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Prozess gegen Handyhersteller vor dem OLG München: Urheberrechtsstreit geht in neue Runde

06.03.2014

Nach längerer Pause hat das OLG München den Prozess um Urheberrechtsforderungen gegen mehrere Handy-Hersteller wieder aufgenommen. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte verlangt in diesem Verfahren von Sony, Motorola, Nokia und Samsung für sogenannte Musik Handys nachträglich eine Vergütung für die Jahre 2004 bis 2007.

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"Es geht bei allen Fragen um eine Aufarbeitung der Vergangenheit", sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München, Konrad Retzer, am Donnerstag. Und machte klar, dass der Fall schwer zu entscheiden sei. Im Kern dreht er sich um Folgendes:

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die für Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Bild-Kunst für Urheber Zahlungen von Geräteherstellern fordert, will auch von Handybauern Geld. Aktuell in den Schlagzeilen ist der Streit um Gebühren für Smartphones. Dort fordert die ZPÜ für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 beispielsweise 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 Gigabyte.

Forderungen auf mehrere Millionen Euro geschätzt

In dem nun wieder aufgenommenen Gerichtsstreit (Az. 6 Sch 9/09 WG, 6 Sch 10/09 WG, 6 Sch 11/09 WG, 6 Sch 7/09 WG) stehen die Summen noch nicht fest. Vor einer Änderung des Urheberrechts 2007 gab es andere Listen mit anderen Gebührenforderungen. Vor dem OLG wird noch darüber gestritten werden, wie hoch die Rückforderung der ZPÜ sein wird. Voraussichtlich geht es um mehrere Millionen Euro.

Im Mittelpunkt stehen Handys, mit denen Musik gehört, aber auch aufgenommen und gespeichert werden konnte. Während die ZPÜ Geld verlangt, weisen die Hersteller die Forderungen strikt zurück. Richter Retzer gab noch keine Einschätzung ab, in welche Richtung er in den Fällen tendiert.

Daran, dass nach einem Urteil vor dem OLG der Streit beendet ist, glaubt Retzer nicht. "Deswegen sind wir gespannt, wie höhere Instanzen das einmal lösen werden." Und über allem steht die Frage, ob eine Geräteabgabe angesichts der sich stetig wandelnden Technik noch zeitgemäß ist. Für die Kunden hat der Streit um die Jahre bis 2007 keine Auswirkungen, egal wie er ausgeht.

Mit einem Urteil ist nach Auskunft des Gerichts Ende August zu rechnen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Prozess gegen Handyhersteller vor dem OLG München: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11251 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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