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Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2017: Kein Brexit ohne Par­la­ment / Tarif­ein­heit vor BVerfG / Klage gegen Trump

25.01.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der britische Supreme Court hat entschieden, dass das Parlament über die Einleitung des Brexits entscheiden muss. Außerdem in der Presseschau: In Karlsruhe wird das Tarifeinheitsgesetz verhandelt und Trump muss mit ersten Klagen kämpfen.

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Supreme Court zu Brexit: Der britische Supreme Court hat entschieden, dass das Verfahren zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht ohne Zustimmung des Londoner Parlaments eingeleitet werden darf. Die Abgeordneten gelten zwar als EU-freundlich; eine Ablehnung des geplanten Gesetzes gilt trotzdem als unwahrscheinlich. Eine Beteiligung der Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland ist nach dem Urteil des obersten Gerichts hingegen nicht erforderlich. SZ (Christian Zaschke), FAZ (Jochen Buchsteiner ), taz (Ralf Sotschek) und zeit.de (Sascha Zastiral) berichten.

Christian Zaschke (SZ) sieht in dem Urteil einen "Sieg der Rechtsstaatlichkeit": Nur mit Zustimmung von Unter- und Oberhaus erhalte der Brexit die nötige Legitimität. Nach Stefanie Bolzen (Welt) liegt es jetzt am politischen Können der Parlamentarier, der Regierung "ein Mitspracherecht abzutrotzen, das ihnen echten Einfluss auf den Brexit sichert". Dass es überhaupt einer Klage bedurfte, bezeichnet Ralf Sotschek (taz) als "Armutszeugnis für die politische Kultur in Großbritannien".

Erste Analysen bieten die Rechtswissenschaftler Roman Kaiser und Tobias Lock auf verfassungsblog.de. Rechtsprofessor Mark Dawson ordnet das Urteil auf verfassungsblog.de verfassungsrechtlich ein. Reinhard Müller (FAZ) nimmt es zum Anlass, allgemeine Gedanken zu richterlichen Entscheidungen anzustellen. Gerichte würden zwar im Namen des Volkes urteilen, der Volkswille könne sich im Verfassungsstaat jedoch nur in den dafür vorgesehenen Bahnen entfalten.

Rechtspolitik

Fake News und Social Bots: Die Unionsparteien wünschen einen deutlich strengeren Umgang mit sozialen Netzwerken. Das geht aus einem Antragsentwurf hervor, der spiegel.de (Fabian Reinbold/Gerald Traufetter) vorliegt. Danach sollen soziale Netzwerke zu Richtigstellungen verpflichtet werden. Auch ein Recht auf Gegendarstellung werde geprüft. Zusätzlich sollen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld "deutlich erhöht" werden. Der Europa-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht (Die Grünen) fordert im Interview mit spiegel.de, Facebook wie andere Medienunternehmen zu behandeln. Das könne auch beinhalten, dass Facebook durch die Einführung von Quoten verpflichtet wird, Inhalte von Nachrichtenmedien zu verbreiten.

Markus Reuter (netzpolitik.org) kritisiert, die meisten Regulierungsvorschläge seien unüberlegt. Das Ausmaß der Wirkung von Fake News und Social Bots sei noch gar nicht hinreichend untersucht. Viele Vorschläge würden jedoch negative Auswirkungen auf Meinungs- und Pressefreiheit haben.

Ceta: Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat mit großer Mehrheit für das Freihandelsabkommen Ceta gestimmt. Das meldet spiegel.de. Die Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für den 15. Februar geplant.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Supreme Court stärkt Parlament bei Brexit, Regulierung von sozialen Netzwerken umstritten, Handelsausschuss stimmt für Ceta

  • Seite 2:

    Justiz: Kein Recht auf Leihmutter-Kind, BVerfG verhandelt zu Tarifeinheitsgesetz, Untersuchungs-Kommission kritisiert Behörden und Justiz

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Donald Trump wird verklagt, Entscheidung zu italienischem Wahlrecht steht an, Fischer zu Höcke

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Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2017: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21881 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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