Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 22:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/usa-supreme-court-abercrombie-fitch-muslimin-kopftuch-bewerbung-diskriminierung
Fenster schließen
Artikel drucken
15728

Abercrombie & Fitch unterliegt vor Supreme Court: Muslimin gewinnt Kopftuch-Streit

02.06.2015

junge Muslimin (Symbolbild)

Bild: © BillionPhotos.com - fotolia.de

Wie die New York Times berichtet, hat sich in den USA eine Muslimin vor dem Supreme Court gegen die Modekette Abercrombie & Fitch durchgesetzt. Der Modekonzern wollte die junge Frau wegen ihres Kopftuches nicht als Verkäuferin einstellen.

Anzeige

Die damals 17-jährige Samantha Elauf hatte sich 2008 erfolglos in einer Abercrombie-Filiale im Bundesstaat Oklahoma um eine Stelle als Verkäuferin beworben. Zwar wollte die lokale Managerin die Muslima einstellen, die Geschäftsführung untersagte ihr jedoch die Einstellung – die junge Frau passe mit ihrem Kopftuch nicht zum "Abercrombie-Stil“.

Elauf vermutete hinter der Ablehnung eine religiöse Diskriminierung und zog vor Gericht. In erster Instanz bekam sie eine Entschädigung von 20.000 Dollar zugesprochen, doch ein Berufungsgericht hob das Urteil wieder auf. Das Bezirksgericht in Denver urteilte, der Konzern könne nicht wegen Diskriminierung verantwortlich gemacht werden, weil Elauf die Firma nicht auf ihre religiösen Bedürfnisse aufmerksam gemacht habe.

Der Modekonzern hatte zuvor argumentiert, dass sämtliche Kopfbedeckungen gegen die Kleiderordnung für seine Mitarbeiter verstoßen. Zudem habe die Bewerberin gewusst, dass sie sich bei dem Job im "Abercrombie-Stil" präsentieren müsse. Vor allem aber habe Elauf im Bewerbungsgespräch nicht ausdrücklich angesprochen, dass sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle. Daher könne dem Unternehmen auch keine religiöse Diskriminierung vorgeworfen werden.

Dies sahen acht von neun Richtern am US-Supreme Court nun anders und urteilten zugunsten der Kopftuchträgerin.

Es sei davon auszugehen, dass das Kopftuch "motivierender Faktor" für die Ablehnung war. Ob der Konzern über den religiösen Hintergrund der Bewerberin informiert gewesen sei, sei letztlich unerheblich. Abercrombie habe nach Überzeugung des Gerichts  "zumindest vermutet", dass Elauf das Kopftuch aus religiösen Gründen trage.

Beendet ist der Streit allerdings immer noch nicht. Der Supreme Court schickte den Fall zurück an das Berufungsgericht. Dieses muss nun erneut in der Sache entscheiden.

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Abercrombie & Fitch unterliegt vor Supreme Court: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15728 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Diskriminierung
    • Islam
    • Mode
    • USA
Das Gebäude des OLG München, in dem die Zivilsenate sitzen 17.04.2026
Ausbildung

Referendare hören Ausbildergespräch mit:

Mün­chens "Mäu­schen"-Gate

Zwei Dozenten schalten sich in einer Online-Veranstaltung nicht stumm, ihr privates Gespräch hören mehrere Hundert Referendare mit. Einer der beiden bezeichnet Justizmitarbeiterinnen darin als "Mäuschen", die Situation eskaliert überregional.

Artikel lesen
Werbung für die Penny-App in Stuttgart 16.04.2026
Apps

OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab:

Die Penny-App-Rabatte sind nicht dis­kri­mi­nie­rend

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Der Persische Golf, die Straße von Hormus und der Golf von Oman in einer Satellitenaufnahme 13.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Trumps See­b­lo­c­kade ver­stößt gegen Völ­ker­recht

Donald Trump will alle Schiffe stoppen, die iranische Häfen ansteuern oder von dort kommen. Schiffen neutraler Staaten muss aber die Durchfahrt gewährt werden. Frankreich und Großbritannien planen derweil eine Mission in der Meerenge.

Artikel lesen
Verteidigungsminister Pete Hegseth bei einer Pressekonferenz des Pentagon. 10.04.2026
Pressefreiheit

Bundesrichter rügt Presseregeln der US-Regierung:

Pen­tagon darf kri­ti­sche Presse nicht aus­sperren

Das Pentagon wollte die Presse im eigenen Haus einschränken. Die zog dagegen vor Gericht und gewann. Eine erneute Schlappe für die US-Regierung – der Bundesrichter kritisiert in deutlichen Worten Angriffe auf die Pressefreiheit.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH