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Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: Ver­schärf­tes Blei­be­recht – Nur ein Biss – Ton­nen­schwe­re Si­cher­stel­lung

03.07.2015

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Bundestag hat die Reform des Bleiberechts verabschiedet. Außerdem in der Presseschau: Biss-Exzess eines Polizeihundes, TÜV Rheinland muss doch nicht wegen schlechter Brustimplantate zahlen und eine besondere Sicherstellung.

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Bleiberechtsreform: Der Bundestag hat die Aufenthaltsrechtsreform verabschiedet. Danach darf langfristig bleiben, wer acht Jahre – bzw. sechs Jahre bei Aufenthalt mit minderjährigem Kind – ununterbrochen in Deutschland lebt und Sprachkenntnisse sowie einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen kann. Wer falsche Angaben macht, keine Dokumente vorweisen kann oder Geld an Schlepper zahlt, kann in Haft genommen werden. Im Übrigen soll schneller als bisher abgeschoben werden, wer keine Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht hat. Wer verdächtig ist, sich der Abschiebung entziehen zu wollen, kann bis zu vier Tage in Gewahrsam kommen und bei Verscheierung der Identität und Herkunft können Computer und Handy ausgelesen werden. Es berichten zeit.de und spiegel.de.

Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) setzt sich mit der ambivalenten Botschaft von Einladen und Abweisen auseinander und meint, diese müsse ausgehalten werden, wie auch die Botschaft, dass vieles so weiter gehen werde wie bisher. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Nebeneinander von liberalen Einwanderungs- und rigiden Abschieberegelungen, kritisiert aber die mögliche Inhaftierung für Zahlungen an Schlepper.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: Am gestrigen Donnerstag diskutierte der Bundestag die Gesetzesvorschläge zur Suizidhilfe. zeit.de (Katharina Schuler) bringt noch einmal einen Überblick über die Vorschläge. Unter anderem die taz (Heike Haarhoff) berichtet von der Debatte und meldet, dass Roger Kusch bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt habe.

Karenzzeit: Nach Meldung der FAZ (Joachim Jahn) "wollte" der Bundestag das Gesetz zur Regelung der Karenzzeit für Politiker – 12 Monate im Regelfall, 18 Monate bei Ausnahmen – am gestrigen Donnerstag endgültig verabschieden.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Bleiberechtsreform verabschiedet, Suizidhilfereform diskutiert, Karenzzeitregelung wohl verabschiedet

  • Seite 2:

    Justiz: Biss-Exzess von Polizeihund ist Dienstpflichtverletzung, Freispruch für Rechtsextreme durch BGH bestätigt, Kritik an der Robenpflicht-Entscheidung

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Klage wegen Atomsubventionen, TÜV Rheinland muss doch nicht wegen Brustimplantaten zahlen, Demo-Urteil gegen Jenaer Studenten rechtskräftig

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Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16082 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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