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Nach Kritik an Plänen von CDU/FDP: NRW-Ver­samm­lungs­ge­setz soll über­ar­beitet werden

29.06.2021

Polizeibeamte bei einer Demonstration

David - stock.adobe.com

Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will endlich ein eigenes Versammlungsgesetz. An einem Entwurf gab es zuletzt teils massive Kritik. Jetzt sollen die Pläne überarbeitet werden.

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Nach massiver Kritik am geplanten Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) will die Regierungskoalition von CDU und FDP den Entwurf überarbeiten. "Etwaige Änderungswünsche werden wir diskutieren und beraten - so wie auch beim Polizeigesetz, wo wir eine gute Lösung mit breiter Unterstützung erzielt haben", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christos Katzidis, am Dienstag. Auch am Polizeigesetz hatte es bis zuletzt massive Kritik gegeben.

Zugleich betonte Katzidis, dass der jetzige Gesetzentwurf keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit bedeuten würde. Es gäbe damit "nicht eine Demo weniger, keine Gegendemo würde damit verboten". Das sogenannte Militanzverbot verbiete auch keine gleichartige Kleidung, sondern damit verbundene Gewaltbereitschaft und gezielte Einschüchterung. Katzidis weiter: "Das heißt konkret: Singende Fußballfans in Trikots: ja, Neonazis in Bomberjacken und Springerstiefeln mit drohenden Parolen: nein."

Nach dem vielfach kritsierten Polizeieinsatz bei einer Demonstration am Wochenende gegen das geplante Versammlungsgesetz in Düsseldorf war breite Kritik an dem Entwurf der Landesregierung laut geworden. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty hatte gefordert, den Entwurf zurückzuziehen. Auch aus der Bundes-FDP kam Kritik an dem Gesetz, wenngleich die NRW-FDP als Regierungsfraktion an dem Vorhaben unmittelbar beteiligt ist.

Schwarzer Block und Rechtsextremisten

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte nach Informationen aus Parteikreisen am Dienstag in der CDU-Fraktionssitzung im Landtag die vollständige Aufklärung der Vorfälle bei der Demonstration in Düsseldorf zu. Das Gesetz soll demnach in aller Ruhe beraten und alle Befürchtungen geprüft werden. Ende des Jahres solle es ein Ergebnis geben.

Aktuell gilt in Nordrhein-Westfalen gemäß Art. 125a Grundgesetz noch das Versammlungsgesetz des Bundes fort, nachdem die Gesetzgebungskompetenz durch die Föderalismusreform 2006 eigentlich bei den Ländern liegt.

Das neue Versammlungsgesetz sieht unter anderem ein Verbot von militantem Auftreten etwa durch uniformes oder einschüchterndes Aufmarschieren rechtsextremer Gruppierungen oder auch linksradikaler Extremisten vor. Als Erscheinungsbild wird dabei neben dem Tragen von Uniformen, Uniformteilen und uniformähnlicher Kleidung auch ein paramilitärisches Auftreten der Teilnehmer genannt. Reul hatte als Beispiele Aufmärsche uniformierter Rechtsextremisten, aber auch den sogenannten Schwarzen Block der linksextremistischen Szene genannt.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Nach Kritik an Plänen von CDU/FDP: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45335 (abgerufen am: 11.10.2026 )

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