Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 02:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vgh-b4621-blitzer-unterlagen-vorlegen-verfassungsbeschwerde
Fenster schließen
Artikel drucken
46940

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitsversoß: War viel­leicht das Mess­gerät kaputt?

15.12.2021

Auto wird geblitzt

(c) TimSiegert-batcam - stock.adobe.com

Ist man wirklich zu schnell gefahren oder war vielleicht das Messgerät nicht richtig eingestellt? Wer geblitzt wird, kann die Unterlagen zu dem Geschwindigkeitsmessgerät herausverlangen, so der VerfGH Rheinland-Pfalz.

Anzeige

Wurde man geblitzt und möchte dagegen vorgehen, dann braucht man auch die relevanten Informationen zu der Geschwindigkeitsmessung. Dazu gehören unter anderem Wartungsunterlagen des Messgeräts. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH) in Koblenz und gab einer Verfassungsbeschwerde, der ein Geschwindigkeitsverstoß zugrunde lag, statt (Beschl. v. 13.12.2021, Az.VGH B 46/21).

Ein Betroffener eines Bußgeldverfahren war zu schnell gefahren und hatte mit Hilfe einer Anwältin dagegen vorgehen wollen. Daher beantragte die Anwältin vor dem Amtsgerich (AG) Wittlich Dokumente über die Wartungs- und Instandsetzung des Blitzergeräts. Aber sowohl das AG als auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatten den Antrag abgelehnt.

Der Betroffene legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim VerfGH ein - und das mit Erfolg: Die Entscheidungen des AG und des OLG verletzten den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, urteilten die Richterinnen und Richter des VerfGH. Denn das Recht beinhalte auch, alle vorhandenen relevanten Unterlagen einzusehen. Das entspreche zudem dem Gedanken des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Dieses hatte von "Waffengleichheit" zwischen Bußgeldbehörde und betroffenem Bürger gesprochen. Es müsse möglich sein nach Entlastungsmomenten, wie zum Beispiel Messfehlern, suchen zu können.

Allerdings sei ein Informationsanspruch an Voraussetzungen geknüpft, so der VerfGH. Die begehrten Informationen müsse der Betroffene konkret benennen können. Außerdem müsse ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit bestehen. Zudem dürften dem Anspruch keine gewichtigen verfassungsrechtlich Interessen oder schützenswerte Interessen Dritter entgegenstehen. In dem konkreten Fall seien alle Voraussetzungen für den Informationsanspruch erfüllt.

cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitsversoß: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46940 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Geschwindigkeitsmessung
    • Ordnungswidrigkeit
    • Verfassung
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
    • Oberlandesgericht Koblenz
    • Amtsgericht Wittlich
Aktivisten von Fridays for Future malen den Schriftzug "WIR ALLE FÜR 1,5 GRAD" auf die Mönckebergstraße. 09.10.2026
Klimaschutz

UN-Bericht zur Überschreitung der Klimaziele:

Was kommt nach 1,5 Grad?

Das 1,5-Grad-Klimaziel ist gescheitert. Nun sollen technische Eingriffe die Erderwärmung wieder senken. Doch sie bergen Risiken für die Natur. Was erlaubt das Grundgesetz? Und warum warnen Experten davor, nur auf neue Technologien zu setzen?

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts 08.10.2026
Rechtswissenschaftler

Traditionsreiche Staatsrechtsvereinigung benennt sich um:

"Ver­en­gung auf Männer trifft seit Jahr­zehnten nicht mehr zu"

Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich zu einer Änderung ihres Namens durchgerungen und heißt künftig: "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Auch mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern kommt es zur Satzungsänderung.

Artikel lesen
BVerfG-Präsident Stephan Harbarth am Rednerpult zur Veranstaltung 28.09.2026
Gerichte

75 Jahre Bundesverfassungsgericht:

Es ist wohl Zeit für Ver­fas­sungs­pa­trio­tismus

Das Geburtstagslied zur Veranstaltung sang Meret Becker. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief beim Festakt zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts auf. Auf den Tribünen blieben viele Plätze frei. Christian Rath war live vor Ort.

Artikel lesen
SWR Rote Roben 28.09.2026
Podcast

ARD-Podcast "Rote Roben" über das BVerfG:

Karls­ruhe zum Mit­fühlen

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts versucht ein ARD-Podcast Entscheidungen des Gerichts im Gespräch mit Verfassungsrichtern und Betroffenen greif- und fühlbar zu machen. Klappt das? 

Artikel lesen
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts bei der Feierstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des 75. Jahrestages der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rates im Museum König in Bonn, hier beim Pressestatement 27.09.2026
Verfassung

75 Jahre Bundesverfassungsgericht:

Wenn Ver­fas­sungs­ge­richte sich selbst behaupten müssen

Während das Bundesverfassungsgericht sein 75. Jubiläum feiert, geraten die Garanten von Diskurs und Kompromiss weltweit unter Druck. Verfassungsgerichte müssen sich selbst behaupten können, meint der Präsident des BVerfG, Stephan Harbarth.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Stutt­gart

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH