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Die juristische Presseschau vom 17. April 2020: BVerfG zu Corona-Ver­samm­lung / NSU-Urteils­gründe erwartet / Ab­trei­bungs­verbot in Polen

17.04.2020

Legal Voices - die juristische Presseschau

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet ein generelles Versammlungsverbot während der Corona-Pandemie. Das Oberlandesgericht München steht vor der Veröffentlichung der Urteilsgründe im NSU-Verfahren. Polen will Abtreibungen komplett verbieten.

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BVerfG – Versammlungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung das Verbot einer Versammlung unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" der Stadt Gießen beanstandet. Die Stadt hatte das Verbot auf die hessische Corona-Verordnung gestützt und damit begründet, dass die Infektionsschutzmaßnahmen während der geplanten Versammlung nicht eingehalten werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht befand demgegenüber, dass ein generelles Verbot ohne Prüfung des Einzelfalls unzulässig sei. Die Stadt korrigierte danach ihre Entscheidung, erteilte der Kundgebung aber strenge Auflagen: Sie wurde auf eine Stunde und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 begrenzt, wobei alle Teilnehmer einen Mundschutz tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten müssen. Es berichten FAZ (Constantin van Lijnden), taz (Christian Rath), tagesschau.de (Klaus Hempel), lto.de (Markus Sehl) und lawblog.de.

Corona und Recht 

Corona – Grundrechte: SZ (Andreas Zielcke) und spiegel.de (Marius Mestermann) berichten über die zunehmende Skepsis unter deutschen Verfassungsrechtlern über die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie. Dabei gehe es insbesondere um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit. In der Phase der Lockerungen sei auch über gruppenbezogene Maßnahmen nachzudenken, welche wohl mit Blick auf den Gleichheitssatz gerechtfertigt seien. Reinhard Müller spricht sich im Leitartikel der FAZ ebenfalls gegen übermäßige Eingriffe in Freiheitsrechte aus: Gerade die Versammlungs- und die Religionsausübungsfreiheit müssten gewahrt bleiben.

Corona – Gottesdienste: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) begründet Rechtsprofessor Christian Hillgruber seine Auffassung, dass das weiterhin geltende Totalverbot für religiöse Zusammenkünfte unverhältnismäßig sei und gegen die Religionsfreiheit verstoße. Er verweist dabei auf die geplante sukzessive Schulöffnung: Dort säßen die Schüler schließlich auf engerem Raum länger zusammen als die Gläubigen in Kirche oder Moschee. Der Gesundheitsschutz könne etwa durch einen Mindestabstand zwischen den Sitzen, den Gebrauch von Desinfektionsmitteln und die Beschränkung der Anzahl der Gläubigen pro Gotteshaus gewährleistet werden.

Corona – Entschädigung: Auf lto.de führt Rechtsprofessor Winfried Kluth aus, dass es keinen individuellen Entschädigungsanspruch für Geschäfte gibt, die wegen des Kontaktverbotes Umsatzeinbußen erleiden. Das Infektionsschutzgesetz biete keine entsprechende Grundlage und auch die Rechtsfigur des Sonderopfers käme nicht zum Tragen. Somit bleibe nur der allgemeine sozialstaatliche Fördergedanke, welcher dem Gesetzgeber ein weites Ermessen bei der Wahl seiner wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmensexistenzen einräume.

Corona – Asyl: Auch während der Corona-Pandemie müssen die EU-Mitgliedsstaaten Asylanträge bearbeiten. Eine entsprechende Handlungsempfehlung der Europäischen Kommission zeigt laut lto.de aber Spielräume auf: So dürften persönliche Interviews mit Asylbewerbern entweder per Video geführt oder auf sie verzichtet werden. Jedoch müssten Isolationsmaßnahmen angemessen sein und dürften niemanden diskriminieren. 

Corona – Zugang zum Recht: Auf verfassungsblog.de stellt Mark Swatek-Evenstein die praktischen Probleme im Justizalltag in den Mittelpunkt: So sei der Besuch bei einem Rechtsanwalt nach den etwa in Berlin geltenden Vorschriften rechtfertigungsbedürftig, und die Polizei dürfe verlangen, die "dringende Erforderlichkeit" der Wahrnehmung eines Termins beim Anwalt "glaubhaft" zu machen. 

Corona – Online-Justiz: Über den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit berichtet nun auch die FAZ (Marcus Jung). Der gesetzliche Rahmen für Videokonferenzen, der schon von den Zivilgerichten genutzt werde, solle auf die Arbeits- und Sozialgerichte ausgeweitet werden. Ausnahmsweise solle den Gerichten gestattet werden, die Öffentlichkeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes auszuschließen.

Corona – Maskenpflicht: taz (Christian Rath) erläutert die rechtliche Zulässigkeit einer Maskenpflicht nach österreichischem und Jenaer Vorbild. Das Verwaltungsgericht Gera habe sie in einem Eilverfahren bereits bestätigt. Der bisherige Verzicht auf eine allgemeine Pflicht zum Maskentragen habe praktische Gründe und sei dem Mangel an Masken geschuldet.

Corona – Österreich: Der österreichische Rechtsprofessor Alexander Somek entgegnet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz, welcher Kritik an den Corona-bedingten Einschränkungen mit den Worten gekontert hatte, es sei nicht die Zeit für "juristische Spitzfindigkeiten." Ganz im Gegenteil seien diese durchaus notwendig, um politischen Führungskräften auf die Finger zu schauen. 

