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VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitsversoß: War viel­leicht das Mess­gerät kaputt?

15.12.2021

Auto wird geblitzt

(c) TimSiegert-batcam - stock.adobe.com

Ist man wirklich zu schnell gefahren oder war vielleicht das Messgerät nicht richtig eingestellt? Wer geblitzt wird, kann die Unterlagen zu dem Geschwindigkeitsmessgerät herausverlangen, so der VerfGH Rheinland-Pfalz.

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Wurde man geblitzt und möchte dagegen vorgehen, dann braucht man auch die relevanten Informationen zu der Geschwindigkeitsmessung. Dazu gehören unter anderem Wartungsunterlagen des Messgeräts. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH) in Koblenz und gab einer Verfassungsbeschwerde, der ein Geschwindigkeitsverstoß zugrunde lag, statt (Beschl. v. 13.12.2021, Az.VGH B 46/21).

Ein Betroffener eines Bußgeldverfahren war zu schnell gefahren und hatte mit Hilfe einer Anwältin dagegen vorgehen wollen. Daher beantragte die Anwältin vor dem Amtsgerich (AG) Wittlich Dokumente über die Wartungs- und Instandsetzung des Blitzergeräts. Aber sowohl das AG als auch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatten den Antrag abgelehnt.

Der Betroffene legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim VerfGH ein - und das mit Erfolg: Die Entscheidungen des AG und des OLG verletzten den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, urteilten die Richterinnen und Richter des VerfGH. Denn das Recht beinhalte auch, alle vorhandenen relevanten Unterlagen einzusehen. Das entspreche zudem dem Gedanken des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Dieses hatte von "Waffengleichheit" zwischen Bußgeldbehörde und betroffenem Bürger gesprochen. Es müsse möglich sein nach Entlastungsmomenten, wie zum Beispiel Messfehlern, suchen zu können.

Allerdings sei ein Informationsanspruch an Voraussetzungen geknüpft, so der VerfGH. Die begehrten Informationen müsse der Betroffene konkret benennen können. Außerdem müsse ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit bestehen. Zudem dürften dem Anspruch keine gewichtigen verfassungsrechtlich Interessen oder schützenswerte Interessen Dritter entgegenstehen. In dem konkreten Fall seien alle Voraussetzungen für den Informationsanspruch erfüllt.

cp/LTO-Redaktion

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VerfGH Rheinland-Pfalz zu Geschwindigkeitsversoß: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46940 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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