Ab nächstem Jahr soll ein neues Register alle in Deutschland zugelassenen Schusswaffen speichern. In der Presse wird allerdings eher die Anzahl der Schusswaffen als Sicherheitsproblem ausgemacht. Außerdem in der Presseschau: Das Steuerabkommen mit der Schweiz, ein EU-Gesetzesvorhaben zu Datensicherheit beim Cloud-Computing, Porträts über zwei Richter und alte Hüte in der Türkei.
Waffenregister: Wie u.a. die Welt (Manuel Bewarder und Martin Lutz) und die FAZ (Peter Carstens) berichten, soll ein nationales Waffenregister als Zentraldatei aller in Deutschland registrierten Schusswaffen Anfang 2013 den Betrieb aufnehmen, das Daten von etwa 550 lokalen Behörden zusammenfasst. Damit werde eine EU-Vorgabe erfüllt, wonach Mitgliedstaaten bis Ende 2014 ein solches Register einführen müssen. Laut Innenminister Friedrich handele es sich um "einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit".
Sebastian Erb (taz) begrüßt das Vorhaben, sieht eine Lösung aber vor allem in dem Verbot von zumindest großkalibrigen Waffen. Auch für Heribert Prantl (SZ) liegt das Sicherheitsproblem in der großen Anzahl zugelassener Waffen in Deutschland; die Änderungen im Waffenrecht nach den Amokläufen in Erfurt und Winnenden hätten daran nichts geändert.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Steuerabkommen Schweiz: Nach Berichten u.a. der SZ (Susanne Höll) steht das Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus, nachdem sich die SPD-regierten Länder für eine Ablehnung im Bundesrat ausgesprochen hatten. Rechtsanwalt Karsten Randt erläutert in der FAZ die Hauptkritikpunkte an dem Abkommen.
Donata Riedel (Handelsblatt) bedauert die Entwicklung und sieht die Verantwortung bei Bundesfinanzminister Schäuble. Susanne Höll (SZ) hingegen kritisiert das Abkommen als Vorzugsbehandlung wohlhabender Steuerbetrüger: Daraus resultierende steuerliche Mehreinnahmen würden auf Kosten des deutschen Rechtsempfindens erkauft.
Cloud Computing: Aufgrund von Datensicherheitsrisiken bei der Nutzung von Cloud-Computing-Systemen für Unternehmen plant die EU-Kommission ein Regelwerk für einheitliche Rechtsvorschriften auf hohem Datenschutzniveau, sowie die EU-weite Zertifizierung vertrauenswürdiger Cloud-Anbieter. Das Handelsblatt (Heike Anger) berichtet.
Betreuungsrecht: spiegel.de (Irene Berres) beschäftigt sich mit einem Gesetzentwurf zur medizinischen Behandlung gegen den Willen eines Patienten mit Einwilligung seines gesetzlichen Betreuers. Anlass sind zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen das Gericht der Behandlung einer psychisch kranken Patientin wegen deren Ablehnung nicht zugestimmt hatte, wobei die Ablehnung auf deren Erkrankung zurückzuführen war. Der Entwurf stoße beim Paritätischen Gesamtverband und dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen auf Kritik.
Beraterverträge: Rechtsanwalt Marcus Creutz plädiert im Handelsblatt dafür, Beraterverträge mit Aufsichtsräten gesetzlich zu verbieten. Hintergrund ist eine kürzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über einen Beratungsvertrag der Fresenius SE mit einer Anwaltskanzlei, deren Mitgesellschafter zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war.
Weitere Themen - Justiz
BAG zur Attestpflicht: Rechtsanwalt Ralf Fuhrmann bespricht auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von vergangener Woche, wonach Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest von Arbeitnehmern verlangen dürfen. Er weist darauf hin, dass in vielen Arbeitsverhältnissen aufgrund einzelvertraglicher oder tarifvertraglicher Regelungen oder durch betriebliche Übung Abweichungen zugunsten von Arbeitnehmern existieren dürften.
BAG – kirchliches Arbeitsrecht: Die FTD (Daniel Schönwitz) befasst sich mit der heute anstehenden Entscheidung des BAG zum Streikrecht für kirchliche Arbeitnehmer und skizziert dabei die bisherige, uneinheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte.
Anlässlich des Urteils porträtiert die FAZ (Corinna Budras) die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt, die als Vorsitzende des Ersten Senats am BAG heute das Urteil sprechen wird.
OLG München – Beate Zschäpe: Christian Bommarius kritisiert in der FR, dass die Justiz den Brief des norwegischen Massenmörders Anders Breivik an Beate Zschäpe an die Öffentlichkeit gegeben habe, und diesem damit jenen großen Auftritt ermögliche, den ihm die norwegische Justiz erfolgreich verweigert habe.
Derweil bringt auch spiegel.de (Julia Jüttner) ein Porträt des Richters Manfred Götzl, der am Oberlandesgericht (OLG) München aller Voraussicht nach den Prozess gegen Zschäpe leiten wird. "Richter Rage" Götzl gelte als "emotional, erfahren und von der Wahrheitssuche besessen".
OLG Karlsruhe zu MLP: Nach Berichten der FAZ (Joachim Jahn) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eine Schadensersatzklage gegen den Finanzdienstleister MLP abgewiesen. In dem Musterverfahren hatten MLP-Aktionäre 30 Millionen Euro Schadensersatz gefordert, weil der damalige Vorstandsvorsitzende Bernhard Termühlen die Bilanz künstlich aufgeblasen habe. Zwar stellte das Gericht Verstöße gegen Regeln der Rechnungslegung fest; es habe aber kein vorsätzliches Handeln vorgelegen.
LG Frankfurt - Kachelmann: Rechtsprofessor Christian Wolf und Hanna Schmitz nehmen auf lto.de die Schadensersatzklage des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen seine ehemalige Geliebte vor dem Landgericht (LG) Frankfurt zum Anlass, die Unterschiede zwischen Strafverfahren und Zivilprozess zu erläutern. So führe der strafrechtliche Freispruch Kachelmanns noch nicht dazu, dass das Zivilgericht die Aussage der ehemaligen Geliebten als unwahr ansehen werde; vielmehr müsse das Gericht hierüber eine eigene richterliche Überzeugung gewinnen. Hierfür sei im Zivilprozess Kachelmann beweispflichtig.
Emissionshandel: Das Handelsblatt (Klaus Stratmann) berichtet von Klagen emissionshandelspflichtiger Unternehmen gegen Zuteilungsbescheide der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt). Die DEHSt sei der Auffassung, dass die streitgegenständlichen Zertifikate zu Beginn der nächsten Handelsperiode zum Jahreswechsel verfallen – diese würden dann für den zwischenstaatlichen Handel frei werden und könnten damit zu Mehreinnahmen für den Bund führen.
Ermittlungsverfahren HSH Nordbank: Nach Informationen der SZ (Kristina Läsker) darf der ehemalige Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, Dirk Nonnenmacher, auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung seine Abfindung in Millionenhöhe behalten. So sei die Vorgabe der Bankeigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein, eine entsprechende Rückzahlungspflicht in Nonnenmachers Aufhebungsvertrag einzufügen, vom Aufsichtsrat ignoriert worden. Gegen Nonnenmacher und andere Vorstandsmitglieder war im Januar Anklage wegen schwerer Untreue und Bilanzfälschung erhoben worden.
Ermittlungsverfahren Alemannia Aachen: Laut FTD ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen Verantwortliche des Fußballclubs Alemannia Aachen, der am Freitag einen Insolvenzantrag stellen will. Ein Aufsichtsratsmitglied soll bereits im April von einem drohenden Finanzloch gewarnt haben.
Weitere Themen – Recht in der Welt
ICTY - Gotovina: Anlässlich des Freispruchs zweier kroatischer Generäle vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal führt die taz (Christian Rath) ein Interview mit dem Strafrechtsprofessor Kai Ambos, der in dem Verfahren Teil des Verteidigerteams war. Mit dem Urteil habe das Rechtsmittelgericht insbesondere den von der ersten Instanz eingeführten so genannten 200 Meter-Standard verworfen, wonach Artillerietreffer, die ein militärisches Ziel um mindestens 200 Meter verfehlen, Belege für Kriegsverbrechen seien.
Pussy Riot: Aus Protest gegen zunehmenden Druck auf die beiden inhaftierten Pussy-Riot-Musikerinnen haben Anwälte der beiden Frauen ihr Mandat abgegeben. Die taz berichtet.
Sonstiges
Kita-Platz-Anspruch: Ab August 2013 haben Eltern für ihr Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Wegen der zu erwarteten Klagewelle bringt spiegel.de (Lisa Erdmann und Anna Reimann) erste Antworten auf die damit verbundenen Fragen, etwa mit welchen Erstattungen Eltern rechnen könnten und wer diese Kosten zu tragen habe. Auch Rechtsanwalt Reinhard Wiesner beschäftigt sich auf lto.de mit der Thematik.
Das Letzte zum Schluss
Hut ab: Die türkische Regierung plant die Abschaffung der gesetzlich verankerten und strafbewährten Hutpflicht. Diese war von Staatsgründer Atatürk eingeführt worden, um die traditionellen, unwestlichen Kopfbedeckungen wie Fes und Turban aus dem Alltag zu verbannen. Das Gesetz existiert allerdings schon lange nur noch auf dem Papier, es sei mittlerweile ein alter Hut, so die SZ (Frederik Obermaier).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/js
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage
Die juristische Presseschau vom 20. November 2012: Registrierte Waffen – Porträtierte Richter – Abgeschaffte Hüte . In: Legal Tribune Online, 20.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7586/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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