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30067

Streit um Rückholung von Sami A.: Stadt Bochum wehrt sich gegen Zwangs­geld­an­dro­hung

30.07.2018

Flagge Tunesiens

© corund - stock.adobe.com

Trotz Abschiebeverbot habe die Stadt Bochum Sami A. nach Tunesien geflogen und bis heute nicht zurückholt, so das VG Gelsenkirchen. Die zuständige Behörde hat nun auch gegen die Zwangsgeldandrohung Beschwerde eingelegt.

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Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen eingelegt, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium am Montag auf Anfrage in Düsseldorf mit.

Die erste richtet sich gegen das Abschiebeverbot, mit der zweiten Beschwerde wehrt sich die Bochumer Behörde gegen die Vollstreckungsentscheidung, Sami A. auf Staatskosten zurückzuholen. Dafür hatte das VG unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist gesetzt, die am Dienstag um Mitternacht ausläuft.

Die Anwältin von Sami A. könne eine Festsetzung des Geldes beantragen, um der Forderung Druck zu verleihen, sagte ein Gerichtssprecher. Dies werde aber frühestens nach Ablauf der Frist geschehen - also frühestens am Mittwoch. Solange die Anwältin keinen Antrag stelle, werde das Gericht keine weiteren Schritte einleiten.

NRW-Integrationsminister: "Überzeugt, alles richtig gemacht zu haben"

Bereits vor zwei Wochen hatte die Stadt gegen das am 13. Juli per Eilentscheidung verhängte Abschiebeverbot Beschwerde eingelegt. Der Tunesier war an diesem Tag aus Nordrhein-Westfalen in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das VG Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht rechtmäßig sei, weil ihm dort Folter drohen könne. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Sami A. wurde am Freitag in Tunesien auf freien Fuß gesetzt. Die tunesischen Behörden verhängten allerdings ein Ausreiseverbot. Er darf das Land nicht verlassen, bis die Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind.

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sieht in der anstehenden Entscheidung der Münsteraner Oberverwaltungsrichter über die Zulässigkeit der Abschiebung einen Präzedenzfall. "Ich bin unverändert davon überzeugt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Wir warten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab und werden sie auch für künftige Fälle zum Maßstab machen", sagte er der Bild am Sonntag.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Streit um Rückholung von Sami A.: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30067 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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