Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 04:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-kein-schmerzensgeld-trotz-moeglicherweise-unbegruendetem-diebstahlsvorwurf
Fenster schließen
Artikel drucken
5484

OLG Koblenz: Kein Schmerzensgeld trotz möglicherweise unbegründetem Diebstahlsvorwurf

03.02.2012

Wenn das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl deutet, darf der Geschäftsleiter eines Warenhauses gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf erheben und bis zur endgültigen Klärung auch wiederholen. Ist ein Diebstahl letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden dennoch kein Schmerzensgeld zu, entschied das OLG in einem nun bekannt gewordenen Beschluss.

Anzeige

Hintergrund des Verfahrens war folgender Sachverhalt: Der Kläger passierte im Oktober 2009 die Kasse eines Warenhauses in Idar-Oberstein, ohne eine Schachtel mit Aktenklammern zu bezahlen, die er in seiner rechten Jackentasche aufbewahrte. Er wurde daraufhin unter dem Vorwurf des Ladendiebstahls gestellt.

Der Kläger gab an, er habe die Aktenklammern eingesteckt, weil er die Hände für andere Artikel gebraucht habe, und sie dann an der Kasse vergessen. Dennoch erhoben der Geschäftsleiter des Warenhauses und die dort tätigen Detektive auch in der Folgezeit gegenüber dem Kläger den Vorwurf des Diebstahls. Eine Strafanzeige wurde vorbereitet, aber nicht erstattet. Ein Hausverbot wurde zunächst erteilt, im Laufe des Rechtsstreits aber aufgehoben.

Der des Diebstahls bezichtigte Mann begehrte zunächst vor dem Landgericht (LG) Bad Kreuznach insbesondere Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro wegen behaupteter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Das LG wies die Klage mit der Begründung ab, die Beklagten hätten in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt (Hinweisbeschluss vom 22. Dezember 2011, Az. 5 U 1348/11).

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung des Klägers blieb nun erfolglos. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigte die Entscheidung. Aus den Umständen an der Kasse habe sich ein gewichtiger Diebstahlsverdacht ergeben, der auch im Sinne eines klaren Tatvorwurfs habe ausgesprochen werden dürfen. Dies dürfe zwar nicht gegenüber unbeteiligten Dritten geschehen, was im vorliegenden Fall aber vom Kläger nicht hinreichend belegt worden sei. Der Geschäftsleiter habe in Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gehandelt. Es liege daher keine Persönlichkeitsverletzung vor, die durch eine Ausgleichszahlung zu entschädigen wäre.

plö/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG: bpb verletzt Persönlichkeitsrechte durch herabsetzende Kritik an Aufsatz

OLG Celle zum Fall Prinz Ernst August: Erklärung des Strafverteidigers verletzte nicht Persönlichkeitsrecht des Mandanten

Pornos vorm BGH: Auch Jugendsünden gehören zur Persönlichkeit

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5484 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Diebstahl
    • Persönlichkeitsrecht
    • Schmerzensgeld
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
gefüllter Saal des LG Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Öffentlichkeitsausschluss im Block-Prozess:

Warum Chris­tina Blocks letzte Worte hinter ver­sch­los­senen Türen fallen werden

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Jonathan G. hat weitreichende Folgen: Die Schlussplädoyers und letzten Worte der Angeklagten im Block-Prozess müssen nun wohl zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das „Spiegel“-Gebäude, Symbol für journalistische Auseinandersetzungen und PR-Strategien. 30.06.2026
Medienkritik

Spiegel schreibt sich Teilniederlage gegen Christian Ulmen schön:

Wenn Jour­na­lismus zu Liti­ga­tion-PR wird

Der Spiegel stellt die Teilniederlage gegen Christian Ulmen als unbedeutend dar. Zu Unrecht. Laut OLG Hamburg hat das Magazin einen Deepfake-Verdacht aufgestellt, der rechtspolitisch für Furore sorgte, für den es aber keine Belege hatte.

Artikel lesen
Screenshot eines X-Posts des Vereins "Frauenheldinnen". Zu sehen ist ein Foto der Vereinsvorsitzenden Eva Engelken mit dem Hashtag "MannBleibtMann" 26.06.2026
Medien

Beschluss des LG Frankfurt verklärt und missverstanden:

Ist Mis­gen­dern doch erlaubt?

Ein Beschluss, zwei Lesarten: Das LG Frankfurt am Main untersagt den "Frauenheldinnen" das Misgendern in etlichen Fällen. Ein Medienbericht deutet die Entscheidung aber als Erfolg für die Meinungsfreiheit. Klarheit schafft der Tenor.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Hamburger Gericht und die Titelgeschichte des Spiegels über Deepfake und Anwaltsgeheimnis. 25.06.2026
Medien

OLG Hamburg zu Deepfake-Verdacht und Anwaltsgeheimnis:

Über­zeugt die Ent­schei­dung Ulmen vs. Spiegel?

Das OLG Hamburg hat Ulmen und dem Spiegel Recht und Unrecht gegeben und bietet damit jeder Partei Angriffspunkte. Felix W. Zimmermann über einen Fall, der grundsätzliche Fragen aufwirft und es daher nach Karlsruhe schaffen könnte.

Artikel lesen
Schaum auf einem Latte Macchiato (Symbolbild) 23.06.2026
Verkehrssicherungspflicht

LG zu scharfem Latte-macchiato-Glas:

Die Gefahr im Kaf­fee­schaum

Beim Snack in einem Bäckereicafé will sich ein Mann am gesprungenen Latte-macchiato-Glas verletzt haben, der Kaffeeschaum habe die scharfe Kante versteckt. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das Landgericht Frankenthal.

Artikel lesen
Ein Mann mit nachdenklichem Ausdruck vor einem Bildschirm, der auf eine E-Mail-Benachrichtigung hinweist. 15.06.2026
Medien

Der Spiegel und die Anwaltsmail des Christian Ulmen:

Dürfen Medien wir­k­lich ver­trau­liche Anwalts­mails ver­öf­f­ent­li­chen?

Christian Ulmen bat einen Strafverteidiger um Rat. Der Spiegel zitierte aus seiner “höchstpersönlichen” Mail. Das LG Hamburg hält das für zulässig, unterschätzt dabei aber den verfassungsrechtlichen Schutz der Verteidigerkommunikation.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH