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Aufklärungsarbeit behindert: CDU-Minis­terin Ina Schar­ren­bach hat gegen Ver­fas­sung ver­stoßen

09.04.2024

Politikerinnen und Politiker der CDU stehen zusammen, während Ina Scharrenbachs angebliche Verfassungsverstöße diskutiert werden. Besorgte Mienen.

NRW-Ministerin Scharrenbachs (Mitte) Informationsblockade ist verfassungswidrig picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Juristische Niederlage für eine Ministerin der NRW-Landesregierung: Für die Aufklärung eines Untersuchungsausschusses hat ihr Haus zu wenige Akten geliefert und so die Arbeit der Opposition behindert, urteilte das LVerfG NRW.

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Das von Ina Scharrenbach (CDU) geführte NRW Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales hat im sogenannten Aktenstreit gegen die Landesverfassung verstoßen. Das hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstag entschieden (Urt. v. 9.4.2023, Az. VerfGH 31/23). Drei Abgeordnete der SPD-Opposition hatten in Münster geklagt, weil sie sich bei der Arbeit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (PUA) zur Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 schlecht informiert fühlten.

Das Ministerium hatte nur zehn Aktenseiten zur Verfügung gestellt, die sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens mit 49 Toten und 13 Milliarden Euro Schäden bezogen hatten. Die Parlamentarier hatten aber auch Akten mit Informationen zu dem Zeitraum danach bis September erwartet. Weil die nicht geliefert wurden, fühlten sie sich in ihrer Kontrollfunktion eingeschränkt.

Zu Recht, wie die Verfassungsrichter jetzt klargestellt haben. Der Ausschuss habe den Auftrag gehabt, mögliches Fehlverhalten während der Hochwasserkatastrophe zu untersuchen. Das Ministerium sei dem Anspruch der Aktenvorlagen für das Recht der Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses nicht nachgekommen, urteilte der Verfassungsgerichtshof.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hat die Ministerin gegen Artikel 41 der Landesverfassung verstoßen. Darin sind die Minderheitenrechte bei der Arbeit eines Untersuchungsausschusses geregelt. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind demnach verpflichtet, Beweiserhebungsanträgen nachzukommen und Akten auf Verlangen vorzulegen. Scharrenbach hatte sich bislang bei der Lieferung der Akten auf den engen Zeitraum der Hochwasserkatastrophe von nur wenigen Tagen berufen.

Ministerium lenkt ein

Laut Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, habe der Untersuchungszeitraum im Beweisbeschluss der Abgeordneten aber eindeutig die Zeit vom 9. Juli bis 9. September erfasst. Zwar sei im Auftrag für den Untersuchungsausschuss das Wort "während" genannt worden. "Aber die Systematik und Geschichte der Katastrophe war nicht mit Ende des Hochwassers abgeschlossen", sagte Dauner-Lieb in der mündlichen Urteilsbegründung. Weil sich die Ministerin ausschließlich auf den kürzeren Zeitraum beschränkt habe, habe sie die Verfassung verletzt, so die Präsidentin weiter.

Das Ministerium dankt dem Gericht für das klarstellende Urteil im Hinblick auf den Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses. Das Ministerium wird die Urteilsbegründung mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und nach der Prüfung selbstverständlich die entsprechenden Akten zur Verfügung zu stellen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur

"Guter Tag für die parlamentarische Demokratie"

Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht die Rechte der Abgeordneten gestärkt und der Regierungswillkür von Frau Scharrenbach klaren Einhalt geboten. Der Arroganz der Macht wurden heute eindeutige Grenzen gesetzt, sagte René Schneider für die SPD-Fraktion.

Die Gewaltenkontrolle sei ein hohes Gut der Demokratie. Es könne auch durch die Interpretation und Wortakrobatik einer Ministerin nicht ausgehebelt werden, sagte Schneider weiter. Die Ministerin müsse die fehlenden Akten jetzt unverzüglich übermitteln.

dpa/fz/LTO-Redaktion

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Aufklärungsarbeit behindert: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54287 (abgerufen am: 07.08.2026 )

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