Druckversion
Sonntag, 16.11.2025, 03:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/schleswig-holsteinisches-olg-demonstrantin-muss-kosten-fuer-gleisblockade-tragen
Fenster schließen
Artikel drucken
2634

Schleswig-Holsteinisches OLG: Demonstrantin muss Kosten für Gleisblockade tragen

25.02.2011

Eine Demonstrantin, die sich 2008 aus Protest gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr an die Bahngleise zwischen Husum und Jübek gekettet hatte, muss die entstandenen Reparaturkosten übernehmen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische OLG am Freitag entschieden.

Anzeige

Zur Begründung hieß es in dem Urteil (Az. 1 U 39/10), die Frau habe das Eigentum an den Schienen verletzt, weil sie die Feuerwehr aus dem Gleis schneiden musste und auch in den Gewerbebetrieb der DB Netz AG eingegriffen. Dem Unternehmen stehe daher ein Schadensersatzanspruch zu.

Das Gericht teilte weiter mit, die Aktivistin könne sich gegenüber dem Schadensersatzanspruch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Was dem Einzelnen verboten sei, könne nicht deshalb durch die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt werden, weil man es in einer Versammlung praktiziere. Das Handeln der Frau sei zivilrechtlich "verbotene Eigenmacht". Daher habe die DB Netz AG das Recht gehabt, die Frau durch Feuerwehr und Bundespolizei von den Gleisen entfernen zu lassen, auch wenn die Versammlung noch nicht aufgelöst war.

Die DB Netz AG hatte in der Sache bereits vom Landgericht (LG) Flensburg Recht bekommen. Daraufhin hatte die Frau Berufung eingelegt. Über die genaue Höhe des Schadensersatzes muss nun das LG Flensburg entscheiden.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Mit Material von Barmstedter Zeitung Online und Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag Online.

 

Mehr auf LTO.de

BVerfG zur Versammlungsfreiheit: Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen

Stuttgart 21: Zwischen friedlichem Protest und strafbarer Nötigung

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schleswig-Holsteinisches OLG: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2634 (abgerufen am: 16.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bahn
    • Demonstrationen
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Suchzeile der Suchmaschine Google auf einem iPad 14.11.2025
Nachrichten

LG Berlin II sieht Kartellrechtsverstöße:

Google muss Idealo 465 Mil­­lionen Euro zahlen

Google gilt bei vielen als der Inbegriff der Suchmaschine. Diese Machtstellung auf dem Markt kommt jedoch mit Wettbewerbspflichten. Diese hat Google verletzt, entschied das LG Berlin II und sprach Idealo Schadensersatz in Millionenhöhe zu.

Artikel lesen
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
Kräftemessen unter Pferden (Symbolbild) 12.11.2025
Tiere

LG Koblenz bejaht Schadensersatzanspruch:

Ran­gelnde Hengste beschä­d­igen Stall und ver­letzen sich

Der Offenstall ermöglicht artgerechte Haltung, birgt aber auch Gefahren: Dass sich Hengste darin rangeln, den Stall beschädigen und sich daraufhin verletzen können, hätte eine Stallbetreiberin in diesem Fall vorhersehen können, so das LG.

Artikel lesen
Die Reinigungskraft prüft sorgenvoll die Jacke, die durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde. Waschhinweise ignoriert. 10.11.2025
Schadensersatz

Waschhinweise beachtet:

Rei­ni­gung rui­niert 1200-Euro-Jacke, haftet aber nicht

Ein Mann bringt seine 1.200-Euro-Jacke in die Reinigung – und bekommt sie mit Flecken zurück. Das Amtsgericht München sieht die Schuld nicht bei der Reinigung: Wer sich an die Herstellerhinweise hält, haftet für Materialfehler nicht.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Fohlen 05.11.2025
Tiere

BGH verneint Schaden bei der Pferdezucht:

Stute mit fal­schem Hengst­samen befruchtet

Pferdezucht ist ein Millionengeschäft. Doch vertauscht ein Tierarzt bei der Befruchtung den Samen zwei prachtvoller Zuchthengste, muss der Stutenhalterin nicht automatisch ein Schaden daraus entstehen, bestätigte der BGH die Vorinstanz.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Dentons , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH