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OVG Mecklenburg-Vorpommern zur Gerichtsreform: Zweig­stel­len­ver­ord­nung ver­stößt gegen Bun­des­recht

02.06.2015

Zwei Juristen mit Gesetzestext (Symbolbild)

Foto: Kzenon - Fotolia.com

Aufwind für die Kritiker der umstrittenen Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern: Das OVG in Greifswald hat die Zweigstellenverordnung gekippt, die mit der Reform erlassen wurde.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat Teile der Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Danach habe das Land mit der im Zuge der Reform erlassenen Zweigstellenverordnung (ZweigstVO M-V) gegen höheres Bundesrecht, nämlich gegen Vorschriften auf dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstoßen (Urt. v. 02.06.2015, Az.: 2 K 13/15).

Nach dem GVG ist ein Gerichtspräsidium für die Geschäftsverteilung zuständig. Das Land habe aber in der Zweigstellenverordnung die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Zweigstellen abschließend und ausnahmslos geregelt, begründete die Vorsitzende Richterin Dorothea ter Veen am Dienstag die Entscheidung. Damit sei dem klagenden Präsidium des Amtsgericht (AG) Stralsund die Möglichkeit genommen, auf Geschäftsveränderungen mit Personalzuweisungen und Zuständigkeiten reagieren zu können. Das Amtsgericht Bergen soll Ende November 2015 in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Stralsund umgewandelt werden.

Konkret sieht das OVG in der inhaltlichen Ausgestaltung der §§ 1 und 2 der ZweigstVO M-V einen Verstoß gegen § 21e Abs. 1 GVG, wonach das Präsidium auch die Geschäfte verteilt. Den Normenkontrollantrag des Präsidiums des AG Stralsund hielt das OVG damit für zulässig und begründet.

Die umstrittene Gerichtsstrukturreform wird seit Oktober 2014 umgesetzt. Bis 2017 sollen fünf der 21 bestehenden Amtsgerichte geschlossen und sechs zu Zweigstellen umgewandelt werden. Die Stralsunder Richter kritisierten, dass das Land mit der Zweigstellenverordnung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe und in die richterliche Unabhängigkeit eingreife.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es werde geprüft, ob das Land Revision einlegen werde, sagte die zuständige Mitarbeiterin des Justizministeriums. Der Richterbund begrüßte das Urteil. "Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Rechte eines Gerichtspräsidiums nicht durch Landesrecht ausgehebelt werden können", sagte der Sprecher des Richterbundes in MV, Dirk Simon. Zudem sieht der Richterbund sich in seinem Ansinnen bestärkt, die Reform über einen Volksentscheid zu Fall zu bringen.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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OVG Mecklenburg-Vorpommern zur Gerichtsreform: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15729 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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