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Waffenpläne für 3D-Drucker: US-Bun­des­staaten ver­klagen Trump-Regie­rung

31.07.2018

Waffe aus 3D-Drucker

© koya979 - stock.adobe.com

Eine US-Organisation will Pläne zur Herstellung von Schusswaffen im Internet zum Herunterladen anbieten. Ermöglicht hat das ein außergerichtlicher Vergleich mit der Regierung von Präsident Trump - die deswegen nun verklagt wird.

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In den USA wächst der Widerstand gegen die bevorstehende Veröffentlichung von Plänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, teilte am Montag mit, er verklage die Regierung von US-Präsident Donald Trump vor einem Bundesgericht in Seattle. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington hätten sich angeschlossen. Ferguson forderte das Gericht auf, noch vor Mittwoch eine einstweilige Verfügung zu erlassen, um die Veröffentlichung der Pläne zu stoppen.

Die Klage richtet sich gegen einen außergerichtlichen Vergleich, den die US-Regierung mit einer Organisation namens Defense Distributed geschlossen hat. Defense Distributed wird mit der umstrittenen Einigung erlaubt, Pläne zur Herstellung von Waffen auf 3D-Druckern zu veröffentlichen. Die Organisation aus Texas hat angekündigt, die Anleitungen von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten.

Ferguson kritisierte, dadurch erhielten "Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen". Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schickten am Montag wegen des Vergleichs einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo.

Auch die Bundeswehr kündigte den Einsatz von 3D-Druckern an

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung einer Schusswaffe auf 3D-Druckern veröffentlicht. Die US-Regierung untersagte ihm das, Cody klagte erfolglos dagegen. Im Juni schloss die US-Regierung dann überraschend den außergerichtlichen Vergleich mit Cody.

Die Generalstaatsanwälte aus den 21 Bundesstaaten schrieben nun, dass sie die vom Außen- und vom Justizministerium bis zu dieser Kehrtwende vertretene Argumentation teilten, "dsss die Veröffentlichung dieser Computerdateien zu Schusswaffen die nationale Sicherheit bedrohen und unsere Bürger gefährden würde."

Dass sich der Staat die Möglichkeiten von 3D-Druckern indes auch zunutze machen kann, zeigt das Beispiel der Bundeswehr. So kündigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vergangene Woche den Einsatz der Geräte an, um Materialprobleme der Truppe zu bewältigen. Beispielsweise sei es inzwischen möglich, einzelne Ersatzteile für Bundeswehrfahrzeuge mit Hilfe von 3D-Druckern direkt im Einsatzgebiet zu fertigen und dort einzubauen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Waffenpläne für 3D-Drucker: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30075 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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