Die schriftlichen Ausführungen zum Kirch-Urteil des OLG München liegen vor und lassen kein gutes Licht auf Ackermann & Co. fallen. Außerdem in der Presseschau: Reformen bei Prozesskostenhilfe, vertraulicher Geburt, Betreuungsrecht und Abmahn-Abzocke, ein verfassungswidriger Landeshaushalt und warum die Prohibition schlecht für die UN-Arbeit wäre.
Schriftliches Urteil zu Kirch-Prozess: Aus der der FAZ (Joachim Jahn) vorliegenden 116-seitigen Urteilsbegründung zum bereits im Dezember vom Oberlandesgericht München zugunsten der Kläger entschiedenen Rechtsstreit zwischen Kirch-Erben und Deutscher Bank gehe hervor, dass "praktisch alle früheren Vorstände" - Rolf-Ernst Breuer, Josef Ackermann, Jürgen Fitschen und Clemens Börsig - die Richter im Prozess um den "Zusammenbruch" der Kirch-Firmengruppe bewusst angelogen hätten. Auch seien die unwahren Aussagen teilweise untereinander abgesprochen worden. Weiter gingen die Richter, so die FAZ, zwar von einer "faktischen Zahlungsunfähigkeit"- aber Sanierungsfähigkeit - Kirchs bereits vor dem fraglichen Breuer-Interview zu dessen Kredit(un)würdigkeit aus; der "radikale Bruch mit der im Kreditgewerbe absolut üblichen Zurückhaltung bei Vertraulichkeitsfragen" sei indes sittenwidrig gewesen, Breuer und die Bank hätten sich mit ihrer "versuchten Nötigung" haftbar gemacht.
Weitere Themen - Rechtspolitik
"Vertrauliche Geburt": Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium soll die Möglichkeit einer "vertraulichen Geburt" in Kliniken auf eine rechtliche Grundlage stellen. Zur Sicherung des Rechts des Kindes auf "Kenntnis der eigenen Herkunft" soll der echte Name der Kindesmutter zwar in einem verschlossenen Umschlag verwahrt werden und mit Vollendung des 16. Lebensjahres könne das Kind dann Einsicht nehmen, so erläutert die FAZ (Helene Bubrowski), im Krankenhaus könne die Frau aber mit einem Pseudonym auftreten. Babyklappen sollen damit "entbehrlich" gemacht, aber nicht abgeschafft werden. Die SZ erklärt, Babyklappen und anonyme Geburten blieben zwar illegal, würden aber "geduldet".
Reform Prozesskostenhilfe: Vor der Sachverständigen-Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages zum Reformentwurf zur Prozesskostenhilfe erläutert die SZ (Thomas Öchsner), die Pläne zur "Bekämpfung von Missbrauchsfällen" würden vor allem gering-verdienende Frauen treffen, die die Hilfe häufig für Scheidungsverfahren in Anspruch nähmen. Es sei vorgesehen, dass weniger Menschen die kostenlose Hilfe bekämen, stattdessen aber ein Darlehen erhielten. "Belastbare Zahlen" zum angeblichen Missbrauch gebe es nicht, so die SZ.
"Gesetz gegen Abzocke": Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll, so die SZ (Wolfgang Janisch), unseriösen Geschäftspraktiken im Bereich der Telefonwerbung, der Inkassounternehmen und im Abmahnwesen einen Riegel vorschieben. Abmahnschreiben sollen künftig transparent gestaltet seien, auch solle es eine Deckelung der Abmahngebühren bei 155 Euro geben, bei "besonderen Einzelfallumständen" könne diese aber auch höher ausfallen, so die SZ. spiegel.de (Konrad Lischka) berichtet ebenfalls.
Bestandsdatenauskunft: Den Entwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz erläutert Kai Biermann (zeit.de) in Fragen und Antworten.
Betreuungsrecht: Für lto.de befasst sich Notar und Honorarprofessor Herbert Grziwotz mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Betreuungsbehörden. Lieber wäre ihm indes, die Familienbetreuung zu unterstützen sowie eine stärkere gesetzliche Kontrolle der Betreuer.
Grenzen für Managergehälter: Anlässlich der CDU-Pläne, Managergehälter nach Schweizer Vorbild künftig von Aktionären festlegen zu lassen, zitiert Heribert Prantl (SZ) aus der "einflussreichsten Kodifikation der Rechtsgeschichte", dem Corpus Juris: "Ehrbar leben, andere nicht verletzen, jedem das Seine zubilligen." - Manager lebten bisher aber eher ein "Mir das Meiste".
