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Polizei siegt vor Gericht: Demo muss Kreuz­berger "Myfest" umgehen

29.04.2016

1. Mai Demo

© Sven Grundmann - Fotolia.com

In den 90er-Jahren gehörten Straßenschlachten in der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg zum 1. Mai dazu. Später wurden die Demonstrationen an den Rand des Kiezes geschickt. Das bleibt auch so, entschied das VG Berlin.

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Im Streit um die gewaltträchtige linksradikale Demonstration am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg hat sich die Polizei durchgesetzt. Die Demonstranten müssen das Zentrum des Stadtteils und das Straßenfest "Myfest" mit Zehntausenden Besuchern umgehen. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin und gab damit dem Berliner Senat und der Polizei recht. Ob damit Konflikte ausbleiben, war aber nicht sicher: Trotz des Verbots wollen die Linksautonomen versuchen, ihre geplante Strecke entlang der Oranienstraße durchzusetzen. Die Demo-Organisatoren prüften noch, ob sie das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz anrufen.

Das VG argumentierte, die Route außerhalb der Oranienstraße diene der Abwehr von Gefahren, die bei einer Kollision beider Veranstaltung drohten. Bei der Demonstration mit knapp 20.000 Teilnehmern habe es im letzten Jahr schon zu Beginn Böller- oder Flaschenwürfe gegeben. Gefahren für Leben und Gesundheit von Versammlungsteilnehmern und Anwohnern müssten daher abgewehrt werden.

Die Demonstration müsse laut Gericht nicht zwingend im immer gleichen Gebiet stattfinden, während das Myfest als "traditionsreiche ortsfeste Veranstaltung" darauf angewiesen sei. Es sei deshalb gerechtfertigt, vom Vorrang der ersten Anmeldung abzuweichen. Die Demonstration war bereits im Juli 2015 angemeldet worden. Erst sehr viel später wurde dann das Myfest ebenfalls als politische Versammlung angemeldet.

Staatsanwälte auf Abruf

Die Polizei wird rund um den 1. Mai mit etwa 6.500 Leuten im Einsatz sein. Sie kümmern sich besonders um eine linke Demonstration am Vorabend des 1. Mai in Wedding, um das Myfest und die Demonstration, nach der es früher heftige Gewaltausbrüche gab, die zuletzt aber immer kleiner wurden.  Beim Myfest geht es für die Polizei vor allem darum, eine Überfüllung wie im letzten Jahr zu verhindern, um kritische Situationen zu vermeiden. Ob das mit den angekündigten Absperrungen von Straßen und Wegen schon am Nachmittag funktioniert, muss sich erst zeigen.

Für die Justiz hält sich rund um das Wochenende ein knappes Dutzend Staatsanwälte bereit, um nach Festnahmen von Randalierern in der Walpurgisnacht und der Nacht des 1. Mai schnell Haftbefehle beantragen zu können, wie der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Bereitschaftsgericht Tempelhof könnten dann Verdächtige ohne Verzug einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Behörden wollen konsequent auf mögliche Ausschreitungen reagieren, sagte Steltner.

Zu dem aktuellen Gerichtsbeschluss sagte ein Sprecher der Demonstranten: "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, die Polizei hatte ein Jahr Zeit, um ein Sicherheitskonzept zu entwerfen, wonach beide Veranstaltungen nebeneinander möglich sind." Man wolle trotzdem an der geplanten Strecke durch die Oranienstraße festhalten. "Die Veranstalter vom Myfest sagen ja selber, wir können da durchgehen."

"Widerstand hält sich nicht an das BGB"

Auch auf der linksradikalen Internetseite Indymedia hieß es: "Wir bleiben dabei: Wir lassen uns die 1. Mai Demo weder verbieten noch lassen wir uns unsere Route von der Polizei vorschreiben. Ob Gefahrengebiete, Zwangsräumungen oder Demo-Verbote, unser Widerstand hält sich nicht an das Bürgerliche Gesetzbuch."

Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte hingegen die Entscheidung des Gerichts. "Die Polizei muss alle Versammlungen schützen. Es wäre ein enormes Risiko gewesen, in diesen engen Straßen 20 000 Demonstranten durch ein Myfest mit Zehntausenden Teilnehmern zu bringen." Seit 1987 war am 1. Mai in Berlin besonders nach Einbruch der Dunkelheit immer wieder Gewalt ausgebrochen. In manchen Jahren wie 2009 hatte es fast 500 verletzte Polizisten gegeben. Im letzten Jahr waren es in den beiden Nächten noch 41.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Polizei siegt vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19262 (abgerufen am: 11.03.2026 )

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