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OLG München: Etappensieg für Deutsche Bahn: Neue Prü­fung im Streit um Nürn­berger S-Bahn

17.09.2015

Nürnberg Hauptbahnhof

© mathess - Fotolia.com

Der private Bahn-Konkurrent National Express kommt beim Betrieb des Nürnberger S-Bahn Netzes vorläufig nicht zum Zug. In einer neuen Prüfung wird sich zeigen müssen, ob das Unternehmen alleine finanzkräftig genug ist.

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Die Deutsche Bahn hat im Streit um das Nürnberger S-Bahn-Netz einen Etappensieg errungen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München kann der von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) ausgewählte private Bahn-Konkurrent National Express vorläufig nicht neuer Betreiber des Netzes werden. Zunächst müsse die BEG noch einmal die Eignung der deutschen Tochtergesellschaft des britischen Unternehmens prüfen, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. Im Kern muss das Unternehmen dabei nachweisen, dass es alleine finanziell entsprechend leistungsfähig ist (Beschl. v. 17.09.2015, Az. Verg 3/15).

Die BEG hatte den Betrieb des S-Bahn-Netzes im Februar überraschend an National Express vergeben. Demnach sollte die Privatfirma die Nürnberger S-Bahn von Dezember 2018 an bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2030 betreiben. Damit wäre erstmals ein Privatunternehmen Betreiber eines größeren regionalen S-Bahn-Netzes mit rund 20 Millionen Fahrgästen pro Jahr geworden. Nach der Aufsehen erregenden Entscheidung waren auch Sorgen um mehrere Hundert Arbeitsplätze laut geworden.

Die Deutsche Bahn, deren S-Bahnen bislang im Großraum Nürnberg rollen, hatte gegen die Vergabeentscheidung Einspruch eingelegt, dem in erster Instanz entsprochen wurde. Dagegen legten wiederum die BEG und auch National Express Beschwerde ein, über die nun das OLG zu entscheiden hatte.

S-Bahn fährt trotzdem nahtlos weiter

Der Chef der National Express Holding GmbH, Tobias Richter, zeigte sich von der OLG-Entscheidung enttäuscht. Das Verfahren dürfte sich damit weiter in die Länge ziehen, sagte er. "Das erinnert ein bisschen an die unendliche Geschichte." BEG-Geschäftsführer Johann Niggl kündigte eine erneute Prüfung nach den Vorgaben des OLG an. Ob es zu einem Betreiberwechsel für die Nürnberger S-Bahn komme, sei offen. Die S-Bahn werde aber nahtlos fahren, sagte Niggl. Überrascht von der Entscheidung zeigte sich der Chef von DB Regio in Bayern, Hansrüdiger Fritz. "Wir nehmen das zur Kenntnis, dass National Express nicht beauftragt wird aktuell." Nun müsse die Entscheidung der Eisenbahngesellschaft abgewartet werden.

Erst im Juni war der Großauftrag für fünf viel befahrene Zuglinien in Nordrhein-Westfalen an Konkurrenten der Deutschen Bahn gegangen. Dabei wurden ebenfalls National Express sowie Abellio Rail NRW, eine Tochter der niederländischen Staatsbahn, beauftragt. Die Unternehmen übernehmen die fünf Regionallinien zwischen Aachen, Köln und dem Ruhrgebiet ab Ende 2018 von der Deutschen Bahn. Es handelt sich um einen der größten Nahverkehrsaufträge Europas.

Im Personen-Nahverkehr auf der Schiene sind knapp 20 Jahre nach der Marktöffnung auch weitere Bahn-Konkurrenten aktiv, darunter neben National Express und Abellio auch der französische Konzern Veolia mit seiner Tochter Veolia transdev, die französische Staatsbahn SNCF mit ihrer Tochter Keolis und die italienische Staatsbahn FS mit ihrer Tochter Netinera und weitere Unternehmen. Allerdings ist die Deutsche Bahn hier noch immer mit Abstand größter Anbieter.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG München: Etappensieg für Deutsche Bahn: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16925 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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