Heimliche Überwachung, Abschreckungswirkung, Konsequenzen für Beamte: Das Urteil des OVG dürfte für die AfD erst einmal nicht viel ändern. Auch was die mögliche Hochstufung angeht, droht eine lange Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.
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Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.
Im Landkreis Hildburghausen darf ein bekannter Neonazi bei der Landratswahl antreten – obwohl das Gesetz Extremisten ausschließt. Wie konnte es dazu kommen? Und droht nun sogar eine nachträgliche Anfechtung der Wahl?
Eigentlich wollte das OVG bis Juli verhandeln, jetzt endet das Berufungsverfahren schon in der kommenden Woche. Zum Abschluss der Verhandlung lieferten sich Vertreter von AfD und Verfassungsschutz einen letzten Schlagabtausch.
Vor zwei Wochen wurde ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen. Jetzt folgten Durchsuchungen in den Räumlichkeiten von Maximilian Krah im Europäischen Parlament.
Das Land Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer sein Referendariat antritt. Das VG Cottbus entschied aber: Das Land muss ihn in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Er ist bislang nämlich nicht vorbestraft.
Der dritte Prozesstag im Verfahren gegen Björn Höcke ist schnell zu Ende. Die Staatsanwaltschaft stellt weitere Beweisanträge, die Verteidigung argumentiert dagegen. Am nächsten Verhandlungstag wird wahrscheinlich das Urteil fallen.