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Todesstrafe für Drogenschmuggel: Sin­gapur richtet Mann mit geis­tiger Behin­de­rung hin

27.04.2022

Eine Aktivistin protestiert mit einem Plakat bei einer Mahnwache vor der Botschaft Singapurs in Kuala Lumpur gegen die Hinrichtung von Nagaenthran K. Dharmalingam.

In Singapur ist ein geistig behinderter Mann wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden. Das Urteil hatte weltweite Proteste hervorgerufen. Foto: picture alliance / EPA | FAZRY ISMAIL

Trotz weltweiter Proteste hat Singapur das Todesurteil gegen einen Mann vollstreckt. Der geistig behinderte Malaysier wollte mit 34 Gramm Heroin nach Singapur einreisen. Nach den Drogengesetzen des Landes steht darauf die Todesstrafe.

 

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Ein Mensch, der offenbar eine geistige Behinderung hatte, ist einem Medienbericht zufolge trotz weltweiter Proteste in Singapur wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden. Der 34-jährige Malaysier Nagaenthran K. Dharmalingam sei am Mittwoch in dem Stadtstaat gehängt worden, berichtete der staatliche Nachrichtensender Bernama TV unter Berufung auf den Bruder des Mannes. Seine Familie und Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern. Ein Berufungsgericht hatte das Urteil am Dienstag trotz Einsprüchen und Gnadengesuchen endgültig bestätigt. Singapur hat extrem strikte Drogengesetze und bestraft Vergehen auch mit der Todesstrafe.

Der Mann war 2009 festgenommen worden, als er mit einer Menge von etwa 43 Gramm Heroin nach Singapur einreisen wollte. Damals war er 21 Jahre alt. Ein medizinischer Experte hatte später bei ihm einen Intelligenzquotienten von 69 festgestellt. Dieser Wert wird als geistige Behinderung anerkannt. Dennoch war der Malaysier 2010 zum Tode verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass der Festgenommene sich darüber im Klaren war, dass er gegen die Gesetze des Landes verstieß.

Verstoß gegen Menschenrechte

"Mehrere medizinische Sachverständige haben bei ihm eine Einschränkung seiner intellektuellen und kognitiven Leistungsfähigkeit festgestellt, die seine Risikoeinschätzung und seine Darstellung der Umstände der Straftat beeinträchtigt haben könnten", hatte Amnesty International Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt und betont, eine Hinrichtung würde gegen das Völkerrecht und internationale Standards verstoßen.

Eigentlich sollte der Verurteilte schon im vergangenen November hingerichtet werden. Seine Anwälte erreichten aber in letzter Minute einen Aufschub, weil er damals positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Gegen das Urteil gab es internationale Proteste, unter anderem auch von Experten der Vereinten Nationen. Noch am Dienstag versuchte die Mutter des Mannes einem Bericht der Zeitung Straits Times zufolge, die Exekution zu verhindern. "Ich möchte meinen Sohn lebend zurückhaben, Euer Ehren", sagte sie demnach. Der Leichnam soll nun nach Malaysia überführt werden. Die Beerdigung findet nach Informationen der malaysischen Zeitung The Star am Freitag in seiner Heimatstadt Ipoh statt.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Todesstrafe für Drogenschmuggel: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48265 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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