Druckversion
Saturday, 13.08.2022, 13:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-urteil-31-u-234-15-bausparvertraege-kuendigung-zehn-jahre-zuteilungsreife/
Fenster schließen
Artikel drucken
19761

OLG Hamm bestätigt Kündigung von Bausparverträgen: Schlappe für Sparer

22.06.2016

Hausbau

© RioPatuca Images - Fotolia.com

Anders als zuletzt das OLG Stuttgart haben die Richter in Hamm jetzt entschieden, dass Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife ordentlich kündigen dürfen, wenn Sparer kein Darlehen in Anspruch nehmen.

Anzeige

Im Streit um aufgekündigte Bausparverträge mit guten Zinsen hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und den Bausparkassen ein ordentliches Kündigungsrecht zugesprochen. Die Feststellungsklage dreier Sparer wiesen die Richter ab (Urt. v. 22.06.2016, Az. 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15).

Die Bausparkasse habe sich zu Recht auf das in § 489 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Kündigungsrecht berufen, so die Entscheidung. Die Bausparer hatten auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge noch immer keine Darlehen in Anspruch genommen. Die Bausparkasse kündigte, weil die Sparer von den ehemals vereinbarten hohen Sparzinsen von bis zu 3 Prozent profitierten.

Das OLG Stuttgart hatte zuletzt jedoch anders entschieden und sich auf die Seite der Bausparer gestellt. Dort war man der Auffassung gefolgt, dass § 489 BGB eine verbraucherschützende Norm sei, auf die sich die Bausparkassen nicht – auch nicht analog – berufen dürften.

Eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage der Anwendbarkeit des § 489 BGB existiert noch nicht, diese könnte aber bald kommen. Das OLG Hamm hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

una/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamm bestätigt Kündigung von Bausparverträgen: Schlappe für Sparer . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19761/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Austritt als Kündigungsgrund - Was darf Kirche?
  • Betrug beim Online-Banking - Naive Bank­kunden bekommen keinen Scha­dens­er­satz
  • Pflicht zur Übergabe von Arbeitsbedingungen - Wie digital geht deut­sches Arbeits­recht?
  • Mögliches Greenwashing als Anlass für Ermittlungen - Razzia bei Deut­sche Bank und DWS
  • ArbG Siegburg - Frist­lose Kün­di­gung für schwän­zenden Azubi
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Banken
    • Kreditkarten
    • Kündigung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
TopJOBS
Do­zent*in (m/w/div) Hauptamt­lich Leh­ren­de*r für Rechts­wis­sen­schaf­ten

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

No­ta­ras­ses­so­ren und No­ta­ras­ses­so­rin­nen (w/m/d)

Notarkammer Sachsen-Anhalt , Sach­sen-An­halt

Par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­ter*in (m/w/d) für In­nen­po­li­tik, Di­gi­ta­li­sie­rung,...

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg , Stutt­gart

Pro­zess­an­wält:in­nen (m/w/d)

Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­ter*in (m/w/d) für den Un­ter­su­chungs­aus­schuss

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg , Stutt­gart

Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) für die Stabs­s­tel­le Hoch­schul­me­di­zin

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg , Pots­dam

Ju­rist im Ver­trags­­­ma­na­ge­ment (w/m/d)

Forschungszentrum Jülich GmbH , Jü­lich

Voll­ju­rist (m/w/d)

Handwerkskammer Kassel , Kas­sel

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Se­k­re­tär/Se­k­re­tärin (m/w/d)

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Interviewtage @ Hannover

25.08.2022, Hannover

Workshop-Reihe "Experience the Deal – reloaded!" Negotiating & Closing the Deal

27.08.2022, Berlin

Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/online

15.08.2022

Montagmorgenkaffee: Mach deine Ziele netzwerk-attraktiv

15.08.2022

Aktuelle Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge (5 Std. FAO)

17.08.2022, Köln

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH