Die AfD in Schleswig-Holstein darf ihren Landesparteitag im Bürgerhaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg abhalten. Das VG verpflichtete die Gemeinde dazu, der Partei Zugang zu der Einrichtung zu verschaffen - genau wie anderen Parteien zuvor.
Per einstweiliger Anordnung hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dazu verpflichtet, dem Landesverband der AfD ihr Bürgerhaus zur Durchführung des Landesparteitages im September zur Verfügung stellen (Beschl. v. 11.08.2023, Az. 6 B 12/23). Es gebe keine Gründe, wieso andere Parteien, nicht aber die AfD die Einrichtung nutzen dürften.
Zur Begründung hat das Gericht die in solchen Fallkonstellationen üblichen Gründe angeführt: Politische Parteien hätten zwar keinen Anspruch darauf, dass Gemeinden Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen bereithalten. Entscheidet sich eine Gemeinde jedoch dazu, Einrichtungen für derartige Zwecke zur Verfügung zu stellen, dann müsse sie auch alle Parteien gleichbehandeln.
Die AfD muss genauso behandelt werden wie alle anderen Parteien
So ist es auch in diesem Fall. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg halte mit dem Bürgerhaus eine kommunale Einrichtung bereit, die ihrer Widmung nach auch der Durchführung politischer Veranstaltungen diene. In der Vergangenheit sei das Bürgerhaus auch entsprechend für politische Veranstaltungen verschiedener Parteien – sogar auch solche des AfD-Landesverbandes – zur Verfügung gestellt worden.
Gründe, weshalb die Nutzung des Bürgerhauses für den Landesparteitag im September versagt werden könnte, sind nach Auffassung des VG dabei nicht ersichtlich. Das Gericht betont, dass es sich bei der AfD insbesondere nicht um eine verbotene Partei handelt. Zudem sei auch nicht glaubhaft gemacht worden, dass von dem geplanten Landesparteitag eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe.
Erwartete Gegendemonstrationen sind kein Versagungsgrund
Die Gemeinde wollte den Parteitag dieses mal wegen befürchteter Störungen nicht zulassen. In Kiel steht derzeit ein 22-Jähriger vor dem Landgericht, der im Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg bewusst vier Menschen angefahren haben soll.
Das Gericht meint aber, dass der Umstand allein, dass die Gemeinde derzeit mit einer hohen Anzahl an Gegendemonstranten rechnet, eine entsprechende Gefahr nicht begründe. Es bestünden keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass es zu Gewalttätigkeiten von Veranstaltungsteilnehmern und Gegendemonstranten komme, die nicht durch polizeiliche Maßnahmen unterbunden werden könnten.
Der Parteitag der AfD in Schleswig-Holstein wird damit aller Wahrscheinlichkeit nach im Bürgerhaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg stattfinden. Die Gemeinde kann aber noch innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss einlegen.
lmb/LTO-Redaktion
Für den Landesparteitag in Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52474 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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