angehörige seiner Familie, wegen unter anderem vorsätzlichem Bankrott, Beihilfe hierzu, Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Firmenvermögen. Es berichtet ausführlich die Samstags-SZ (Stefan Mayr/Klaus Ott).
LG Berlin – illegales Autorennen In dem Prozess um zwei Männer, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen lieferten, bei dem ein Rentner zu Tode kam, wird für den heutigen Montag das Urteil erwartet. Die WamS (Christine Kensche) berichtet ausführlich über das nunmehr fünf Monate dauernde Verfahren. Die Richter könnten Rechtsgeschichte schreiben, so rbb-online.de (Ulf Morling), sollte es zu einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes kommen.
StA Saarbrücken – Hakenkreuz-Orden: Das von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker Rolf Müller wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist laut einer Meldung von lto.de eingestellt worden. Müller habe zwar Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheine aus der NS-Zeit in seinem Antiquitätengeschäft verkauft. Eine Strafbarkeit sei aber nicht ersichtlich, da er diese nur an einen kleinen Personenkreis verkauft und auch nicht in der Öffentlichkeit verwendet habe.
StA Heidelberg – "Amokfahrt": Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat gegen einen 35-jährigen Deutschen Haftbefehl wegen Mord, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags erlassen. Er soll mit einem Auto in eine Gruppe von Passanten gerast sein, wobei ein Mann getötet und zwei weitere Fußgänger verletzt wurden, meldet spiegel.de. Wie die Montags-SZ (Josef Kelnberger) berichtet, lieferte sich die Polizei einen Schlagabtausch über Twitter mit Islamfeinden und Verschwörungstheoretikern, die hinter der Tat einen muslimischen Flüchtling vermuteten.
Unternehmensjuristen: In einem allgemeinen Bericht über Unternehmensjuristen im Ressort "Beruf & Chance" geht die Samstags-FAZ (Marcus Jung) auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Syndikusanwälten und das 2016 in Kraft getretene "Syndikusgesetz" ein.
Peter Müller zur Verfassungsgerichtsbarkeit: Verfassungsrichter Peter Müller spricht in einem Interview mit verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) über den gegenwärtigen "Erosionsprozess", der mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie festzustellen sei. Der Druck auf die Verfassungsgerichtsbarkeit in vielen Ländern nehme zu, während die Akzeptanz für internationale Gerichte sinke. Als Ursachen hierfür nennt er einen Antagonismus, der zwischen Rechtsstaat und Demokratie aufgebaut werde, und eine "Tendenz zur Rechtsvergessenheit." In Deutschland lasse sich eine Infragestellung der Institution des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht erkennen, so Müller.
Familienrechtsanwältin: Die FAS (Friederike Kenneweg) poträtiert die Rechtsanwältin Sandra Runge. Die auf Familienrecht spezialisierte Anwältin schreibt seit einigen Jahren den Blog "smart-mama.de", in dem sie ihre rechtlichen Fachkenntnisse zu Schwangerschaft, Geburt und Familie teilt.
Recht in der Welt
Türkei – Deniz Yücel: Der Welt-Korrespondent Deniz Yücel befindet sich seit dem 14. Februar 2017 in Polizeigewahrsam in Istanbul. In einem Interview mit der Samstags-taz (Doris Akrap u.a.) erklärt sein Anwalt Veysel Ok, weshalb der Gewahrsam keine rechtliche Grundlage habe.
Frankreich – Ermittlungen gegen Fillon: Die Sonderstaatsanwaltschaft für Finanzdelikte in Frankreich hat das gegen den konservativen Präsidentschaftskandidaten François Fillon eingeleitete Verfahren wegen der Veruntreuung von Staatsgeldern an drei Untersuchungsrichter übergeben, wie die Montags-FAZ (Michaela Wiegel) und zeit.de (Georg Blume) berichten. Fillon soll seine Ehefrau jahrelang als "parlamentarische Assistentin" scheinbeschäftigt und ihr ein Gehalt zugeschanzt haben. Nach Einschätzung der Montags-SZ (Christian Wernicke) wird es wohl vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen am 23. April 2017 nicht zu einer Anklage kommen.
Juristische Ausbildung
Referendariat: Der juristische Vorbereitungsdienst soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates auch in Teilzeit absolviert werden können. Rechtskandidaten würden, hieß es zur Begründung, ihr Referendariat gar nicht oder verzögert aufnehmen, wenn sie nach dem ersten Staatsexamen Kinder oder pflegebedürftige Eltern zu betreuen hätten. Die Bundesregierung will eine bundeseinheitliche Regelung vorschlagen, so der Spiegel (Dietmar Hipp).
Sonstiges
Völkerrecht: Im Sonntags-Feuilleton auf lto.de (Martin Rath) wird der Aufsatz des Völkerrechtlers Vincent Chetail "Sovereignty and Migration in the Doctrine of the Law of Nations: An Intellectual History of Hospitality from Vitoria to Vattel" thematisiert. In einem geschichtlichen Abriss des Völkerrechts weise Chetail nach, dass in den Gründerjahren des Völkerrechts Gast- und Einreiserechte in fremden Ländern ein hoher Stellenwert zukam und später von einem Grenzschutz souveräner Staaten abgelöst wurde.
Das Letzte zum Schluss
Freiwillige Inhaftierung: Ein betrunkener 21-jähriger Mann sorgte in der Jugendarrestanstalt im Landkreis Verden, Niedersachsen, am frühen Sonntagmorgen für große Überraschung: er bat um seine Inhaftierung. Die verdutzten Beamten konnten ihm aber mangels Haftbefehls nur einen Raum zur Ausnüchterung anbieten und wurden dafür mit lauten Rapgesängen belohnt, wie focus.de meldet.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lz
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Februar 2017: Journalisten abgehört / Gesetz gegen Kinderehen / Haftbefehl gegen mutmaßlichen Todesfahrer . In: Legal Tribune Online, 27.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22216/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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