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Sicherungsverwahrung: Straftäter dank EGMR bald in Freiheit?

von dpa/nbu/LTO-Redaktion

28.06.2010

Als Konsequenz des Urteils des EGMR zur Sicherungsverwahrung können in den kommenden Monaten etwa 120 Straftäter mit ihrer Freilassung rechnen. Allerdings bedarf es dazu noch einer weiteren Entscheidung der Gerichte.

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Wie die von der Nachrichtenagentur dpa in den Bundesländern durchgeführte Umfrage ergab, werden die potentiell freizulassenden Kandidaten mittels Eingliederungskursen auf das mögliche Leben in Freiheit vorbereitet.

Das zugrunde liegende Urteil des EGMR vom 17.12.2009, Az.: 19359/04, erklärte die rückwirkende Verlängerung einer Sicherungsverwahrung für unzulässig, den deutschen Widerspruch wies der EGMR zurück. Die Sicherungsverwahrung war bis 1998 auf zehn Jahre begrenzt; seit 1998 ist diese Begrenzung aufgehoben. Einigen Betroffenen, die vor 1998 verurteilt worden waren, wurde daraufhin rückwirkend die Verwahrung verlängert. Hiergegen wenden sich vermehrt betroffene Straftäter, deren Zehnjahresfrist abläuft.

Für fast alle Bundesländer hat dieses Urteil Konsequenzen, lediglich Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen sind nicht tanigiert. Während in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nur jeweils ein Sicherungsverwahrter die Freilassung erwarten kann, sind es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen bis zu 30 Betroffene. Für Rückfallgefährdete wurde dort Anfang des Jahres eine Zentralstelle eingerichtet. Ein dort eingeführtes Konzept soll helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. So würden beispielsweise Frauen gezielt gewarnt, wenn ein Täter Kontakt zu Alleinerziehenden suche, um sich an deren Söhnen zu vergreifen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Danach soll es sie nur noch geben, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden. Vor allem für die Fälle, die sich auf das Straßburger Urteil berufen können und wahrscheinlich freikommen, werden auch elektronische Fußfesseln in Betracht gezogen, um die Freigelassenen orten zu können.

Mehr zur Sicherungsverwahrung auf LTO.de:

Deutschland zwischen Freiheit, Sicherheit und dem EGMR

Wegsperren - aber wie?

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Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/835 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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