Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.
"Einfach drüber fahren. Selbst schuld, wenn man sich auf die Straße klebt". Dieser Online-Kommentar zieht keine Verurteilung nach sich, so das BayObLG – aber nur, weil es an die Feststellungen des LG gebunden war.
Seit Monaten wird diskutiert, israelfeindliche Aussagen unter Strafe zu stellen. Nachdem ein Entwurf der Union wohl verfassungswidrig gewesen wäre, prescht das BMI nun mit einem neuen Vorschlag vor. Das BMJ hält diesen für "systemfremd".
Vor drei Jahren demonstrierten 3.000 Menschen gegen das neue Versammlungsgesetz in NRW. Der Polizeieinsatz gegen Teilnehmer wurde heftig kritisiert, auch weil Kinder im Polizeikessel waren. Warum die Klagen aber überwiegend erfolglos waren.
Das Verbot der Parole durch die Stadt Freiburg ist rechtens, die Demo könne auch ohne den möglicherweise strafbaren Slogan stattfinden. Das entschied der VGH Mannheim am Mittwochabend, der damit die Vorinstanz korrigierte.
Gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 versammelten sich Hunderte Menschen, teilweise vermummt und mit Pyrotechnik. Das war zwar keine Verhinderungsblockade, einkesseln durfte die Polizei sie trotzdem, entschied das BVerwG.
Ein Demo-Veranstalter wehrte sich gegen das präventive Verbot der Parole "From the river to the sea, Palestine will be free". Der VGH gab ihm Recht und kam zu einer anderen Bewertung als einige Staatsanwaltschaften und ein Amtsgericht.
Die Aktivisten der Initiative "Tesla stoppen" müssen ihre Baumhäuser im Wald neben der Tesla-Fabrik in Berlin-Brandenburg erst einmal nicht räumen, so das VG Potsdam am Dienstag im Eilverfahren.