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Entbürokratisierung der Verwaltung: Bun­desrat lehnt neues Onli­ne­zu­gangs­ge­setz ab

22.03.2024

Digitalisierung der Verwaltung

Im Bundesrat fand sich am Freitag keine Mehrheit für das zweite Onlinezugangsgesetz. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow.

Die Ampel will ein neues Onlinezugangsgesetz für mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits zugestimmt. Am Freitag hätte das Gesetz verabschiedet werden können, der Bundesrat stimmte jedoch nicht zu.

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Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) für mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen ist am Freitag im Bundesrat gescheitert. Der Gesetzentwurf, der aus Sicht der Ampel-Koalition Vereinfachungen für Bürger und Unternehmen bedeutet hätte, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Angesichts der hohen Bürokratielast will die Ampel die Verwaltung digitalisieren und ein Recht auf digitale Verwaltung schaffen. Dazu hatte sie einen Gesetzentwurf zum OZG 2.0 vorgelegt. Das Gesetz soll unter anderem die Voraussetzungen für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung – durch die Einführung der BundID, einer Online-Authentifizierungsfunktion für die Inanspruchnahme von verschiedenen digitalen Verwaltungsleistungen, den elektronischen Ersatz für die Schriftform sowie ein qualifiziertes elektronisches Siegel schaffen. 

Nach dem OZG 2.0 sollen Bund und Länder außerdem in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen. Bei der Abstimmung im Bundesrat erhielt die Änderung des OZG am Freitag aber keine Mehrheit.

"Leidtragenden werden die Bürger sein"

"Es ist sehr bedauerlich, dass die unionsgeführten Länder im Bundesrat dem OZG 2.0 heute nicht zugestimmt haben", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag. Sie warf den unionsgeführten Ländern vor, damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung des Staates aufzuhalten. "Dass die Länder das Gesetz im Bundesrat ablehnen, kommt überraschend und wird die Digitalisierung der Verwaltung weiter verzögern", beklagte auch Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Die Abgeordnete kritisierte: "Die Leidtragenden werden in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger sein, die sich nach einer moderneren Verwaltung sehnen."

Die Union wies Faesers Kritik zurück. "Die Verwaltungsdigitalisierung an den Ländern vorbeizuführen, wird niemals zu einem erfolgreichen Ergebnis führen", sagte der digitalpolitische Sprecher der Fraktion, Reinhard Brandl (CSU). Er warf der Ampel-Koalition bei der Erarbeitung des Gesetzes "Unkenntnis der föderalen Ordnung" und handwerkliche Fehler vor.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD), hatte in der Sitzung des Bundesrates vergeblich mit dem Argument um Zustimmung geworben, das Gesetz sei ein "wichtiges Update einer in die Jahre gekommenen rechtlichen Grundlage" und eine gute Nachricht für Unternehmen.

Da der Bundesrat auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, sind nun die Bundesregierung und der Bundestag wieder an der Reihe. Diese haben ihrerseits die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss hinzuzurufen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), deren Haus bei dem Vorhaben federführend ist, sagte bereits: "Ich werde dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen." Sie sei bereit, konstruktiv weiterzuverhandeln, "weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht".

dpa/cho/LTO-Redaktion

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Entbürokratisierung der Verwaltung: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54190 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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