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Persönlichkeitsrecht: Prinzessin Caroline streitet um Urlaubsfotos

dpa/tko/LTO-Redaktion

13.10.2010

Am Mittwoch hat vor dem EGMR eine Anhörung um heimliche Paparazzi-Fotos von Prinzessin Caroline von Monaco begonnen. Nach Ansicht der Antragsstellerin wurde ihr Privatleben von der deutschen Justiz nicht ausreichend geschützt.

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Im Jahre 2002 hatten die Zeitschriften "Frau im Spiegel" und "Frau aktuell" mit dem Urlaubsfoto, welches auch Prinzessin Carolines Ehemann Ernst August von Hannover zeigte, einen Artikel über den damals schwer erkrankten Fürst Rainier von Monaco illustriert.

Prinzessin Caroline und ihr Mann hatten in Deutschland vergeblich gegen die Veröffentlichung des Fotos geklagt. Nach Ansicht der deutschen Gerichte war die Krankheit des Fürsten und Vaters von Caroline eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses, über das die Presse berichten könne.

Die Anhörung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird aufgezeichnet und ab 14.30 Uhr zum Download bereitgestellt.

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Persönlichkeitsrecht: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1704 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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