Diese Woche verhandelt der BGH zum Zugewinnausgleich bei Lottogewinn. Außerdem in der Presseschau: Debatten zum Jugendarrest, zur Beschneidung und zur EU-Staatsanwaltschaft, abgehörte Anwälte und vom BND angezapfte Provider, verqueres Mietrecht und warum im NSA-Skandal erstmal Ruhe ist.
BGH – Lottoglück oder Zugewinnausgleich: Am Mittwoch nächster Woche* verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, ob ein Lottogewinn bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung zu berücksichtigen ist oder unter das privilegierte Vermögen fällt. Der Focus (Frank Lehmkuhl/Marco Wisniewski) berichtet vorab. Ein seit sieben Jahren getrennt lebender Ehemann hatte etwa eine Millionen Euro im Lotto gewonnen und den Scheidungsantrag zwei Monate später gestellt. Die Ehefrau forderte einen um eine knappe Viertel Millionen Euro erhöhten Zugewinnausgleich. Das Amtsgericht Mönchengladbach habe ihr Recht gegeben, das Oberlandesgericht Düsseldorf habe ihr lediglich knapp 8.000 Euro zugesprochen. Renommierte Familienrechtler rechneten der Frau gute Chancen aus, so der Focus weiter.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Debatte Jugendarrest: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert laut FAS (süss.) eine Ausweitung des Jugendarrestes von bislang maximal vier Wochen auf drei Monate.
In einem separaten Interview der FAS (Philip Eppelsheim) spricht sich Jugendrichter Andreas Müller ebenfalls dafür aus. Weiter plädiert er für die Schaffung von Erziehungsrichtern und ein Zentralregister für Jugendverfahren. Linke und konservative "Sozialromantik" nennt Müller "lächerlich", weder sei Freiheitsentzug immer kontraproduktiv, noch brauche es höhere Strafen. Kürzere Reaktionszeiten und Arrest seien der Schlüssel auch im Kampf gegen sogenannte Intensivtäter.
Europarat – Resolution zu Beschneidung: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat eine Resolution zum Thema der Beschneidung weiblicher und männlicher Genitalien verabschiedet, so spiegel.de. Darin würde für ein Bewusstsein für die Risiken der Beschneidung und die Beachtung des Kindeswohles plädiert. Wie spiegel.de weiter meldet, gab es scharfe Kritik aus dem israelischen Außenministerium.
Gesetz gegen Genitalverstümmelung:Den unlängst in Kraft getretenen § 226a Strafgesetzbuch, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Verbrechen qualifiziert, bewertet Henning Ernst Müller (BeckBlog.de) als verfassungsrechtlich angreifbar. Rechtsdogmatisch sei die Bezugnahme nur auf die Verstümmelung weiblicher Genitalien nicht zu legitimieren.
EU-Flüchtlingspolitik: Über die anhaltende Kritik an der europäischen Flüchtlingspolitik nach der Tragödie vor Lampedusa (Italien) schreibt u.a. die Samstags-taz (Christian Jakob). So würden "humanitäre Korridore" und die Ermöglichung einer legalen Einreise aus dem nordafrikanischen Transit gefordert.
Laut Welt am Sonntag (R. Alexander/K. Kammholz) sprach sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für ein verstärktes Vorgehen gegen Schleuser und für einen Frühwarn-Krisenbewältigungsmechanismus in Europa aus. Dazu berichtet auch die Montags-FAZ (Heike Schmoll/Jörg Bremer) und erläutert das italienische Einwanderungsrecht. Die Beihilfe zur illegalen Einwanderung sei genauso ein Verbrechen wie ebendiese; einwandern dürfe man nur mit Arbeitsgenehmigung, die es in der Regel nur mit einer Aufenthaltsgenehmigung gebe. Seit 2009 gelte, dass Schiffe mit Migranten direkt zurückgeschickt werden könnten.
Auch die Montags-taz (Michael Braun) befasst sich mit der italienischen Rechtslage und liefert einen weiteren Beitrag (Christian Jakob) zur Arbeit und Rolle der EU-Grenzschutzagentur Frontex.
Der Tod der Flüchtlinge ist Teil der europäischen Flüchtlingspolitik, kommentiert Heribert Prantl (Montags-SZ), die im Grunde nur eine Abschreckungsstrategie sei: Hilfe gilt als Fluchtanreiz, deshalb ist sie verboten. Einen Grundirrtum der letzten Jahrzehnte nennt Prantl die Idee, Flüchtlinge in gute und böse einteilen zu können: "Die Flüchtlinge sind nicht illegal, sie werden illegalisiert."
