Druckversion
Montag, 20.04.2026, 08:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/saechsisches-ovg-5a71417a-fluechtlinge-syrien-wehrdienst-anerkennung-fluechtlingseigenschaft
Fenster schließen
Artikel drucken
26969

Sächsisches OVG zu syrischen Flüchtlingen: Wehrpf­lich­tige haben Anspruch auf Flücht­lings­status

09.02.2018

Soldat in Syrien (Symbol)

© cineberg - stock.adobe.com

Haben Syrer, die sich durch ihre Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, einen Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus? Die Gerichte beantworten diese Frage unterschiedlich, das Sächsische OVG hat sie nun bejaht.

Anzeige

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch in mehreren Fällen entschieden, dass Flüchtlinge aus Syrien, die sich durch ihre Flucht als Wehrpflichtige oder Reservisten dem Wehrdienst entzogen haben, Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus haben (Urt. v. 07.02.2018, Az. 5 A 714/17.A, 5 A 1234/17.A, 5 A 1237/17.A, 5 A 1245/17.A, 5 A 1246/17.A).

In allen Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Klägern, Flüchtlingen aus Syrien, im Hinblick auf den in Syrien herrschenden landesweiten innerstaatlichen bewaffneten Konflikt den subsidiären Schutzstatus gemäß § 4 Asylgesetz (AsylG) zuerkannt. Der weitergehende Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG wurde jeweils abgelehnt. Unterschiede zwischen subsidiären Schutz und Flüchtlingsstatus gibt es vor allem hinsichtlich des Familiennachzugs.

Anders als der subsidiäre Schutz setzt die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus voraus, dass die Betroffenen nicht nur mit staatlichen Verfolgungshandlungen (z.B. Folter) rechnen müssen, sondern dass gerade aufgrund eines bestimmten Verfolgungsgrundes (etwa wegen der Rasse, der Religion, einer politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe) die staatlichen Verfolgungshandlungen drohen. Die sächsischen Verwaltungsgerichte (VG) hatten dies unterschiedlich beurteilt. Während das VG Chemnitz und VG Leipzig das Vorliegen eines solchen Verfolgungsgrundes bejaht hatten, hatte das VG Dresden ihn verneint. 

Rechtsprechung uneins

Das OVG entschied nun, dass wehrpflichtigen Flüchtlingen aus Syrien im Falle ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht. Die syrischen Behörden unterstellen diesen nach den aktuellen Auskünften zur Lage in Syrien eine regimefeindliche Gesinnung und behandeln sie nach einem "Freund-Feind-Schema" als Oppositionelle, so das Gericht in einer Mitteilung. Keinen Erfolg hatte die Berufung eines fast 17 Jahre alten Syrers. Bei ihm ging der Senat davon aus, dass keine politische Verfolgung droht, da er Syrien bereits im Alter von 12 Jahren verlassen hatte und somit noch kein Wehrdienstentzug vorgelegen haben könne.

Die Frage, ob Flüchtlinge aus Syrien, die sich durch ihre Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus haben, ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer umstritten. Das OVG Nordrhein-Westfahlen entschied Mitte des vergangenen Jahres genau gegenteilig und sprach den Syrern keinen Flüchtlingsstatus zu. Da es um die Bewertung grundsätzlicher Tatsachenfragen und nicht um Rechtsfragen geht, kann das Bundesverwaltungsgericht keine bundesweite Klärung herbeiführen. 

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sächsisches OVG zu syrischen Flüchtlingen: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26969 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Flüchtlinge
    • Folter
    • Krieg
    • Militär
  • Gerichte
    • Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Gemeinsame Terrorabwehrübung von Bayerischer Polizei und Bundeswehr in Dachau, 19.03.2026 10.04.2026
Wehrpflicht

Pistorius erlässt neue Allgemeinverfügung:

Wehr­fähige Männer müssen Aus­lands­reisen zunächst doch nicht bean­tragen

Das Bundesverteidigungsministerium hat nun die Klarstellung zum Wehrdienst vorgestellt. Danach gelten Auslandsreisen wehrfähiger Männer als genehmigt, solange die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Die Regelung entfaltet Außenwirkung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH