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5013

Vergleich vor dem OLG Stuttgart: Ex-Bun­des­liga-Schieds­richter einigen sich über Sex-Behaup­tungen

07.12.2011

Der Zivilrechtsstreit zwischen Michael Kempter und Manfred Amerell über den Vorwurf der sexuellen Belästigung ist gütlich beigelegt worden. Die beiden ehemaligen Fußball-Referees haben sich am Mittwoch vor dem 4. Zivilsenat auf einen Vergleich geeinigt.

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Bei dem beim Oberlandesgericht (OLG) anhängigen Rechtsstreit handelte es sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hechingen. Das LG hatte die Klage von Amerell auf Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung aus Anlass von Äußerungen Kempters u. a. in Interviews in Fernsehen und Zeitungen abgewiesen. Mit seiner Berufung verfolgte Amerell sein Begehren aus erster Instanz weiter.

Auf Vorschlag des Senats konnten sich beide Parteien am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung auf eine gütliche Streitbeilegung einigen (Az. 4 U 102/11). Kernstück des Vergleichs war eine Erklärung von Michael Kempter mit folgendem Wortlaut:

"Ich erkläre hiermit, dass ich die Behauptung gegenüber der Frankfurter Rundschau, bild.de und dem Sportsender Sport 1 vom 22. und 23.02.2010 dahingehend, dass ich Herrn Amerell meinen entgegenstehenden Willen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht habe, im Hinblick auf sexuelle Kontakte zwischen uns beiden, nicht weiter aufrecht erhalte.

Auch wenn ich nach meiner persönlichen Wahrnehmung die Ablehnung sexueller Kontakte von Anfang an zum Ausdruck gebracht zu haben meine, kann ich nicht ausschließen, dass Herr Amerell im Hinblick auf mein Einvernehmen eine andere Wahrnehmung gebildet haben könnte und dass meine Signale hinsichtlich des bei mir fehlenden Willens nach einer körperlichen Beziehung für ihn nicht wahrnehmbar sehr verhalten ausgefallen sein könnten.

Die Parteien haben sich wechselseitig verpflichtet, noch anhängige Verfahren bei den LG Köln und Stuttgart übereinstimmend für erledigt zu erklären.

tko/LTO-Redaktion

 

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Vergleich vor dem OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5013 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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