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Die juristische Presseschau vom 9. August 2011: Schiedsrichter richten – Mütter zweifeln – Synchronsprecher klagen

09.08.2011

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Sind Schiedsgerichte leistungsfähiger als staatliche Gerichte? Mit dieser Frage beschäftigen sich heute – wohl zufällig – beide großen Wirtschaftszeitungen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Verbot der pränatalen Vaterschaftsfeststellung, ein Prozess um die angemessene Vergütung eines Synchronsprechers und vieles andere.

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Schiedsverfahren: Das Handelsblatt (Heike Anger) berichtet über den Vormarsch der Schiedsgerichtsbarkeit in Verfahren mit hohem Streitwert. Diese sei schneller, weil es keine Instanzen gebe. Sie sei auch diskreter, weil Betriebsgeheimnisse besser geschützt werden können. Die Schiedsrichter seien zudem meist sachkundiger als staatliche Richter. Die Intransparenz führe allerdings dazu, dass Ergebnisse selten bekannt würden und so auch der Gesetzgeber nicht auf Probleme der Rechtsordnung reagieren könne.

Auch die FTD (Mareeke Buttjer) beschäftigt sich mit Schiedsgerichten, zeigt sich allerdings skeptischer. Schiedsverfahren dauerten in einer Instanz oft bis zu fünf Jahren, seien also nicht besonders schnell. Außerdem seien sie sehr teuer, so werden Anwälte zitiert. Eigentlich gölten Schiedsurteile als international besonders gut vollstreckbar, doch auch das hänge von der Zahlungsbereitschaft des Anspruchsgegners ab. Als Beleg wird auf den Anspruch der Walter Bau gegen den thailändischen Staat verwiesen, der jüngst zur spektakulären Beschlagnahme eines Flugzeugs führte.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Unlautere Werbung: Im Interview mit der FTD (Anke Stachow) beschwert sich Eckhard Benner, Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass das seit zwei Jahren geltende Gesetz gegen unerwünschte Werbeanrufe deren Zahl nicht reduziert habe. Er fordert, dass am Telefon geschlossene Verträge nur bei schriftlicher Bestätigung gültig sein sollen. Der Bundesrat habe einen derartigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das Bundesjustizministerium denke dagegen nur über branchenspezifische Regelungen nach.

Gentests: In Deutschland ist es einer schwangeren Frau nicht erlaubt, mit einem Gentest herauszufinden, von welchem Mann sie schwanger ist. Dies verbietet seit 2010 das Gendiagnostik-Gesetz. Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel sieht in dem Verbot jedoch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, berichtet die SZ (Christina Berndt) auf ihrer Wissens-Seite. Frauen seien dadurch in ihrer Familienplanung behindert, weil sie nicht wüssten, mit welchem Mann sie sich zusammentun sollen. Dies führe sogar zu Abtreibungen aus Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe seinerseits verhindern wollen, dass Frauen abtreiben, weil das Kind vom falschen Mann stamme.

Anonymität für Blogger: Innenminister Hans-Peter Friedrich hat inzwischen klargestellt, dass er kein neues Gesetz gegen Anonymität im Internet fordere,  berichtet u.a. die Welt (Gunter Lachmann). Friedrich will nur für mehr demokratische Streitkultur geworben haben. Heribert Prantl (SZ) lehnt ein Pseudonym-Verbot im Internet ab. Dies wäre genauso schwer durchzusetzen wie das Vermummungsverbot auf Demonstrationen.

Weitere Themen - Justiz

Unterhaltsrecht:  Im Interview mit der SZ (Corinna Nohn) kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands allein erziehender Mütter und Väter, die jüngste BGH-Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht: "Kinder sind ein 24-Stunden-Job, der nicht nach Feierabend aufhört", die gesellschaftliche Verantwortung und die des zweiten Elternteils würden ausgeblendet.  Die taz (Christian Rath)  erinnert daran, dass der BGH nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform weniger streng urteilte als heute. Damals habe er von Geschiedenen mit drei jährigen Kindern nicht sofort eine volle Erwerbstätigkeit verlangt.

Garantie: Die FTD (Johannes Rabus) erläutert ein BGH-Urteil von Anfang Juli. Es ging um die Frage, ob die Leistung auf eine zusätzlich erworbene Garantie für ein Auto davon abhängig gemacht werden kann, dass das Auto vertragsgemäß regelmäßig gewartet wurde. Der BGH habe die Klausel nun für unzulässig erklärt, weil sie den Käufer unangemessen benachteilige. Der Garantiegeber könne sich in AGB nur seiner Leistungspflicht entziehen, wenn der Schaden tatsächlich auf der verpassten Inspektion beruhte.

Urheberrecht: Die SZ (Simon Feldmer) erläutert auf ihrer Medien-Seite die Hintergründe des Rechtsstreits zwischen dem Synchronsprecher Marcus Off und den deutschen Disney-Studios. Off sprach den von Johnny Depp gespielten Kapitän im "Fluch der Karibik" und fand seine vertragliche Bezahlung angesichts des Kassenerfolgs nicht angemessen im Sinne von § 32 Urheberrechtsgesetz. Vor Gericht wird bisher vor allem darüber gestritten, ob Synchronsprecher überhaupt eine kreative Leistung, ein Werk, vollbringen. Das Kammergericht Berlin habe dies abgelehnt, so die SZ.

Internet-Kriminalität: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet über eine neue Methode, Unternehmen zu erpressen. Mit massenhaften Anfragen, bei denen auch gekaperte Computer (Botnetze) zum Einsatz kommen, würden Internet-Shops zeitweise lahmgelegt. Als Gegenleistung für das Ende der Attacken wird Geld verlangt. Derartiges ist laut FAZ als banden- und gewerbsmäßige Erpressung bzw. als Computersabotage strafbar.  In einem begleitenden Kommentar empfiehlt Jahn, kein "digitales Lösegeld" zu bezahlen und die Polizei einzuschalten.

Weitere Themen – Sonstiges

Robotrecht: An der Universität Würzburg hat Professor Eric Hilgendorf eine Forschungsstelle für Robotrecht gegründet, die er im Interview mit lto.de (Martin Rath) vorstellt. Es geht dabei unter anderem um die Frage, wer für Schäden durch Roboter haftet – der Verkäufer, der Hersteller oder der Programmierer.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2011: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3971 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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