EU-Staatsanwaltschaft: Die Skepsis gegen die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Betrügereien mit EU-Mitteln war groß auf dem 6. EU-Strafrechtstag in Bonn, so die Montags-SZ (Wolfgang Janisch). Geplant sei eine dezentrale Behörde mit "nationalen Staatsanwälten, die dann einen EU-Hut aufhaben" der Rechtsschutz würde national gewährt. So sei es auch bei der geplanten Europäischen Ermittlungsanordnung, die ebenfalls unter der "Flagge der Effizienz" und nicht des Rechtsschutzes liefe, so die SZ. Die deutsche Justiz müsse danach Anordnung anderer EU-Länder ohne eigene Prüfung umsetzen. Eine zentrale Rolle beim Rechtsschutz könne aber künftig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spielen, wenn die EU der Menschenrechtskonvention erst einmal beigetreten sei, so die SZ weiter.
Auch die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) nimmt das Treffen zum Anlass, die EU als "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", so wie es im Lissabon-Vertrag heiße, zu betrachten. EU-Haftbefehl, -Ermittlungsanordnung und -Staatsanwaltschaft setzten eigentlich ein gleichmäßig hohes Grundrechtsschutzniveau in eben diesem Raum voraus. Dafür gebe es indes "derzeit kein tragfähiges Fundament".
Lobbyismus bei der EU: Anlässlich der für Dienstag geplanten Abstimmung im EU-Parlament über die Tabak-Richtlinie, die unter anderem vorsehe, auf Zigarettenpackungen größere Gesundheitswarnungen und Schockbilder zu drucken, befasst sich die Montags-SZ (Christina Berndt) mit dem Auftreten großer Lobbyverbände im europäischen Rechtssetzungsprozess. So habe allein der Konzern Philip Morris 161 Lobbyisten für knapp 1,3 Millionen Euro Kosten abgestellt.
Anm. der Redaktion v. 07.10.2013: Die Worte "nächster Woche" haben wir zur Klarstellung nachträglich eingefügt.
Weitere Themen – Justiz
BND hört deutsche Provider ab: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft bekomme wohl seit zwei Jahren regelmäßig Schreiben des Bundesnachrichtendienstes mit einer Anordnung zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wie der Spiegel zu berichten weiß. Genehmigt hätten dies Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium. Sechs der insgesamt 25 Internet-Providern die der BND aufliste, seien deutsche Firmen, wie etwa 1&1. Auch diese zapfe der BND am Datenknotenpunkt De-Cix in Frankfurt an, obgleich, so der Spiegel, "über diese Leitungen fast ausschließlich innerdeutscher Datenverkehr" laufe und bei massenhafter, strategischer Fernmeldeaufklärung deutsche Telefonate und E-Mail "grundsätzlich tabu" seien.
Den Bericht greift Thomas Stadler (internet-law.de) auf und meint, soweit die Maßnahmen sich gegen deutsche Provider richteten, seien diese "mit hoher Sicherheit rechtswidrig".
Ermittlungsbehörden belauschen Anwälte: Nach einem Bericht des Spiegel haben deutsche Ermittlungsbehörden jahrelang rechtswidrig Telefongespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten abgehört bzw. mitgeschnitten und protokolliert, ausgewertet und teilweise jahrelang aufbewahrt. Der Spiegel erläutert die Rechtslage und verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011, wonach automatisierte Mitschnitte auch von Gesprächen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zwar zulässig seien, aber unverzüglich gelöscht werden müssten, es gelte ein striktes Verwertungsverbot. Im Falle eines vom Bundeskriminalamt überwachten Anwaltes aus Bochum, bei welchem Gespräche auch ausgewertet worden seien, habe der Bundesgerichtshof die Maßnahme als rechtswidrig deklariert; die Bundesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein.
Anwälte gegen Totalüberwachung: Über die von zwölf Rechtsanwälten gegründete Initiative "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" berichtet spiegel.de (Judith Horchert). Als Reaktionen auf Prism und Tempora wollen die Aktivisten die Bürger sensibilisieren und formulierten einen Forderungskatalog für die Bundesregierung: So sollen etwa alle NSA-Standorte in Deutschland geschlossen und die Verwendung von Programmen wie XKeyscore zu verhindert werden.
