Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 20:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-iii1rvs93-17-foto-journalist-ebola-ohne-anonymisierung-strafbar
Fenster schließen
Artikel drucken
23380

OLG Köln zu Strafbarkeit von Fotograf: Foto­jour­na­list wegen unver­pi­xelter Ver­öf­f­ent­li­chung ver­ur­teilt

06.07.2017

Fotograf (Symbolbild)

© Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

Weil er einen vermeintlichen Ebolapatienten fotografiert und eine Zeitung das Bild ohne Verpixelung online gestellt hatte, ist ein Fotojournalist vom OLG Köln nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Anzeige

Fotografiert ein Journalist eine Person ohne deren Einwilligung und gibt die Aufnahme an eine Redaktion weiter, ohne auf die Unkenntlichmachung des Fotografierten zu drängen, so macht er sich strafbar. Dies geht aus einer nun bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor (Beschl. v. 02.06.2017, Az. III-1 RVs 93/17).

Der Fotograf hatte an einer Videoreportage über Ebola gearbeitet und dazu im Universitätsklinikum Aachen recherchiert. Dabei entdeckte er einen dunkelhäutigen Patienten, der von Mitarbeitern des Klinikums mit Mundschutz und Handschuhen versorgt und aufgefordert wurde, von den anderen Patienten Abstand zu halten. In dem Zusammenhang glaubte der Mann, auch das Wort "Ebola" vernommen zu haben.

Daraufhin zückte er sein Handy, fotografierte den Patienten und folgte ihm ins Behandlungszimmer. Dieser gab daraufhin klar zu verstehen, dass er nicht fotografiert werden wollte. Auch die Ärztin bat um Löschung und erklärte, dass sich der Ebola-Verdachtsfall nicht bestätigt habe. Weder Patient noch Ärztin konnten den Mann jedoch zur Löschung der Fotos bewegen, auch die schließlich herbeigerufenen Polizisten erreichten dies nicht.

Unverpixeltes Foto in Online-Ausgabe erschienen

Im Anschluss bot der Journalist die Fotos zusammen mit Informationen über die Vorkommnisse im Klinikum mehreren Redaktionen an, von denen eine die Fotos übernahm. Dabei wurde allerdings nicht darüber gesprochen, ob der fotografierte Patient unkenntlich zu machen sei. Schließlich erschien in der Onlineausgabe der Zeitung ein unverpixeltes Foto des Patienten mit Mundschutz und Handschuhen und der Bezeichnung als "Ebola-Verdächtiger". In der Printausgabe erschienen Bilder, bei denen er nur teilweise unkenntlich gemacht worden war.

Vor dem Amtsgericht wurde der Journalist dafür wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses gem. §§ 33 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) zu eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Diese Vorschriften verbieten es, Fotos ohne Einwilligung des Fotografierten zu verbreiten. Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen nur verbreitet werden, wenn dadurch kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft erhöhte das Landgericht (LG) Aachen die Strafe später auf 40 Tagessätze. Der Verurteilte legte dagegen Revision zum OLG ein, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Berichterstattung über den Umgang mit Ebolaverdachtsfällen könne zwar der Zeitgeschichte zugeordnet werden, führte der 1. Strafsenat in seiner Begründung aus. Würden die Bilder aber weitergegeben, ohne den Fotografierten zuvor unkenntlich zu machen, so stelle dies eine massive Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

OLG: "Plakativ und entwürdigend"

Der Patient im Aachener Klinikum sei bei der medialen Verbreitung "in einer plakativen und zugleich entwürdigenden Weise als vermeintlich an Ebola Erkrankter dargestellt und für jedermann zu erkennen gewesen". Aus diesem Grund sei die Weitergabe auch unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an den Vorgängen im Klinikum nicht mehr von der verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit gedeckt gewesen.

Die Verteidigung, die Redaktion sei für die unverpixelte Veröffentlichung verantwortlich, trug in den Augen der Richter auch nicht. Der Angeklagte sei verantwortlich, da er die Fotos selbst hätte unkenntlich machen können. Wenn er nicht dazu in der Lage gewesen sein sollte, hätte er gegenüber der Redaktion jedenfalls nachhaltig und unmissverständlich auf die Unkenntlichmachung hinwirken müssen, meinte das OLG.

Er sei als Veranlasser der Veröffentlichung und als Anbieter der Informationen zudem allein in der Lage gewesen, die Umstände der Fertigung der Fotos zu beurteilen und nur er habe gewusst, dass der Patient dem Foto widersprochen hatte. Die Weitergabe der Fotos sei daher nicht als rein presseinterner Vorgang zu werten, der das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nur geringfügig beeinträchtige. Straferschwerend sei zudem zu berücksichtigen, dass das Bild später unverpixelt in der Online-Ausgabe und nur unzureichend verpixelt in der Print-Ausgabe veröffentlicht worden sei.

Gegen das Urteil ist kein Rechtsmittel mehr möglich, dem Journalisten bliebe somit lediglich die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zu Strafbarkeit von Fotograf: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23380 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Medien
    • Recht am eigenen Bild
    • Urheber
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
Helene Fischer tritt bei einem Konzert auf 06.10.2026
Prominente

BGH betont Pressefreiheit:

Helene Fischer geht auch gegen Papa­razzo leer aus

Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.

Artikel lesen
Christina Block 01.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 78:

"Frau Block konnte erst­mals nach zwei Jahren die Stimme ihrer Tochter hören"

Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.

Artikel lesen
Christina Block mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal 30.09.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 77:

Block-Tochter sagt zwar nicht vor Gericht aus, aber im Pod­cast

Am 77. Prozesstag geht es zunächst um Zeugenfragen. Was wusste Hamburgs Innensenator Andy Grote über die Block-Entführung – und muss er vor Gericht aussagen? Die eigentliche Bombe des Tages platzt, als alle Beteiligten wieder zu Hause sind. 

Artikel lesen
Patricia Schlesinger in einem Verhandlungssaal des Landgerichts Berlin II. 29.09.2026
Strafverfahren

Untreuevorwürfe gegen frühere RBB-Intendantin:

LG Berlin lässt Anklage gegen Patricia Sch­le­singer zu

Zehn Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin die Anklage wegen Untreue zu Lasten des ehemaligen Arbeitgebers zugelassen. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Der Prozess soll am 10. November beginnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IP, Da­ta & Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) – Me­di­en / Pres­se / IP

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG, Ber­lin

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Graef Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für den Be­reich Film­recht

Graef Rechtsanwälte, Ham­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Graef Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für den Be­reich...

Graef Rechtsanwälte, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Wie generativ ist die KI? Spezialprobleme mit dem deutschen Urheberrecht

29.10.2026

Logo von Göttinger Verein zur Förderung des internationalen und nationalen Wirtschafts- und Medienrechts e. V.
18. Göttinger Urheberrechtstagung

03.11.2026, Göttingen

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Kann der DSA mehr sein als nur Schaufensterregulierung?

01.12.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH