Die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" darf Los-Gutscheine in Supermärkten und Drogerien verkaufen - braucht dafür aber eine Vertriebserlaubnis. Das entschied das VG Mainz am Montag und gab damit der Klage der Fernsehlotterie gegen das Land Rheinland-Pfalz teilweise statt.
Die Fernsehlotterie "Aktion Mensch" plant, Los-Gutscheine an den Kassen von Rewe und dm zu verkaufen. Dabei sollen die Käufer die Los-Gutscheine zwar an der Kasse kaufen, das eigentliche Los jedoch erst später telefonisch oder per Internet aktivieren können. Auch ein Verzicht auf die Aktivierung soll möglich sein. In diesem Fall soll der Gutscheinbetrag gespendet werden.
Rheinland-Pfalz hatte - als für alle Bundesländer zuständige Behörde - den Plänen zunächst eine Absage erteilt. Der geplante Losverkauf sei nämlich eine gewerbliche Spielvermittlung, für welche die beiden Handelspartner keine Erlaubnis besäßen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz beurteilte dies nun anders: Supermarkt- und Drogeriekette bräuchten keine Vermittlungserlaubnis, denn ein Spieler erhalte mit dem Gutschein noch keine Gewinnchance. Eine Genehmigung für diese neue Vertriebsform brauche vielmehr die Fernsehlotterie (Urt. v. 19.05.2014, Az. 6 K 17/13.MZ).
mbr/LTO-Redaktion
VG Mainz zu Los-Gutscheinen von "Aktion Mensch": . In: Legal Tribune Online, 19.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12016 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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