Die BRAK schließt sich in ihrer Stellungnahme weitgehend den Beschlüssen der Justizministerkonferenz an. Sie begrüßt vor allem die Übereinkunft, dass nur der einheitlich ausgebildete Jurist nach Abschluss zweier Staatsexamen die nötigen Qualitätsstandards erfüllen könne.
Die Justizminister entschieden sich damit gegen das so genannte Spartenmodell, dem auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nicht folgt. Zwei Staatsprüfungen und der Vorbereitungsdienst seien unverzichtbar, um die "hohe Qualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten".
Der weiteren Feststellung der Justizminister, dass die Vorgaben des Bologna-Prozesses bisher nicht im Studium der Rechtswissenschaften umgesetzt werden konnten, pflichtet die BRAK ebenfalls bei.
Die BRAK verweist aber auch auf ein Modell aus dem Jahr 2006 zur Umsetzung der Bologna-Vorgaben. Das Studium sollte nach Ansicht der BRAK in einen dreijährigen Bachelor- und in einen zweijährigen Masterstudiengang gegliedert werden. Im Anschluss folge eine juristische Staatsprüfung, nach deren Bestehen der zweijährige Vorbereitungsdienst begonnen werden könne.
Diese Umsetzung der Vorgaben aus Bologna ließe "die durch zwei Staatsexamina gesicherte Qualität der juristischen Ausbildung" unberührt. Vorteil sei jedoch die Integration des akademischen Zwischenabschlusses "Bachelor" in das Studium.
Die BRAK bedauert, dass dieses Modell bisher keine Zustimmung bei den Justizministern gefunden hat, geht aber von einem neuen Anstoß zur Diskussion über die Umsetzung der Bologna-Vorgaben aus.
ssc/LTO-Redaktion
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Stellungnahme der BRAK: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3332 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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