EGMR – Geheimdienstliche Überwachung: Wie lto.de knapp meldet, haben Bürgerrechtler von Big Brother Watch, Open Rights Group, dem britische Schriftstellerverband P.E.N. sowie Constanze Kurz, die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Die Straßburger Richter sollen die Datenüberwachung und -weitergabe durch den britischen Geheimdienst auf Vereinbarkeit mit internationalem Recht überprüfen.
EuGH zu Individual-Klagebefugnis: Als "dogmatisch überzeugend" beschreibt der Rechtswissenschaftler Alexander Thiele für lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag zur Klage gegen das europäische Robben-Handelsverbot. Ebenso wie bereits das Europäische Gericht lehnte der Europäische Gerichtshof die Klageberechtigung der kanadischen Inuit ab. Eine Klagebefugnis für Privatpersonen gäbe es nur für Verordnungen, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kämen. So bleibe jedoch der Individualrechtsschutz gegen viele abstrakt-generelle EU-Regelungen weiter defizitär, so Thiele.
BFH korrigiert eigene Formulierung: Wie das Handelsblatt (asr) knapp informiert, musste der Bundesfinanzhof am Freitag die Formulierung eines am Mittwoch verkündeten Urteils korrigieren. In der Sache ging es um die Gefahr der Nachversteuerung bei der Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie. Die Gefahr war am Mittwoch noch als "eher gering" eingestuft worden, am Freitag hieß es dann, der deutsche Fiskus könne nur dann keine Steuern nachfordern, wenn der spanische Fiskus bereits kassiert habe.
OLG Düsseldorf – Ennepetal gegen WestLB: Laut taz (Hermannus Pfeiffer) entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag in zweiter Instanz im Streit zwischen der Stadt Ennepetal und der ehemaligen WestLB. Die Gemeinde habe von der Bank hochriskante und vor allem verlustbringende Finanzprodukte erworben. In erster Instanz hatte die Stadt obsiegt; die taz geht davon aus, dass am Ende jedenfalls der Bundesgerichtshof entscheiden wird.
VG München/EuGH – Deserteure als Flüchtlinge: Wie der Spiegel knapp meldet, hat das Verwaltungsgericht München das Asylverfahren eines desertierten US-Soldaten ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser solle klären, wann Deserteure durch das europäische Flüchtlingsrecht geschützt sind. André Shepherd sei 2007 vor einem zweiten Irak-Einsatz nach Deutschland geflüchtet.
EuGH – Klage gegen Finanztransaktionssteuer: Nach einer Meldung des Spiegel kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Klage Großbritanniens gegen die Finanztransaktionssteuer vor dem Europäischen Gerichtshof unbegründet sei. Das Vorhaben verstoße nicht gegen EU-Recht.
Energieversorger – Klagewelle: Spiegel (Frank Dohmen) widmet einen Beitrag einer möglicherweise anrollenden "Lawine von Rückforderungsklagen" von Verbrauchern wegen rechtswidriger Gas- und Strompreiserhöhungen. Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof hätten Preisanpassungsklauseln in Gas-Verträgen für Sonderkunden für nicht rechtmäßig erklärt. Es fehlte etwa an einer Bestimmung von Fristen oder Berechtigungen für Erhöhungen des Tarifs. Experten schätzen laut Spiegel, dass Millionen Verbraucher nun von den Urteilen profitieren könnten, da auch viele Stromverträge entsprechende Klauseln enthielten.
LG Kaiserslautern zu verhungertem Vater: Im Spiegel (Beate Lakotta) findet sich eine Reportage zu einem Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern: Wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt wurde die Ehefrau ihres, in der Familienwohnung verhungerten, schizophrenen Mannes; Sohn und Tochter bekamen Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge. Diese habe sich, so die Verteidiger, völlig hilflos und überfordert gefühlt: Der Mann habe krankheitsbedingt Angst vor dem Essen gehabt und die Familie bedroht. Die lebensbedrohliche Lage hätten die drei indes nicht erkannt. Fraglich sei im Prozess auch gewesen, ob nicht auch das System aus Ärzten und Betreuern versagt hätte. Der Richter sähe indes die Verurteilten in der Pflicht.
"Braune Spione" im BfV: Im Politik-Teil der Samstags-SZ (Martin Mühlfenzl) findet sich ein Beitrag über das vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben zur eigenen Organisationsgesichte. Die zuständigen Historiker der Ruhr-Universität Bochum suchten nach NS-Bezügen von Mitarbeitern aus der Gründungszeit nach 1950; dabei hätten sie bislang unter anderem herausgefunden, dass etwa 13 Prozent aller vor dem Jahr 1928 geborenen Verfassungsschutzmitarbeiter Mitglieder der NSDAP gewesen seien.
