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Verfassungsänderung in Sachsen: Landtag beschließt Schuldenbremse ab 2014

10.07.2013

Mit großer Mehrheit hat Sachsens Landtag die Verfassung des Freistaats geändert und ein Neuverschuldungsverbot festgeschrieben. 102 von 128 Abgeordneten stimmten am Mittwoch für die Änderung. Tatsächlich nimmt das Land aber schon seit 2006 keine Schulden mehr auf.

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Das Bundesland Sachsen darf ab 2014 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Landtag in Dresden hat am Mittwoch mit großer Mehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, die nun festschreibt, was bereits praktiziert wird. Denn Sachsen nimmt schon seit 2006 keine Schulden mehr auf und tilgt seither auch Kredite. Mit der Verfassungsänderung sind aber auch künftige Regierungen an die bisherige Selbstverpflichtung gebunden. Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen beschlossen, die jedoch später als in Sachsen in Kraft treten.

Mit der Verfassungsänderung enden 17-monatige Verhandlungen zwischen der CDU/FDP-Koalition auf der einen sowie Linken, SPD und Grünen auf der anderen Seite. Sie hatten lange um die Bedingungen für die sogenannte Schuldenbremse gerungen. Dabei ging es unter anderem um einen Passus, mit dem die Sanierung des Landeshaushaltes zulasten der Kommunen verhindert werden sollte. Zudem müssen bei der Aufstellung von Haushaltsplänen neben wirtschaftlichen ausdrücklich auch soziale Belange berücksichtigt werden. Außerdem wurden Ausnahmeregelungen für das Schuldenverbot definiert.

102 von 128 Abgeordneten stimmten schließlich für die erste Änderung der Verfassung seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1992. 13 Abgeordnete sagten Nein, 13 enthielten sich der Stimme. Die Koalition stimmte geschlossen für die Änderung, bei Grünen und SPD gab es je ein Nein. In der Linksfraktion, die ihre Abstimmung freigegeben hatte, hielten sich Befürworter und Gegner mit je 11 Abgeordneten die Waage. Fünf Mitglieder der Linksfraktion enthielten sich der Stimme.

Die Abgeordneten der rechtsextremen NPD, die an den Gesprächen zur Verfassungsänderung nicht beteiligt waren, enthielten sich komplett.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Verfassungsänderung in Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9114 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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