Weitere Themen – Justiz
VerfGH NRW zu Landeshaushalt 2011: Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat gestern entschieden, dass der rot-grüne Landeshaushalt des Jahres 2011 wegen der Überschreitung der Kreditgrenze verfassungswidrig war. Wie das Handelsblatt (Axel Schrinner) berichtet, fehlte es am "nachvollziehbaren Beleg" einer "konjunkturellen Ausnahmesituation" durch den Gesetzgeber. Dazu auch lto.de. Die FAZ (Reiner Burger) erläutert, die Entscheidung des Gerichtshofes habe keine "unmittelbaren Konsequenzen", da der fragliche Haushalt bereits vollzogen war und am Ende wegen "hoher Steuereinnahmen doch weniger Schulden" gemacht wurden.
BGH zu Ausschüttungs-Rückforderungen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Schiffsfonds-Gesellschaft keinen Anspruch gegen Anleger auf Rückgewähr gewinnunabhängig getätigter Ausschüttungen habe, wenn dies nicht ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, so die SZ (Kristina Läsker/Wolfgang Janisch). Dazu auch lto.de: "Ausgeschüttet ist ausgeschüttet."
BGH zu vorbeugender Unterlassungserklärung: Wie internet-law.de (Thomas Stadler) knapp berichtet, entschied der Bundesgerichtshof im Februar dieses Jahres, dass eine sogenannte "vorbeugende Unterlassungserklärung" an einen Rechteinhaber keine rechtswidrige Belästigungen ist und keine Kostenerstattungsansprüche des Empfängers bestünden.
BAG zu Schulbuchkosten für Lehrer: Wie lto.de knapp meldet, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass einem niedersächsischen Hauptschullehrer die Kosten für ein Mathebuch für seinen Schulunterricht vom Land ersetzt werden müssen. Es handelte sich um eine notwendige Aufwendung – das Buch war nicht zur Verfügung gestellt worden - und sei auch nicht durch seine Vergütung abgegolten.
LG Hannover – Vergleich mit Pfeiffer: Vor dem Landgericht Hannover haben der Kriminologe Christian Pfeiffer und die katholische Deutsche Bischofskonferenz einen Vergleich geschlossen, so die taz. Danach müsse auf der Homepage der Kirche eine Formulierung zur angeblichen Einigung zur Verwendung von Pfeiffers Forschungsergebnissen angepasst werden.
EuGH/BGH – Urheberrecht bei Videospielen: In einem Gastbeitrag auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ befassen sich die Rechtsanwälte Wulff-Axel Schmidt und Christian Hufen mit einer vom Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Frage zur Reichweite des Urheberrechts bei der "Kombination verschiedener Wertkarten"; im konkreten Fall gehe es um den Vertrieb von Adapterkarten für Videospielkonsolen.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Ägypten – Bürgerliches Festnahmerecht: Wie zeit.de (Martin Gehlen) ausführlich berichtet, hat der ägyptische Generalstaatsanwalt Talaat Abdullah in einem Dekret allen Bürgern ein Festnahmerecht erteilt, wenn jemand drittes "öffentliches oder privates Eigentum beschädigt, den Verkehr blockiert oder andere Menschen terrorisiert".
Ungarn – Verfassungsreform: Über die höchst umstrittene ungarische Verfassungsreform berichtet u.a. die taz (Ralf Leonhard) ausführlich. spiegel.de meldet, die EU-Kommission und Verfassungsexperten des Europarates würden die Reform genau prüfen. Dazu informiert auch die FAZ (Nikolas Busse): Die EU-Kommission habe bekräftigt, dass sie bei einem Verstoß gegen EU-Recht alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen werde. Für den Europarat begutachte die "Venedig-Kommission" die Vereinbarkeit der neuen Verfassung mit dessen "Rechtstexten".
Tschechien – Hochverrat: Vor dem Hintergrund der Anklage des ehemaligen tschechischen Präsidenten Václav Klaus wegen Hochverrats fragt der Prager Verfassungsrechtler Marek Antoš auf dem Verfassungsblog: "Czech Republic: High Treason or Just Constitutional Nudging?"
Das Letzte zum Schluss
Kein Alkohol ist auch keine Lösung: Ein US-Botschafter bei den Vereinten Nationen hat, so die SZ (Reymer Klüver) dem Haushaltsausschuss nahegelegt, bei den Verhandlungen in Zukunft auf Alkohol zu verzichten. Es solle dort schon mal wie im "Zirkus" zugehen. Einige Länder hätten daraufhin mit "Dienst nach Vorschrift" gedroht: Die Abend- und Nachtsitzungen würden dann eben abgesagt, dies brächte den vor-österlichen Sitzungsplan aber so durcheinander, dass sogar die Finanzierung der zivilen Afghanistan-Mission gefährdet werden könnte.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 13. März 2013: Lügende Bank-Vorstände – Vertrauliche Geburten – Prohibition bei UN . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8314/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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