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4788

Zinswetten: Deut­sche Bank sch­ließt Ver­g­leich mit Kom­munen

11.11.2011

Wie am Freitag bekannt wurde, hat die Deutsche Bank einen außergerichtlichen Vergleich mit vier oberschwäbischen Kommunen geschlossen, mit dem sie sich verpflichtet, insgesamt fast eine Million Euro Schadenersatz zu zahlen. Vorangegangen war ein Streit um riskante Zinswetten.

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Nach Angaben der Klägeranwälte erhält der Abwasserzweckverband Mariatal (AZV) von Deutschlands größter Bank knapp 945.000 Euro aus einem sogenannten Zinsswap-Geschäft zurück. Dieser außergerichtliche Vergleich sei vom Bundesgerichtshof (BGH) nun höchstrichterlich abgesegnet worden (Az.: XI ZR 367/10). An dem kommunalen Unternehmen sind die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt und Berg beteiligt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte den Klägern in der Vorinstanz bereits einen entsprechenden Schadensersatz zugesprochen, da die Deutsche Bank beim Verkauf des Produkts nach Auffassung der Richter Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat. Das OLG urteilte, dass bei komplexen Zinsswap-Verträgen dem anfänglichen Marktwert eine zentrale Bedeutung für die Beurteilung der Erfolgsaussichten und Risiken zukommt. Hierüber habe die beratende Bank aufzuklären.

Allein die Tatsache, dass ein Anleger bereits Vorerfahrungen mit Swap-Verträgen hatte, lasse nicht auf ausreichend fundierte Kenntnisse schließen, die ihn zu einer verantwortbaren Entscheidung befähigen und eine Aufklärungspflicht der Bank entfallen lassen, so die Stuttgarter Richter im Jahr 2010 (Urt. v. 27.10.2010, Az. 9 U 148/08).

Risikostruktur zulasten des Kunden gestaltet

Mit Zinsswaps der Deutschen Bank ("CMS Spread Ladder Swaps") - einer Wette auf die künftige Zinsentwicklung - hatten etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen hohe Verluste erlitten. Im März hatte der BGH im ersten höchstrichterlichen Urteil in einer Serie von Klagen um derartige Geschäfte der Deutschen Bank eine Verletzung ihrer Beratungspflichten vorgeworfen (Urt. v. 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10). Zudem habe die Bank "die Risikostruktur des Geschäft bewusst zulasten des Kunden und zu ihrem Vorteil gestaltet, um das Risiko gewinnbringend zu verkaufen", urteilten die Karlsruher Bundesrichter im damaligen Fall.

Mit dem Vergleich zeigten sich die betroffenen Kommunen zufrieden. Die Deutsche Bank in Frankfurt bestätigte die Vereinbarung, wollte sich zu Details aber nicht äußern.

dpa/asc/LTO-Redaktion

 

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Zinswetten: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4788 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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