Manche Fluggäste gegen Geldzahlung schneller durch die Sicherheitskontrolle zu schleusen, ist laut einem LTO-Gastbeitrag eine strafbare Ungleichbehandlung. Wo und wie können Benachteiligte auf gleich schnelle Wartezeiten klagen?
Bei den Gerichten gehen immer mehr Fluggasterechteverfahren ein. Für die Justiz wird das zu einem massiven Problem. Eine Lösung scheint vorerst trotzdem nicht in Sicht.
Ist ein Flug mehr als drei Stunden zu spät, bekommen Passagiere nach EU-Recht pauschal eine Entschädigung. Das greift aber nicht in Fällen, in denen Urlauber gar nicht erst am Flughafen erscheinen oder kurzerhand einen anderen Flug buchen.
Wird ein Flug annulliert, muss die Fluglinie den schnellstmöglichen Ersatz anbieten. Ansonsten bestehen für Fluggäste Ausgleichsansprüche, wie der BGH nun entschieden hat. Das stärkt die Fluggastrechte weiter.
Erhebliche Kosten und hohe bürokratische Hürden: So sieht die Realität aus, wenn Bahn- und Fluggäste Entschädigungsansprüche durchsetzen wollen, findet man in Hamburg. Auf der JuMiKo wird es deshalb einen Beschlussvorschlag geben.
Auch Brandenburg bekommt in Massenverfahren künftig Hilfe von KI: Eine am AG Frankfurt getestete Software soll auch am AG Königs Wusterhausen helfen, die Flut von Verbraucherklagen gegen Fluggesellschaften zu bewältigen.
In diesem Jahr haben bereits so viele Verbraucher wegen Flugproblemen geklagt wie im ganzen letzten Jahr. Institutionelle Klagen bringen die Amtsgerichte in Bedrängnis. Zu deren Entlastung könnte Künstliche Intelligenz beitragen.
Wer den Flug nicht antritt, kann die Kosten zurückverlangen, die die Airline aufgrund der Nichtbeförderung erspart hat, so der BGH in einem für Billigflieger interessanten Urteil, bei dem es diesmal nicht um EU-Fluggastrechte geht.