Geheimdienste – Leider keine Besserung in Sicht: Mit Rechtsanwalt und Honorarprofessor Niko Härting spricht lto.de (Constantin Baron van Lijnden) über Abhörtätigkeiten deutscher Geheimdienste im Vergleich mit amerikanischen und britischen, deren "Job" es ja gerade sei, so Härting, die Rechte der Bürger anderer Staaten zu verletzen. Dass sich in Deutschland trotz des Skandals rechtspolitisch endlich etwas bewegt, glaubt Härting nicht - einer Vorlage des G-10-Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht räume er zwar gute Chancen ein, im Bundestag sei aber einfach niemand "scharf darauf", Geheimdienstbefugnisse in Frage zu stellen.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Kroatien – EU-Haftbefehlsgesetz: Kroatien ändert nach Druck der EU sein Gesetz zum europäischen Haftbefehl und liefert ab dem 1. Januar 2014 wieder uneingeschränkt aus. Bislang wollte Kroatien nur Personen ausliefern, die Verbrechen nach dem Jahr 2002 begangen haben sollen. Wie die Samstags-SZ (Florian Hassel) erläutert, hatte damit der ehemalige Chef des kroatischen Geheimdienstes, Josip Perkovic, vor einer Auslieferung nach Deutschland geschützt werden sollen.
USA – "Radiergummi-Gesetz": In Kalifornien (USA) soll es laut dem Spiegel ab 2015 für Jugendliche ein "Radiergummi"-Recht für das Internet geben: Bis zum 18. Lebensjahr könnten danach alle Nutzer sozialer Netzwerke Fotos, Filme oder Texte - jedoch nur soweit sie diese selbst eingestellt haben - einfach wieder entfernen.
Israel – Bewohner Israels keine "Israelis": Wie spiegel.de meldet, lehnte der höchste Gerichtshof Israels einen Antrag israelischer Aktivisten auf behördliche Anerkennung einer säkularen israelischen Identität ab. Damit können sich Bürger Israels weiter nicht als "Israeli" beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen, es blieben nur die Möglichkeiten Jude, Araber und Druse.
Indonesien – Oberster Richter festgenommen: Der Oberste Richter des Verfassungsgerichtshofes Indonesiens ist laut Samstags-FAZ (che.) wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit festgenommen worden. Möglicherweise habe er umgerechnet knapp 200.000 Euro Schmiergeld entgegen genommen – Abgeordnete und Geschäftsleute hätten Einfluss auf Wahlentscheidungen des Gerichts nehmen wollen.
Sonstiges
Verqueres Mietrecht: Im Geld&Mehr-Teil der FAS befasst sich Georg Meck unter dem Titel "Enteignung der Hausbesitzer" mit dem "verqueren" Mietrecht, wo das Eigentum "nur so halb" zähle und bezahlbarer Wohnraum "zu einer Art Grundrecht erklärt" werde. (Eigenbedarfs)Kündigungen und Mietpreiserhöhungen seien kaum durchzubekommen.
Anwälte im Bundestag: Die Welt am Sonntag (Benedikt Gradl) befasst sich mit der Zusammensetzung des Bundestages nach Berufsgruppen und stellt dabei u.a. fest, dass die Zahl der Rechtsanwälte und Notare - derzeit mit 80 Abgeordneten vertreten - sich seit 1961 verdoppelt hat.
Gefängnis für Senioren: Über einen speziellen Seniorentrakt im Zentralgefängnis Lenzburg (Schweiz) berichtet der Spiegel (Sandra Schulz) im Auslands-Teil. Dort gäbe es etwa Blumenbeete auf Hüfthohe, um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Letzte zum Schluß
Jay Leno beruhigt: "Ich bin froh, dass die Regierung lahmgelegt ist. Denken Sie mal drüber nach! Zum ersten Mal seit Jahren ist es sicher, zu telefonieren und E-Mails zu schicken, ohne dass irgendjemand mithört!", freut sich US-Talkmaster Jay Leno laut Samstags-taz.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. - 7. Oktober 2013: Lottoglück oder Zugewinnausgleich? – Deutsche Staatsanwälte mit EU-Hut – Belauschte Anwälte . In: Legal Tribune Online, 07.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9743/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
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