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Verteidigung gegen Völkermordvorwurf: "Israel will kein Volk zer­stören"

12.01.2024

Tal Becker, Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, Anwalt Malcolm Shaw und Gilad Noam, stellvertretender Generalstaatsanwalt für internationale Angelegenheiten

Israel wolle kein Volk zerstören, sondern sein eigenes Volk schützen, meint Tal Becker, Rechtsberater des israelischen Außenministeriums (l.) zur Verteidigung am Freitag vor dem IGH. Foto: picture alliance / ANP | Remko de Waal

Am zweiten Tag der Anhörungen zum Völkermordvorwurf vor dem IGH kommt nun Israel zu Wort. Südafrika wirft dem Land vor, mit der Absicht des Völkermordes im Gazastreifen vorzugehen. Israel nennt die Vorwürfe haltlos und absurd.

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Israel hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) den Vorwurf des Völkermords im Gaza-Krieg entschieden zurückgewiesen. Die von Südafrika erhobenen Vorhaltungen seien haltlos und absurd, sagte der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, Tal Becker, am Freitag in Den Haag. Die Opfer des Gazakrieges und das Leiden der Zivilbevölkerung gingen allein auf das Konto der Terrororganisation Hamas. "Israel ist im Krieg mit Hamas, aber nicht mit dem palästinensischen Volk." Am Donnerstag hatte Südafrika seine Klage vor dem IGH begründet.

Becker rechtfertigte die Angriffe im Gazastreifen mit dem Recht Israels auf Selbstverteidigung nach dem Angriff der Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober vergangenen Jahres. Becker schilderte die Massaker, bei denen rund 1.200 Menschen getötet und etwa 250 aus Israel entführt worden waren, von denen bislang etwa die Hälfte wieder freigelassen wurde. "Israel will kein Volk zerstören, sondern ein Volk schützen, sein eigenes", sagte der Rechtsberater.

"Soll Israel all das passiv über sich ergehen lassen?"

Medienberichten zufolge wirft Becker Südafrika vor, dem IGH ein "völlig verzerrtes" Tatsachen- und Rechtsbild vorzulegen. Wenn es Akte des Völkermordes gegeben habe, dann seien sie gegen Israel verübt worden. Nicht Israel, sondern die Hamas verfolgten eine völkermörderische Absicht. Bei dem Angriff am 7. Oktober handele sich "um den größten Massenmord an Juden seit dem Holocaust". Die Klage Südafrikas "bietet keine Linse, sondern eine Augenbinde", monierte er. 

Genau wie Südafrika, nutzte Israel Bilder und Videos, um ihren Standpunkt zu verdeutlichen. Becker ließ unter anderem ein Interview mit dem Hamas-Mitglied Razi Hamid abspielen. Hamid sagt darin in Bezug auf Israel: "Wir müssen das Land entfernen, denn es bedeutet eine sicherheitspolitische, militärische und politische Katastrophe für unsere arabische und islamische Nation." Anschließend kündigt er weitere Angriffe an. "Soll Israel all das passiv über sich ergehen lassen?", fragte Becker Ankläger und Richter.

Er beteuerte zudem, Israel tue – im Gegensatz zur Hamas – alles, um die Zahl von zivilen Opfern, die "zur traurigen Realität" gehörten, gering zu halten.

Ziel sei "eine bessere Zukunft für Israelis und Palästinenser"

Eine dauerhafte Besetzung oder Vertreibung der Zivilbevölkerung aus dem Gazastreifen sei nicht beabsichtigt. Stattdessen solle "eine bessere Zukunft für Israelis und Palästinenser" geschaffen werden, in der das palästinensische Volk in der Lage sein solle, "sich selbst zu regieren", allerdings ohne eine Bedrohung für Israel darzustellen.

Aktuell hindere die Terrororganisation Hamas die Region daran, "eine gemeinsame Zukunft in Frieden, Koexistenz, Sicherheit und Wohlstand aufzubauen", so Becker laut einem Bericht der Zeit. Israel befinde sich daher in einem "Verteidigungskrieg" gegen die Hamas. 

Es ist das erste Mal, dass sich Israel vor dem höchsten UN-Gericht einem Völkermord-Vorwurf stellen muss. Südafrika hatte die Klage Ende Dezember 2023 unter Berufung auf die Völkermord-Konvention eingereicht, die auch Israel unterzeichnet hat. Die militärische Gewalt ziele auf eine absichtliche Zerstörung des Lebens der Palästinenser, erklärte Südafrika.

Das Gericht, das Konflikte zwischen Staaten klären soll, befasst sich zunächst mit einem Eilantrag Südafrikas, dass die Richter ein Ende des Militäreinsatzes anordnen sollen. Israel wies diese Forderung zurück. Damit würde dem Land das Recht auf Selbstverteidigung genommen. Eine Entscheidung über diesen Antrag wird in wenigen Wochen erwartet.

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UN-Menschenrechtsbüro: Israel verstößt gegen humanitäres Völkerrecht  

Unterdessen warf das UN-Menschenrechtsbüro Israel vor, bei seinen Militäroperationen im Gazastreifen gegen die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts zu verstoßen. Dazu gehörten unter anderem Vorsichtsmaßnahmen, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, habe bereits betont, dass mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts das Risiko steige, wegen Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden, sagte eine Sprecherin des Büros am Freitag in Genf.

Israels Aufrufe an die Zivilbevölkerung, bestimmte Ortsteile vor geplanten Militäreinsätzen zu verlassen, reiche nicht. Das Militär sei trotzdem dafür verantwortlich, Zivilisten zu verschonen. Das UN-Menschenrechtsbüro kritisiert zudem, dass nach Berichten Hunderte Palästinenser gefangenen genommen wurden und an unbekannten Orten festgehalten werden. Freigelassene hätten von Misshandlungen und Folter durch das israelische Militär berichtet. Das müsse aufhören, und Verantwortliche für Misshandlungen und Folter müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Büro kritisierte aber auch die fortgesetzten Angriffe bewaffneter palästinensischer Gruppen auf Israel und verurteilte den Überfall palästinensischer Terroristen auf Israel am 7. Oktober. 

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am Veröffentlichungstag nach Abschluss der Anhörung aktualisiert (18 Uhr).

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Verteidigung gegen Völkermordvorwurf: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53626 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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