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VG Augsburg zu Schulverbot: Sekte "Zwölf Stämme" darf keine Schule mehr betreiben

24.01.2014

Die umstrittene Sekte "Zwölf Stämme" darf keine eigene Schule mehr betreiben.  Das Verbot der Regierung von Schwaben zum Weiterbetrieb der Schule sei rechtmäßig, da die Schule über keine ausgebildete Lehrkraft mehr verfüge und außerdem anzunehmen sei, dass die Kinder dort körperlich gezüchtigt würden, teilte das VG Augsburg am Freitag mit.

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Das bayerische Kultusministerium hatte den "Zwölf Stämmen" im Sommer 2013 die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern bei Deiningen entzogen. Die Sekte, die früher ihre rund 20 schulpflichtigen Jungen und Mädchen selbst unterrichten ließ, hatte daraufhin einen neuen Antrag gestellt. Mehrere Jahre hatte die Glaubensgemeinschaft eine eigene Schule gehabt. Hintergrund war, dass sich die Eltern innerhalb der Sekte weigerten, ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken.

Später wurden mehrere Dutzend Kinder in Schwaben und Mittelfranken von den Behörden wegen Prügelvorwürfen aus der Gemeinschaft geholt. In den meisten Fällen wurde von den Gerichten der vorläufige Entzug des Sorgerechts bestätigt. Die Verfahren laufen allerdings weiterhin bei den Familiengerichten in Nördlingen und Ansbach.

Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg begründete nun das Schulverbot ebenfalls teilweise mit körperlichen Züchtigungen der Kinder. Da sich die Glaubensgemeinschaft darauf berufe, die Bibel gebiete ihnen, die Kinder mit Ruten zu züchtigen, sei davon auszugehen, dass dieses "Gebot" vor den Türen der Unterrichtsräume nicht haltmache, erklärte ein Gerichtssprecher. Ferner verfüge die Schule nicht mehr über die erforderlichen ausgebildeten Lehrkräfte (Beschl. v. 21.01.2013, Az. Au 3 S 14.2).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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VG Augsburg zu Schulverbot: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10781 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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