Corona – international: Die taz (Andrej Ivanji/Reiner Wandler/Michael Braun/Ralf Leonhard/Rudolf Balmer/Daniel Zylbersztajn) erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Corona-bedingten Einschränkungen in sechs europäischen Staaten: Serbien, Spanien, Italien, Frankreich, Österreich und Großbritannien.

OLG Jena – U-Haft während Corona: Die Unterbrechung eines Strafprozesses wegen der Corona-Pandemie kann eine Verlängerung der Untersuchungshaft über die Grenze von sechs Monaten hinaus rechtfertigen. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden, wie lawblog.de (Udo Vetter) meldet. In dem Verfahren gegen zwei Polizisten, denen die Vergewaltigung einer Beschuldigten in deren Wohnung zu Last gelegt wird, wurde der Prozessbeginn zunächst auf den 5. Mai verschoben, die Angeklagten sitzen seit Ende September 2019 in U-Haft. 

OVG NRW – Sportstudios: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein Bielefelder Sportstudio gegen die Schließungsverfügung gewehrt hatte. Es hatte geltend gemacht, durch Abstandsregeln und Personenbeschränkungen den Gesundheitsschutz gewährleisten zu können. Das Gericht verwies demgegenüber auf unvermeidliche Begegnungen im Trainingsbereich, in Umkleiden und Duschen sowie das Risiko von Schmierinfektionen beim Benutzen von Trainingsgeräten. Es berichtet lawblog.de (Udo Vetter).

Corona – Anwaltstag/Anwaltszukunftskongress: Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen werden der Deutsche Anwaltstag und der Anwaltszukunftskongress im Jahr 2020 erstmals ausschließlich virtuell stattfinden. Dies meldet lto.de.

Corona – Beate Bahner: Die als Coronaskeptikerin bekannt gewordene Heidelberger Anwältin Beate Bahner ist nach zwei Tagen aus der Psychiatrie entlassen worden. Der Einlieferung war ein polizeilicher Einsatz vorhergegangen, bei dem sie zwar selbst die Polizei gerufen hatte, da sie sich verfolgt fühlte, sich dann aber gewehrt hatte, als die eingetroffenen Polizisten ärztliche Hilfe rufen wollten. Gegen die Anwältin läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Aufrufs zu Straftaten, da Bahner zu Demonstrationen gegen die Corona-bedingten Einschränkungen aufgerufen haben soll. Es berichtet taz.de (Christian Rath).

Rechtspolitik

Einbürgerung und Identitätstäuschung: Die Welt (Marcel Leubecher) berichtet über einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, welcher den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft für Personen erschweren soll, welche zuvor unter falscher Identität in Deutschland gelebt haben. So sollen diese Jahre nicht angerechnet werden zu den acht Jahren, welche ein ausländischer Staatsbürger in Deutschland gelebt haben muss, bevor er den deutschen Pass beantragen kann. 

Justiz

OLG München zu NSU: Nur noch bis zum 22. April hat das Oberlandesgericht München Zeit, um die schriftlichen Urteilsgründe im NSU-Verfahren fertigzustellen – andernfalls müsste der Prozess neu aufgerollt werden. Erst nach der Veröffentlichung kann die Verteidigung Revision einlegen und die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen einige Zeugen weiter betreiben. Wie SZ (Annette Ramelsberger) berichtet, steht das wohl über tausendseitige Werk nun aber kurz vor der Unterschrift – vier der fünf beteiligten Richtern hätten seit fast zwei Jahren in Vollzeit an dem Urteil gearbeitet.

In einem separaten Interview mit der SZ (Annette Rammelsberger) erläutert der Verteidiger des verurteilten Carsten S., Johannes Pausch, warum sein Mandant seine Haftstrafe bereits vor einem Jahr angetreten habe. Er habe den Schwebezustand beenden und wieder eine Perspektive gewinnen wollen. Carsten S. befinde sich im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes, weil er gegen die rechte Szene ausgesagt habe.

LG Münster – Mops "Edda": Im Rechtsstreit um den gepfändeten und auf Ebay verkauften Mops "Edda" ist es zu einer weiteren Wendung gekommen. Wie lto.de berichtet, hat der Klägervertreter einen Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen gestellt. Der Tierarzt habe in seinem Gutachten in unsachlicher Weise mit Mopshaltern und der Zucht von Möpsen generell "abgerechnet".

Recht in der Welt

Polen – Abtreibung: Das polnische Parlament hat in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe angenommen, welche Abtreibungen vollständig verbieten sowie die öffentliche Sexualerziehung untersagen würden. Ähnliche Vorstöße waren in den vergangenen Jahren nach Protesten im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Die Entwürfe würden nun in Ausschüssen weiter beraten, Präsident Duda habe aber signalisiert, das Gesetz unterschreiben zu wollen, berichten SZ (Florian Hassel) und zeit.de.

Juristische Ausbildung

Corona – Examensvorbereitung: Auf lto.de gibt der Richter und Repetitor Toni Böhme Tipps für Studierende in der Examensvorbereitung, die sich wegen der Corona-bedingten Einschränkungen momentan im "Ausnahmezustand des Ausnahmezustandes" befänden. Entscheidend sei es, sich auch in der momentanen Situation eine künstliche Normalität zu erschaffen und einen strukturierten Lernalltag beizubehalten. Hierfür könnten etwa ein dreimonatiger Lernplan, die Nutzung von Online-Angeboten und das Ausschalten von Push-Funktionen am Smartphone helfen.

 

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lto/mps

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Die juristische Presseschau vom 17. April 2020: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41330 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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