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VG Frankfurt im Eilverfahren: Lehrer müssen trotz Res­t­ri­sikos zurück an die Schulen

06.05.2020

Schüler melden sich im Klassenraum

(c) adobe.stock.com - gpointstudio

Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten. 

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Lehrer müssen auch ohne einen ausgefeilten Hygieneplan in die Schulen zurückkehren. Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat ein Eilrechtsschutzbegehren einer Grundschullehrerin abgelehnt (Beschl. v. 05.05.20 Az. 9 L 1127/20.F). Die verbeamtete Lehrerin hatte verhindern wollen, dass sie zum Präsenzunterricht herangezogen wird. Dabei hatte Sie argumentiert, Land und Schulamt hätten bisher keinen hinreichenden Hygieneplan und kein hinreichendes Arbeitsschutzkonzept vorgelegt.  

Die für Beamtenrecht zuständige neunte Kammer hat das anders gesehen: Die betreffende Schule habe sehr wohl Vorkehrungen getroffen, um die Gefahr für Schüler und Lehrer möglichst gering zu halten. Dem Dienstherrn komme hier ein Beurteilungsspielraum zu, den dieser in zulässigerweise genutzt habe. Die Lehrerin könne nicht erwarten, "mit einem bis ins letzte ausgefeilten Hygieneplan eine Nullrisiko-Situation in der Schule anzutreffen".  

Zudem betonte das Gericht die Bedeutung der Treuepflicht, welche die Lehrerin als Beamtin treffe. Die Schulen gehörten zur Daseinsvorsorge und verbeamtete Lehrer hätten die Verantwortung der Schulen gegenüber den Schülern und der Familien mitzutragen, so das Gericht.

Die Kammer hat in der Entscheidung bereits die besondere Eilbedürftigkeit verneint. So sei nicht davon auszugehen, dass bis zu den Sommerferien ein überwiegender Teil der Grundschüler in die Schulen zurückkehren werde.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. 

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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VG Frankfurt im Eilverfahren: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41525 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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