Druckversion
Freitag, 13.06.2025, 09:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-berlin-erhaelt-grundstuecke-aus-dem-rueckfallvermoegen-nicht-zurueck
Fenster schließen
Artikel drucken
5063

OVG Berlin-Brandenburg: Berlin erhält Grund­stücke aus dem Rück­fall­ver­mögen nicht zurück

09.12.2011

Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückgabe oder Auszahlung von Veräußerungserlösen gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hinsichtlich Berliner Grundstücke aus dem so genannten Rückfallvermögen. Das OVG Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag, dass entsprechende Rückfallansprüche nicht innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist geltend gemacht wurden.

Anzeige

Bei den Grundstücken handelt es sich um Flächen in West-Berlin im Gesamtwert von über 200 Millionen Euro und Veräußerungserlöse in Höhe von 55 Millionen Euro, die das Land Berlin als Rückfallvermögen für sich beanspruchte. Es berief sich dabei auf § 5 Reichsvermögens-Gesetz, der Ansprüche in Bezug auf Grundstücke regelt, die das Deutsche Reich von Ländern und Gemeinden unentgeltlich oder zu einem symbolischen Preis übernommen hatte, um diese militärisch zu nutzen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag, dass dem Land Rückfallansprüche nicht zustehen, da sie nicht innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Reichsvermögen-Gesetzes geltend gemacht wurden. Daher könne offen bleiben, ob hinsichtlich der Ansprüche die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überhaupt die richtige Beklagte sei, da Veräußerungserlöse, die vor deren Gründung erzielt wurden, gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden müssten (Urt. v. 08.12.2011, Az. OVG 11 B 24.10).

Bund trifft keine Schuld

Den Einwand des Landes, die BImA könne sich auf eine Fristversäumnis wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben beziehungsweise des Grundsatzes der Bundestreue nicht berufen, ließ das Gericht nicht gelten. Die Bundesrepublik Deutschland, als Eigentümerin der BImA, habe das Land Berlin weder getäuscht, noch zu dessen rechtlicher Fehleinschätzung maßgeblich und ursächlich beigetragen.

Bereits 2008 war das Land Berlin mit einem Normentkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem es feststellen lassen wollte, dass das Reichsvermögens-Gesetz für Berlin nicht in Kraft getreten ist. Die Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg blieb nun ebenfalls erfolglos.

Wegen der grundsätzlicher Bedeutung der Sache hat das OVG aber noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

asc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

EGMR zu verstaatlichtem Grundbesitz: Deutschland verstößt gegen Eigentumsrechte von Erben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5063 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Grundbesitz
    • Vermögen
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Lübcke-Mörder Stephan Ernst während des Mordprozesses vor dem OLG Frankfurt. 27.05.2025
Gerichtskosten

Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan Ernst:

Gene­ral­bundes­an­walt nicht zuständig für die Bei­t­rei­bung der Gerichts­kosten

Zur Durchsetzung der Gerichtskosten gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst in Höhe von 180.000 Euro beantragte der Generalbundesanwalt eine Zwangshypothek. Das war zwar materiell richtig, aber formell falsch, entschied nun das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Pile of gold coins money stack in finance treasury deposit bank account saving 17.02.2025
Strafverteidiger, StV

Bestehende Regeln könnten verschärft werden:

Straf­recht­liche Ver­mö­gen­s­ein­zie­hung ohne Grenzen?

Verbrechen dürfen sich nicht lohnen, Straftäter sollen die finanziellen Vorteile aus ihren Taten nicht behalten dürfen. Nach einem Regierungswechsel droht nun eine Ausweitung der Regeln der Vermögensabschöpfung, analysiert Frank Saliger.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über Erbrecht mit Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und Themen wie Pflichtteilsanspruch und Verfügungsbeschränkungen. 28.10.2024
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Erb­recht im Staats­examen

In Folge 18 der zivilrechtlichen Examensreihe Irgendwas mit Examen widmet sich Professorin und Prüferin Barbara Dauner-Lieb diesmal der Materie Erbrecht und verrät, welche Normen Examenskandidat:innen unbedingt kennen sollten.

Artikel lesen
Grenzpfosten an zwei Grünflächen 07.08.2023
Staatsexamen

BGH-Leitsatzurteil zum Grundstückskauf:

Wenn plötz­lich 19 Quad­r­at­meter fehlen

Den Haakjöringsköd-Fall kennen alle Jurastudis. Den "Verdammt, wieso ist unser gekauftes Grundstück kleiner als gedacht?!"-Fall aber nicht. Zu einem BGH-Leitsatzurteil mit den Themenbereichen Sachmangel und unschädliche Falschbezeichnung.

Artikel lesen
Anwalt Habersack Gesetzestext 12.07.2023
Anwaltsberuf

BGH zum Vermögensverfall bei Anwälten:

Auch Straf­ver­tei­diger ver­lieren die Zulas­sung

Anwälte, die in Vermögensverfall geraten, verlieren in der Regel die Anwaltszulassung. Die Gefahr, dass sie mit fremdem Geld nicht sorgfältig umgehen, ist groß. Dies gilt auch für Strafverteidiger, so der BGH. Martin W. Huff berichtet.

Artikel lesen
Menschen stehen in einer Schlange und warten vor einem Tafelladen, 21.7.2022 07.03.2023
Vermögensteuer

Verfassungsrechtliches Gutachten zur Vermögenssteuer:

"Soziale Ung­leich­heit könnte demo­k­ra­ti­sche Ord­nung gefährden"

Hohe Ungleichheit bei der Vermögensverteilung sowie wachsender Finanzierungsbedarf seitens des Staates: Der DGB fordert die Wiedereinführung der Vermögenssteuer – und sieht sich durch ein verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt.   

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Re­fe­rent (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz , Spey­er

Logo von Landtag Brandenburg
Par­la­ments­rä­tin/Par­la­ments­rat (B 2) als Re­fe­rent/in (m/w/d)

Landtag Brandenburg , Pots­dam

Logo von GvW Graf von Westphalen
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches...

GvW Graf von Westphalen , Ber­lin

Logo von Universität Stuttgart
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (w/m/d) in der Gra­du­ier­ten-Aka­de­mie

Universität Stuttgart , Stutt­gart

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Di­gi­ta­li­sie­rung und Öf­f­ent­li­ches...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB Bundesvorstand
Re­fe­rats­lei­ter*in (d/w/m) Ab­tei­lung Recht und Viel­falt

Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB Bundesvorstand , Ber­lin

Logo von LAFP NRW (Polizei)
Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Logo von ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH