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VG Hamburg: Mas­kenpf­licht für Jogger zu pau­schal

12.03.2021

Jogger an der Binnenalster in Hamburg

Silke Koch - stock.adobe.com

An Wochenenden und Feiertagen müssen Jogger unter anderem an der Alster in Hamburg mit Maske laufen. Diese Regelung sei zu pauschal, findet das örtliche VG. Differenziertere Maßnahmen seien möglich.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat einem Eilantrag gegen die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Jogger an Alster, Elbe und im Jenischpark stattgegeben. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss gelte aber nur für den Antragsteller, teilte das Gericht mit (Beschl. v. 12.3.2021, Az. 9 E 920/21). Die Stadt kündigte umgehend Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) an. Sollte der Beschluss dort bestätigt werden, wäre die Maskenpflicht für Jogger in den Grünanlagen aber faktisch gekippt.

Zwar diene die Maskenpflicht einem legitimen Zweck, hieß es seitens des Gerichts. Doch insbesondere die Tatsache, dass sie allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr gelte, entspreche nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren habe die Stadt deutlich machen können, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es. Auf ein vermehrtes Personenaufkommen könne man auch mit differenzierteren Maßnahmen im Einzelfall reagieren, wie es die entsprechende Verordnung auch vorsehe.

Der Hamburger Senat sei davon überzeugt, dass die Maskenpflicht in bestimmten Straßen und Parkanlagen dringend erforderlich ist, teilte eine Sprecherin nach Verkündung des Beschlusses mit. "Die Stadt wird gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde bei dem Hamburgischen OVG einlegen." Ziel der Maskenpflicht sei es, Ansteckungen zu verhindern. "Insbesondere dort, wo es nach den Erkenntnissen der Polizei zu dichten Menschenansammlungen in definierten Zeiträumen kommt."

Beschluss trifft auf Zustimmung in Opposition

Der Senat hatte die Maskenpflicht auch unter dem Eindruck eines Wochenendes im Februar verschärft, an dem bei frühlingshaftem Wetter Tausende die Grünanlagen und Parks an Alster und Elbe bevölkert und teils die Abstandsregeln missachtet hatten.

In der Politik stieß der Beschluss des VG Hamburg auf Zustimmung. "Die Maskenpflicht an der Alster, an der Elbe und im Jenischpark ist völlig unverhältnismäßig und hat dazu geführt, dass die Akzeptanz der sinnvollen Corona-Regeln geschwächt wurde", sagte der CDU-Landesvorsitzende Christoph Ploß. "Solche handwerklichen Fehler dürfen SPD und Grünen in Zukunft nicht mehr passieren." Er forderte den Senat auf, die Maskenpflicht in den betroffenen Grünanlagen umgehend für alle Hamburger abzuschaffen.

Auch AfD-Landes- und Fraktionschef Dirk Nockemann begrüßte den Spruch der Richter als "ein richtiges und wichtiges Signal". Der Senat und auch große Teile der Opposition hätten "längst Maß und Mitte in der Coronakrise verloren", sagte er. 

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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VG Hamburg: Maskenpflicht für Jogger zu pauschal . In: Legal Tribune Online, 12.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44488/ (abgerufen am: 18.05.2022 )

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