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OVG weist Konkurrentenklage ab: Mar­ga­rete Kop­pers wird neue Gene­ral­staats­an­wältin in Berlin

30.01.2018

Justiz

© izzetugutmen - stock.adobe.com

Die Besetzung der Stelle des Berliner Generalstaatsanwalts mit Margarete Koppers war rechtmäßig, sagt das OVG. Die Opposition hatte nach dem Austausch des Auswahlgremiums rot-grünes Postengeschacher gewittert.

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Nach mehr als zweijähriger Hängepartie wird Berlins Generalstaatsanwaltschaft künftig erstmals von einer Frau geführt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies mit seiner Entscheidung vom Montag in zweiter Instanz die Beschwerde einer unterlegenen Konkurrentin zurück (Beschl. v. 29.01.2018, Az. OVG 4 S 41.17).

Das Amt wird damit die 56-jährige Margarete Koppers erhalten, die bislang in Berlin die Rolle der Polizei-Vizepräsidentin bekleidet. Sie soll ihr Amt laut Justizangaben am 1. März antreten. "Sie ist nicht nur die erste, sondern auch die beste Frau für dieses Amt", lobte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) in einer Mitteilung. "Berlin bekommt mit ihr eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin. Frau Koppers hat das in unterschiedlichen Positionen bereits unter Beweis gestellt und vielfältige Erfahrungen gesammelt."

U. a. ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen waren es aber, die Missfallen nicht nur bei ihrer Konkurrentin um die Stelle, sondern auch bei der Berliner Opposition aus CDU, FDP und AfD weckten. Angesichts der Tatsache, dass Koppers bislang keine Station in der Staatsanwaltschaft gemacht hatte, zweifelte man ihre Eignung für den Posten und folglich auch das Auswahlverfahren an. Bei der Auswahl vermutete man "grünen Filz" und warf Behrendt vor, er habe unzulässig in das Verfahren eingegriffen. Der seit Dezember 2016 amtierende Justizsenator hatte die ursprüngliche Kommission zur Auswahl eines Nachfolgers von Amtsinhaber Ralf Rother ausgetauscht. Zudem läuft gegen Koppers ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung.

Unterlegene Bewerberin zog vor Gericht

Um die Neubesetzung der Stelle hatte es in der Folge ein langes Hick-Hack gegeben. Sie war bereits im November 2015 ausgeschrieben worden, doch die Besetzung zog sich hin, sodass Amtsinhaber Rother zunächst nicht wie geplant in Pension gehen konnte. Der rot-rot-grüne Senat folgte im Juli 2017 schließlich dem Vorschlag von Justizsenator Behrendt, Koppers zur neuen Chefanklägerin zu machen. Aus der geplanten Ernennung zum 1. September wurde aber nichts, weil die unterlegene Mitbewerberin vor das Verwaltungsgericht zog. Dort bekam sie nicht Recht und rief die zweite Instanz an, wo sie nun erneut unterlag.

Wie schon das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Beschl. v. 25.10.2017, Az. VG 26 L 748.17) kam auch das OVG zu dem Schluss, dass das Auswahlverfahren rechtmäßig verlaufen sei. Die Auflösung der zunächst bestehenden Auswahlkommission habe Behrendt zugestanden, da das Landesrecht nicht einmal die Einsetzung einer solchen vorschreibe und somit auch keine Regelungen für ihren Austausch treffe.

OVG: Keine Erfahrung als Staatsanwältin nötig

Ebenfalls keinen Anstoß nahmen die Richter daran, dass Koppers noch keine Erfahrung im staatsanwaltlichen Dienst gesammelt hat: Das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle habe keine einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt, heißt es schlicht in der Mitteilung des Gerichts. Auch das Berliner Beamtenrecht schreibe eine solche Laufbahn für die Stelle des Generalstaatsanwalts nicht vor.

Bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen Koppers befand das OLG, Behrendt habe seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, als er sie dennoch als geeignet für die neue Stelle angesehen habe. In dem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geht es um schadstoffbelastete Schießstände und den Vorwurf, Koppers habe in ihrem Amt als Polizei-Vizepräsidentin den Missstand nicht behoben und somit die Gesundheit der Beamten beeinträchtigt. Wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Bewerber dürfe der Dienstherr eine Beförderung wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung zwar zurückstellen - er müsse dies jedoch nicht, begründete das OVG seine Entscheidung.

Sofern nun keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird, kann die vakante Stelle laut OVG nunmehr besetzt werden. Bei der Berliner Polizei und beim Senat hat derweil die Suche nach einem Nachfolger für Koppers begonnen, die bereits vorbereitete Ausschreibung werde nun zeitnah erfolgen, hieß es seitens des Innensenators Andreas Geisel (SPD) am Dienstag. Das Auswahlverfahren für den Stellvertreter von Polizeipräsident Klaus Kandt werde etwa drei bis sechs Monate dauern, so Geisels Sprecher Martin Pallgen. 

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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OVG weist Konkurrentenklage ab: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26783 (abgerufen am: 15.05.2025 )

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