Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 15:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-muenchen-handyhersteller-samsung-nokia-ueberspielungsrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
11251

Prozess gegen Handyhersteller vor dem OLG München: Urheberrechtsstreit geht in neue Runde

06.03.2014

Nach längerer Pause hat das OLG München den Prozess um Urheberrechtsforderungen gegen mehrere Handy-Hersteller wieder aufgenommen. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte verlangt in diesem Verfahren von Sony, Motorola, Nokia und Samsung für sogenannte Musik Handys nachträglich eine Vergütung für die Jahre 2004 bis 2007.

Anzeige

"Es geht bei allen Fragen um eine Aufarbeitung der Vergangenheit", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München, Konrad Retzer, am Donnerstag. Und machte klar, dass der Fall schwer zu entscheiden sei. Im Kern dreht er sich um Folgendes:

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die für Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Bild-Kunst für Urheber Zahlungen von Geräteherstellern fordert, will auch von Handybauern Geld. Aktuell in den Schlagzeilen ist der Streit um Gebühren für Smartphones. Dort fordert die ZPÜ für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 beispielsweise 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 Gigabyte.

Forderungen auf mehrere Millionen Euro geschätzt

In dem nun wieder aufgenommenen Gerichtsstreit (Az. 6 Sch 9/09 WG, 6 Sch 10/09 WG, 6 Sch 11/09 WG, 6 Sch 7/09 WG) stehen die Summen noch nicht fest. Vor einer Änderung des Urheberrechts 2007 gab es andere Listen mit anderen Gebührenforderungen. Vor dem OLG wird noch darüber gestritten werden, wie hoch die Rückforderung der ZPÜ sein wird. Voraussichtlich geht es um mehrere Millionen Euro.

Im Mittelpunkt stehen Handys, mit denen Musik gehört, aber auch aufgenommen und gespeichert werden konnte. Während die ZPÜ Geld verlangt, weisen die Hersteller die Forderungen strikt zurück. Richter Retzer gab noch keine Einschätzung ab, in welche Richtung er in den Fällen tendiert.

Daran, dass nach einem Urteil vor dem OLG der Streit beendet ist, glaubt Retzer nicht. "Deswegen sind wir gespannt, wie höhere Instanzen das einmal lösen werden." Und über allem steht die Frage, ob eine Geräteabgabe angesichts der sich stetig wandelnden Technik noch zeitgemäß ist. Für die Kunden hat der Streit um die Jahre bis 2007 keine Auswirkungen, egal wie er ausgeht.

Mit einem Urteil ist nach Auskunft des Gerichts Ende August zu rechnen.

dpa/age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Prozess gegen Handyhersteller vor dem OLG München: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11251 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Mobilfunk
    • Urheber
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Blick auf das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg am Sievekingsplatz 1 im Hamburger Stadtteil Neustadt. 20.08.2026
Medien

In eigener Sache:

Land­ge­richt Ham­burg ver­bietet Absch­reiben bei LTO

Wenn Medien voneinander abschreiben, kann es sich auch dann um eine Urheberrechtsverletzung handeln, wenn übernommene Passagen leicht umformuliert werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
Werbeschild aus Metall im Retro-Design mit einem bekannten Motiv der Tankstellenkette Esso. Darunter steht der berühmte englische Werbeslogan „PUT A TIGER IN YOUR TANK!“. Oben rechts ist der Text „PERFORMANCE MOTORING“ aufgedruckt. Auf der rechten Seite i 04.08.2026
Künstliche Intelligenz

Von KI erstellte Werbung:

Mit einem Klick in den Rechts­ver­stoß

Generative künstliche Intelligenz wird auch immer mehr zur Erstellung von Werbung und Marketingkampagnen verwendet. Dies führt bei unbedachter Bedienung durch die Funktionsweise der Modelle oft zu Rechtsverstößen, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Peter Maffay, Sänger, sitzt im Vorfeld der Urteilsverkündung im Zuschauerraum des Landesgerichts. 31.07.2026
Künstliche Intelligenz

Gema siegt gegen Suno:

KI-Unter­nehmen darf Songs nicht unge­fragt nutzen

Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht über Musikkompositionen entschieden, die mit KI erstellt wurden. Suno verletzt mit seinem Musikgenerator Urheberrechte, so das LG München I. Martin Soppe und Johanna Schubert ordnen das Urteil ein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Com­mer­cial...

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
3 Monate GEAS – Das neue Asylrecht in der Praxis

11.09.2026

Alle Zahlen im Blick?! Controlling für Kanzleien

10.09.2026

Einf. in die Zwangsvollstreckung für AZUBIS, Anfänger, Junganwälte, Wiedereinsteiger, Quereinsteiger

10.09.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche in Arbeitseinkommen

10.09.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
18. Jahresarbeitstagung Erbrecht

10.09.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH