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20469

VG Köln zu Bushido-Album "Sonny Black": Indi­zie­rung war recht­mäßig

02.09.2016

Rapper Bushido

(c) dpa

Labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche bedroht Bushidos Album "Sonny Black" in ihrer Entwicklung, entschied das VG Köln. Die Bundesprüfstelle habe das Album deswegen zu Recht indiziert.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am Freitag die Klage von Bushido gegen die Indizierung seines Albums Sonny Black abgewiesen (Urt. v. 02.09.2016, Az. 19 K 3287/15). Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, die CD Sonny Black in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen.

Dagegen hat Bushido geklagt. Die Verbreitung des Albums über die Webseite, den Twitter-Account und den Youtube-Kanal habe ausschließlich seine Fans erreicht, die mit den Eigenarten des Gangster- und Battle-Raps vertraut seien. Diese Fans wüssten, dass es sich bei Sonny Black um die Inszenierung einer Kunstfigur handele. Die Bundesprüfstelle habe den Kunstgehalt des Werkes nicht genügend geprüft. Insbesondere habe sie die übrigen am Werk beteiligten Künstler nicht angehört. Außerdem habe sie nicht beachtet, dass sein Gesamtwerk eine umfangreiche Beachtung erfahren habe.

Das Gericht hat die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle nun aber bestätigt. Die Inhalte der CD seien jugendgefährdend, also geeignet, jedenfalls labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Denn Gewalt werde als adäquates Mittel der Auseinandersetzung propagiert und Frauen und Homosexuelle würden diskriminiert. Die jugendgefährdende Wirkung bestehe auch, wenn man berücksichtige, dass es sich um die Inszenierung einer Rollenfigur handele.

Die Kunstfreiheit stehe der Indizierung nicht entgegen. Denn die Interessen des Jugendschutzes seien hier höher zu gewichten als die Kunstfreiheit der Urheber. Dabei sei auch zu beachten, dass das Werk durch die Indizierung nicht vollständig verboten werde, sondern die Indizierung lediglich zur Folge habe, dass es Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfe.

Es ist nicht der erste Konflikt zwischen Bushido und der Bundesprüfstelle. Letztes Jahr hatte der Rapper noch erfolg vor Gericht: Sein Album "NW" und der Song "Stress ohne Grund" wurden zu Unrecht indiziert.

acr/LTO-Redaktion

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VG Köln zu Bushido-Album "Sonny Black": . In: Legal Tribune Online, 02.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20469 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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