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VG Karlsruhe zu frei lebenden Katzen: Tier­schutz­ve­rein kann Stadt nicht zur Kas­t­ra­tion verpf­lichten

10.05.2012

Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das VG die Feststellungsklage des Karlsruher Katzenschutzvereins gegen die Stadt Karlsruhe als unzulässig abgewiesen. Mit seiner Klage wollte der Verein gerichtlich festgestellt haben, dass der Stadt eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungsplicht von frei lebenden Katzen zur Verfügung stehe.

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Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) kann der klagende Katzenschutzverein nicht verlangen, dass die Richter - gleichsam im Wege eines Rechtsgutachtens - die Rechtsordnung daraufhin untersuchen, ob der Stadt für den Erlass der begehrten Rechtsordnung eine taugliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung steht.

Unabhängig davon sei der Verein aber auch deshalb nicht klagebefugt, weil es ihm in dem Verfahren nicht darum gehe, eigene Rechte gegenüber der beklagten Stadt durchzusetzen. Weder das einfache Recht noch das Verfassungsrecht verschafften dem Kläger im vorliegenden Zusammenhang eine solche eigene Rechtsposition (Urt. v. 26.04.2012, Az. 3 K 2151/11).

Der Verein machte mit seiner Klage geltend, die Vermehrung freilaufender wilder Katzen sei zu bekämpfen, weil für streunende Katzen die Gefahr der Unterernährung und ein hohes Risiko lebensbedrohlicher Erkrankungen bestehe.

Dem folgten die Karlsruher Richter nicht. Zwar sei der Verein Träger des Grundrechts auf Vereinigungsfreiheit. Daher sei auch das satzungsmäßige Betätigungsfeld des Vereins - der Schutz von Katzen - grundrechtlich geschützt. Jedoch garantiere dieses Grundrecht nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung. Sie werde durch den Nichterlass der streitigen Rechtsverordnung nicht in grundrechtsrelevanter Weise behindert. Auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wonach der Staat unter anderem auch die Tiere schütze, verschaffe dem Verein ebenfalls nicht die erforderliche eigene Rechtsposition, die Anknüpfungspunkt für die begehrte Feststellung sein könne.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

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VG Karlsruhe zu frei lebenden Katzen: Tierschutzverein kann Stadt nicht zur Kastration verpflichten . In: Legal Tribune Online, 10.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6175/ (abgerufen am: 02.02.2023 )

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